Hallo Forum,
Am Ende des Trennungsjahrs und noch vor der Scheidung wechselt der Unterhaltspflichtige in einen schlechter bezahlten Job.
Der Ehegattenunterhalt wird nach dem Jobwechsel nicht reduziert, da der Unterhaltspflichtige seinen besser bezahlten Job freiwillig gekündigt hat.
Wird der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung weiterhin mit fiktivem Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet?
Spielt dabei eine Rolle, wie weit in der Vergangenheit der Jobwechsel und die selbstverschuldete Verschlechterung des Einkommens liegt?
Wenn, zum Beispiel, zum Zeitpunkt der Antragstellung der Jobwechsel mehr als 12 Monate in der Vergangenheit liegt, wird trotzdem das fiktive Einkommen für den Ehegattenunterhalt berechnet oder zählt dann das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit nur von den letzten 12 Monate?
Am Ende des Trennungsjahrs und noch vor der Scheidung wechselt der Unterhaltspflichtige in einen schlechter bezahlten Job.
Der Ehegattenunterhalt wird nach dem Jobwechsel nicht reduziert, da der Unterhaltspflichtige seinen besser bezahlten Job freiwillig gekündigt hat.
Wird der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung weiterhin mit fiktivem Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet?
Spielt dabei eine Rolle, wie weit in der Vergangenheit der Jobwechsel und die selbstverschuldete Verschlechterung des Einkommens liegt?
Wenn, zum Beispiel, zum Zeitpunkt der Antragstellung der Jobwechsel mehr als 12 Monate in der Vergangenheit liegt, wird trotzdem das fiktive Einkommen für den Ehegattenunterhalt berechnet oder zählt dann das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit nur von den letzten 12 Monate?