Ich will den Unterhalt selbst berechnen, das letzte Mal hat das der RA erledigt, zur Freude der KM. Ich nehme die Lohnzahlung und sonstigen Beträge (Zinsen, Mieten, Kapitalertäge, Steuererstattung usw.) der letzten 12 Monate, ziehe 5 % berufsbedingte Kosten vom Netto (Brutto?) ab, oder lieber doch 0,30 € für die ersten 30 km und dann 0,20 € für die restlichen (einfache Entfernung ?), schaue dann in die Tabelle (wie alt ist das Kind), ziehe das halbe Kindergeld noch ab und habe dann den Zahlbetrag. Mein Sohn wechselt im Dez. in eine andere Altersstufe, das bringt der KM mehr Geld. Soll ich freiwillig anpassen, oder warten bis Sie sich meldet?
Die Tochter wird im April 2018 volljährig. Geht noch zur Schule bis zu den Sommerferien. Ist die KM ab 18 mit unterhaltspflichtig? Dann brauche ich Ihre Verdienstbescheinigungen. Sie arbeitet aber nur ca. 26 Std. pro Woche, vermutlich um sich der Leistungspflicht zu entziehen. Soll ich den Unterhalt für die Tochter ganz streichen, wenn keine Unterlagen kommen. Die KM rennt sicher gleich wieder zu Ihrem RA und der soll dann wieder alles richten. Für viel Geld natürlich.
Die Tochter wird im April 2018 volljährig. Geht noch zur Schule bis zu den Sommerferien. Ist die KM ab 18 mit unterhaltspflichtig? Dann brauche ich Ihre Verdienstbescheinigungen. Sie arbeitet aber nur ca. 26 Std. pro Woche, vermutlich um sich der Leistungspflicht zu entziehen. Soll ich den Unterhalt für die Tochter ganz streichen, wenn keine Unterlagen kommen. Die KM rennt sicher gleich wieder zu Ihrem RA und der soll dann wieder alles richten. Für viel Geld natürlich.