Hallo ich stehe vor ein Problem und erhoffe mir hier ein paar Antworten zu bekommen.
Zum Sachverhalt.
Es besteht kein Unterhaltstitel mehr da befristet.
Meine Tochter ist nicht privilegiert Volljährig und 20 Jahre alt und wohnt zuhause bei der Mutter mit neuen selbstständigen ( eigene Firma ) Ehepartner.
Sie habe noch 2 weitere Kinder im Kleinkindalter.
Meine volljährige Tochter hat nach ihrem Abi ein Jahr nebenbei auf 450€ gejobbt.
Angekündigt war Studium Beginn Oktober 2017.
Sie schrieb mir einen Brief mit der Aufforderung, ab September Unterhalt zu zahlen weil sie ab Oktober 2017 mit dem Studium anfinge.
Den September Unterhalt habe ich verneint, mit der Begründung dass ich erst ab Oktober unterhaltspflichtig wäre, aber nur dann wenn sie mir die Immatrikulation Bescheinigung zusendet.
Das tat sie nicht und dann bekam ich Post vom Jugendamt, mit der Aufforderung Unterlagen zur Unterhaltsberechnung zuzusenden.
Daraus begann eine wilde Schreiberei mit dem Jugendamt das ich nicht verpflichtet bin solange die Bescheinigung vom Studium nicht vorliege.
Desweiteren habe ich geschrieben dass meine Tochter Bafög beantragen muss, was meine Tochter nicht wollte.
Auch darauf habe ich bestanden, genauso das sie verpflichtet ist mir Auskunft über ihr Vermögen und Auskunft über Einkünfte der Mutter mir auszuhändigen für die korrekte Unterhaltsberechnung.
Bafög würde nun doch beantragt, aber die Unterlagen von Vermögen meiner Tochter und Unterlagen der Mutter fehlen trotz Aufforderung mit Fristsetzung.
Nun meine Frage
Bin ich verpflichtet den Unterhalt zu zahlen den das Jugendamt ( Beratend unterstützend tätig) errechnet? ( Bescheid kommt wohl noch )
Kann ich überhaupt Unterhalt zahlen ohne Unterlagen der Tochter und Mutter?
Ab wann wäre dann die Unterhaltszahlung ?
Sorry für den Riesen Text
Mit freundlichen Grüßen
Zum Sachverhalt.
Es besteht kein Unterhaltstitel mehr da befristet.
Meine Tochter ist nicht privilegiert Volljährig und 20 Jahre alt und wohnt zuhause bei der Mutter mit neuen selbstständigen ( eigene Firma ) Ehepartner.
Sie habe noch 2 weitere Kinder im Kleinkindalter.
Meine volljährige Tochter hat nach ihrem Abi ein Jahr nebenbei auf 450€ gejobbt.
Angekündigt war Studium Beginn Oktober 2017.
Sie schrieb mir einen Brief mit der Aufforderung, ab September Unterhalt zu zahlen weil sie ab Oktober 2017 mit dem Studium anfinge.
Den September Unterhalt habe ich verneint, mit der Begründung dass ich erst ab Oktober unterhaltspflichtig wäre, aber nur dann wenn sie mir die Immatrikulation Bescheinigung zusendet.
Das tat sie nicht und dann bekam ich Post vom Jugendamt, mit der Aufforderung Unterlagen zur Unterhaltsberechnung zuzusenden.
Daraus begann eine wilde Schreiberei mit dem Jugendamt das ich nicht verpflichtet bin solange die Bescheinigung vom Studium nicht vorliege.
Desweiteren habe ich geschrieben dass meine Tochter Bafög beantragen muss, was meine Tochter nicht wollte.
Auch darauf habe ich bestanden, genauso das sie verpflichtet ist mir Auskunft über ihr Vermögen und Auskunft über Einkünfte der Mutter mir auszuhändigen für die korrekte Unterhaltsberechnung.
Bafög würde nun doch beantragt, aber die Unterlagen von Vermögen meiner Tochter und Unterlagen der Mutter fehlen trotz Aufforderung mit Fristsetzung.
Nun meine Frage
Bin ich verpflichtet den Unterhalt zu zahlen den das Jugendamt ( Beratend unterstützend tätig) errechnet? ( Bescheid kommt wohl noch )
Kann ich überhaupt Unterhalt zahlen ohne Unterlagen der Tochter und Mutter?
Ab wann wäre dann die Unterhaltszahlung ?
Sorry für den Riesen Text
Mit freundlichen Grüßen