Unterhaltsberechnung Sohn/Tochter

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    • Unterhaltsberechnung Sohn/Tochter

      Ich will den Unterhalt selbst berechnen, das letzte Mal hat das der RA erledigt, zur Freude der KM. Ich nehme die Lohnzahlung und sonstigen Beträge (Zinsen, Mieten, Kapitalertäge, Steuererstattung usw.) der letzten 12 Monate, ziehe 5 % berufsbedingte Kosten vom Netto (Brutto?) ab, oder lieber doch 0,30 € für die ersten 30 km und dann 0,20 € für die restlichen (einfache Entfernung ?), schaue dann in die Tabelle (wie alt ist das Kind), ziehe das halbe Kindergeld noch ab und habe dann den Zahlbetrag. Mein Sohn wechselt im Dez. in eine andere Altersstufe, das bringt der KM mehr Geld. Soll ich freiwillig anpassen, oder warten bis Sie sich meldet?

      Die Tochter wird im April 2018 volljährig. Geht noch zur Schule bis zu den Sommerferien. Ist die KM ab 18 mit unterhaltspflichtig? Dann brauche ich Ihre Verdienstbescheinigungen. Sie arbeitet aber nur ca. 26 Std. pro Woche, vermutlich um sich der Leistungspflicht zu entziehen. Soll ich den Unterhalt für die Tochter ganz streichen, wenn keine Unterlagen kommen. Die KM rennt sicher gleich wieder zu Ihrem RA und der soll dann wieder alles richten. Für viel Geld natürlich.
    • Hallo,

      Jahresnetto+Zinsen+Steuererstattung. Die Gesamtsumme durch 12 Monate teilen.
      Davon abzuziehn sind entweder 5 % berufsbedingte Aufwendungen oder die realen Aufwendungen, je nach dem was die Leitlinien des OLGs vorsehen, wo das Kind wohnt oder wenn deine realen Kosten höher sind als die 5 %.
      Dann können noch 4 % vom Brutto zur Altersvorsorge abgezogen werden, wenn du z. B. Riesterst oder andere Dinge für das Alter hast.
      Das ergibt das bereinigte Netto.

      Dann bist du momentan 2 Kindern unterhaltsverpflichtet. Damit erfolgt keine Höherstufung in der Düsseldorfer Tabelle.

      Damit schaust du dann, wo das bereinigte Netto in der Düsseldorfer Tabelle einzustufen ist. Hinweis: die Stufen ändern sich ab 2018, also in die Tabelle 2017 und 2018 schauen.

      Dann wird das hälftige Kindergeld abgezogen und das ergibt den Zahlbetrag. Oder zu schaust online auf die letzte Seite der Düsseldorfer Tabelle und siehst da gleich den Zahlbetrag.

      Gibt es einen Titel über den Unterhalt? Wenn ja ist er vermutlich dynamisch und du bist verpflichtet die Altersstufenerhöhung automatisch zu machen.

      Was die Tochter angeht, gibt es da einen Titel? Ist dieser unbefristet?
      Die Tochter muss ab 18 Jahren ihre Bedürftigkeit nachweisen und erklären, dass sie Unterhalt benötigt (Schulbescheinigung). Wie lange wird die Tochter noch zur Schule gehen?
      Solange sie zur Schule geht für das Abi ist sie minderjährigen Kindern gleichgestellt.
      Aber beide Eltern sind dann barunterhaltspflichtig. Solange sie noch zur Schule geht unterliegen beide Elternteile der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
      D. h. evtl. kann der KM fiktiv eine Vollzeitstelle angerechnet werden.

      Allerdings wird das Einkommen der Eltern addiert und dann daraus die Stufe der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Hiervon wird das komplette Kindergeld abgezogen und dann der Rest nach Einkommen der Eltern - unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes - geqoutelt. Die Gegenrechnung ist dann immer, dass für jeden Elternteil geschaut wird, wieviel er allein zahlen müsste. Das ist das was er maximal zu zahlen hat.

      Du musst der Tochter deine Unterlagen zur Verfügung stellen, wenn sie dir die Schulbescheinigung hat zukommen lassen. Die Berechnung und die Unterlagen der KM muss die Tochter dir dann zur Verfügung stellen, damit du das ganze kontrollieren kannst.

      Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, dann kannst du natürlich auch auf die Schulbescheinigung verzichten.
      Ich habe meinen Kindern damals die Unterlagen von mir gegeben und ihnen eine ungefähre Berechnung gegeben, mit den aktuellen Zahlen von mir und den 3 Jahre alten Zahlen des Vaters. Ich habe damit meinen Anteil ausgerechnet und erklärt, dass wenn sie mehr von mir haben möchten, sie mir die Unterlagen von ihrem Vater vorlegen müssen um das genau ausrechnen zu lassen (der KV hat sich immer geweigert die Unterlagen herauszugeben, das ging dann einmal nur gerichtlich), so dass mir klar war, dass er lieber etwas mehr zahlen würde, als mir die Unterlagen von ihm zu zeigen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Sophie,

      was heißt Höherstufung in der Düsseldorfer Tabelle?

      Wo finde ich die Düsseldorfer Tabelle online?

      Es gibt für beide Kinder keinen vollstreckbaren Titel, habe die letzten vier Jahre ohne Unterbrechung alles schön brav bezahlt.

      Die Tochter wird im April 18, macht bis zu den Sommerferien Ihr Abi, wird ab 09/2018 eine Ausbildung beginnen. Ab April (Volljährigkeit) kann ich keinen oder weniger Unterhalt
      zahlen, die KM ist ja dann auch barunterhaltspflichtig? Bekommt die Tochter dann das Kindergeld ab 18? Nein, sie ist bis Schulende ja faktisch minderjährig, also bis zu den Sommerferien, oder?
      Wer bekommt das Kindergeld, wenn die Tochter arbeitet und keinen Barunterhalt von den Eltern braucht.

      Die Tochter muss Ihre Bedürftigkeit nachweisen? Wie ist Geldvermögen in die Bedürftigkeit mit einzubeziehen?

      Ich habe ein gutes Verhältnis zur Tochter, meine ich. Es kann sein, dass wenn die Unterhaltszahlung für sie ausbleibt die KM ihre Tochter aufstachelt mich auf Unterhalt zu verklagen.
      Die KM hat sich an das "leicht" verrdiente Geld gewöhnt. Ihr RA bestärkt sie in dieser Annahme.

      Mennie
    • Hallo Mennie,

      die Düsseldorfer Tabelle findest Du hier:

      olg-duesseldorf.nrw.de/infos/D…le/Tabelle-2018/index.php

      Die Zahlbeträge findest Du immer am Ende der DDT, dort ist das hälftige Kindergeld bereits abgezogen.

      Mit Höherstufung ist gemeint, dass bei nur einem Kind eine Höherstufung in der DDT um eine Stufe erfolgt, weil die Tabelle grundsätzlich von 2 unterhaltsberechtigten, minderjährigen Kindern ausgeht. Das greift also nur, sofern nur 1 Kind zu unterhalten wäre, nicht bei Dir.

      Gruß, fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo,

      bis zur Ausbildung gibt es noch die sogenannte Übergangszeit. D. h. die Zeit zwischen Schule und bei dir Ausbildung schulden die Eltern auch Unterhalt, weil der neue Ausbildungsabschnitt feststeht und sozusagen nur 3/4 Monate dazwischen liegen. Für den Zeitraum gilt das Kind aber schon nicht mehr als priviligiert und der Selbstbehalt der Eltern steigt auf 1.300 € an.

      Das Kindergeld ist ab 18 voll auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Ob die KM das Kindergeld an die Tochter weiterleitet bzw. wie deren Unterhalt aussieht, ist Sache zwischen Tochter und Mutter.

      Ab April wird das ganze Kindergeld auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet. Wenn du also allein unterhaltspflichtig bist, weil die KM nicht leistungsfähig ist, dann kannst du in die Düsseldorfer Tabelle in die 4. Altersstufe schauen und dort das komplette Kindergeld abziehen. Damit sind deine Unterhaltslast um das bisher der KM angerechnete Kindergeld.

      Wenn du meinst, dass die KM das Kind aufstachelt würde ich mit ihr im Frühjahr, wenn ihr euch seht, mal darüber sprechen. Nämlich, dass dann beide Elternteile ihr unterhaltspflichtig sind und das sie dies kostenfrei beim Jugendamt berechnen lassen kann und sich beraten. Und dann kannst du ihr ja schon deine Unterlagen geben und dann sagen, dass die Berechnung vom Jugendamt gemacht werden kann und du zur Überprüfung der Anteile die gleichen Unterlagen der KM brauchst und die Berechnung vom Jugendamt.
      Damit hast du Auskunft erteilt und es gibt keinen Grund zur Auskunftsklage über den Rechtsanwalt.
      Und d. h. im Zweifelsfall muss die Tochter den Anwalt selbst zahlen....das würde ich ihr ganz einfach erklären.

