Hallo,
Die KInder waren während der Ehe etwa gleichberechtigt betreut.
Die Kinder wollen das Wechselmodell.
Das Wechselmodell soll demnächst (nachdem der Unterhaltsberechtigte seinen Job und gleichzeitig seinen Wohnort wechselt und eigene Wohnung findet) eingeführt werden.
Die unterhaltsberechtigte Person hat zuletzt vor ca. 2 Jahren in Teilzeit gearbeitet.
Dass ein Ehegatte unterhaltspflichtig ist, war die Annahme bei meiner Frage. Ich gehe von einem Worst-Case-Szenario aus.
Die Frage ist, ob die Verschlechterung des Einkommens während der Trennungszeit eine Rolle für die Höhe des nachehelichen Unterhaltes spielt.
Wenn schon während der Trennungszeit nach dem Jobwechsel das fiktive Einkommen berechnet wurde, wird dieses fiktive Einkommen später (z.B. 12 Monate später) nach der Scheidung auch für den nachehelichen Unterhalt berechnet?
Die KInder waren während der Ehe etwa gleichberechtigt betreut.
Die Kinder wollen das Wechselmodell.
Das Wechselmodell soll demnächst (nachdem der Unterhaltsberechtigte seinen Job und gleichzeitig seinen Wohnort wechselt und eigene Wohnung findet) eingeführt werden.
Die unterhaltsberechtigte Person hat zuletzt vor ca. 2 Jahren in Teilzeit gearbeitet.
Dass ein Ehegatte unterhaltspflichtig ist, war die Annahme bei meiner Frage. Ich gehe von einem Worst-Case-Szenario aus.
Die Frage ist, ob die Verschlechterung des Einkommens während der Trennungszeit eine Rolle für die Höhe des nachehelichen Unterhaltes spielt.
Wenn schon während der Trennungszeit nach dem Jobwechsel das fiktive Einkommen berechnet wurde, wird dieses fiktive Einkommen später (z.B. 12 Monate später) nach der Scheidung auch für den nachehelichen Unterhalt berechnet?