      Sophie
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    • Also, die Tochter wird im April 18, ist aber nach wie vor unterhaltsberechtigt, weil sie noch zur Schule geht. Wie eine Minderjährige eben.
      Endet die Schule, hat sie einen Unterhaltsanspruch an KV und KM je noch berechneter Quote. Das KG gehört ihr und wird von den 735,00 €
      Mindestbedarf gleich abgezogen.

      Wie wirken sich miet- und schuldenfreies Wohnen für die KM aus? Kann die KM zu einer Vollzeitbeschäftigung "genötigt" werden, damit sie auch
      unterhaltspflichtig wird? Das zweite Kind ist schon 12 Jahre.
    • Hallo,

      die 735 € gelten nur, wenn sie auswärts wohnt und studiert oder eine Ausbildung macht.
      Wenn sie noch zu Hause wohnt ist es so, dass das Einkommen der Eltern addiert wird und die Stufe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt wird. Hatte ich meine ich weiter oben schon geschrieben.

      Wenn sie eine Ausbildung macht wird nicht nur das komplette Kindergeld vom Unterhaltsbetrag abgezogen sondern auch das Ausbildungsgehalt (bis auf 90 €). Damit ist vermutlich kaum noch etwas für Unterhaltspflichten der Eltern übrig.

      Was die Vollzeitbeschäftigung der KM angeht, rein theoretisch schon. Aber das gilt nur für den Zeitpunkt ab Volljährigkeit bis zur Beendigung der Schule. Und das müsste dann gerichtlich geregelt werden. Hier ist die Frage, ob sich das wirklich lohnt oder ob die Kosten dafür nicht höher sind als der Nutzen. Denn du müsstest der Berechnung ja widersprechen und dann müsste die Tochter gegen dich und die KM klagen...
      Ab Schulende rutscht die Tochter in den 4. Rang und ist damit den minderjährigen nicht mehr gleichgestellt. Damit entfällt auch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Vorrangige Unterhaltspflichten werden jetzt auch in Abzug gebracht.

      Und was das mietfreie Wohnen angeht, wenn es nicht das Eigentum der KM ist, ihr also ein Wohnwertvorteil im Gegenzug die Tilgung und Zinsen in Abzug gebrachtn werden kann, kann es nur angerechnet werden, wenn es dem Willen desjenigen entspricht, der ihr das mietfreie Wohnen zur Verfügung stellt. Sprich wenn der Lebensgefährte oder der neue Ehemann das ist, dürfte diese absolut kein Interesse daran haben. Also eher nicht der Mühe wert. Wenn dir das Haus gehört und sie mietfrei darin wohnt, dann schon.

      Sophie
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    • Moin,

      fras12 schrieb:

      Mit Höherstufung ist gemeint, dass bei nur einem Kind eine Höherstufung in der DDT um eine Stufe erfolgt, weil die Tabelle grundsätzlich von 2 unterhaltsberechtigten, minderjährigen Kindern ausgeht.

      @'fras12

      es geht um 2 Unterhaltsberechtigte, das kann auch die KM, neuer Ehepartner, eigene volljährige Kinder oder auch Eltern die Unterhalt begehren sein.


      AnnaSophie schrieb:

      Denn du müsstest der Berechnung ja widersprechen und dann müsste die Tochter gegen dich und die KM klagen...



      Sophie


      @Sophie,

      die Tochter muss nicht beide verklagen, sie kann die Klage auch gegen eine Person richten, also würde der Widerspruch auch nicht helfen.

      Gruss
      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • @sturkopp
      Da müsste doch dann aber im Gerichtsverfahren das Einkommen der KM offengelegt werden und damit wären dann die Zahlen ja verfügbar. Und wenn er ungefähr das zahlt, was er zahlen müsste und immer erklärt, dass er für die korrekte Berechnung sowie die Unterlagen der KM benötigt um das kontrollieren u können und deshalb den Unterhalt in dieser Höhe zahlt und einen evtl. Rückstand, der sich erst nach Kontrolle herausstellen kann, auch zahlen wird, dürfte das Interesse des Gerichts doch auch nicht so groß sein oder? Er zahlt ja und hat seine höhere Zahlungsbereitschaft klargestellt und dokumentiert und möchte eben einfach nur alle dafür notwendigen Unterlagen erhalten.
      Und hatte dem Kind eben auch schon alles von ihm komplett zur Verfügung gestellt, so dass hier auch kein weiterer Auskunftsanspruch besteht.

      Sophie
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