Unterhaltsberechnung nicht privilegierte Volljährige Studentin

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    • Unterhaltsberechnung nicht privilegierte Volljährige Studentin

      Hallo ich stehe vor ein Problem und erhoffe mir hier ein paar Antworten zu bekommen.

      Zum Sachverhalt.

      Es besteht kein Unterhaltstitel mehr da befristet.

      Meine Tochter ist nicht privilegiert Volljährig und 20 Jahre alt und wohnt zuhause bei der Mutter mit neuen selbstständigen ( eigene Firma ) Ehepartner.
      Sie habe noch 2 weitere Kinder im Kleinkindalter.

      Meine volljährige Tochter hat nach ihrem Abi ein Jahr nebenbei auf 450€ gejobbt.
      Angekündigt war Studium Beginn Oktober 2017.

      Sie schrieb mir einen Brief mit der Aufforderung, ab September Unterhalt zu zahlen weil sie ab Oktober 2017 mit dem Studium anfinge.
      Den September Unterhalt habe ich verneint, mit der Begründung dass ich erst ab Oktober unterhaltspflichtig wäre, aber nur dann wenn sie mir die Immatrikulation Bescheinigung zusendet.
      Das tat sie nicht und dann bekam ich Post vom Jugendamt, mit der Aufforderung Unterlagen zur Unterhaltsberechnung zuzusenden.
      Daraus begann eine wilde Schreiberei mit dem Jugendamt das ich nicht verpflichtet bin solange die Bescheinigung vom Studium nicht vorliege.
      Desweiteren habe ich geschrieben dass meine Tochter Bafög beantragen muss, was meine Tochter nicht wollte.
      Auch darauf habe ich bestanden, genauso das sie verpflichtet ist mir Auskunft über ihr Vermögen und Auskunft über Einkünfte der Mutter mir auszuhändigen für die korrekte Unterhaltsberechnung.
      Bafög würde nun doch beantragt, aber die Unterlagen von Vermögen meiner Tochter und Unterlagen der Mutter fehlen trotz Aufforderung mit Fristsetzung.

      Nun meine Frage
      Bin ich verpflichtet den Unterhalt zu zahlen den das Jugendamt ( Beratend unterstützend tätig) errechnet? ( Bescheid kommt wohl noch )

      Kann ich überhaupt Unterhalt zahlen ohne Unterlagen der Tochter und Mutter?
      Ab wann wäre dann die Unterhaltszahlung ?

      Sorry für den Riesen Text

      Mit freundlichen Grüßen
    • Hallo Svyvi
      Als erstes mal bist Du erst zur Auskunft verpflichtet in dem Du das Formular 3 des Bafög Amtes ausfüllst und mit Deinem Steuerbescheid des Jahres 2015 diesem zusendest, hierin kannst Du auch in einem Anschreiben mitteilen das in dem Bescheid an die Tochter Dein Einkommen nicht mitgeteilt wird und das Dir eine Kopie dieses Bescheides zugeht. Weiterhin kann ein Unterhaltsanspruch Deiner Tochter nur korrekt berechnet werden wenn die Höhe des Bafög, das Einkommen der Mutter und das Einkommen des neuen Ehemannes ( als Selbständiger, das Einkommen der letzten 3 Jahre) nachgewiesen wird. Wohnt Deine Tochter während des Studiums auswärts oder zu Hause? Wohnt Sie weiter zu Hause gilt die Düsseldorfer Tabelle ab dem 18 Lebensjahr - vollem Kindergeld - Bafög, wenn nicht dann hat Sie einen Unterhaltsanspruch von 735 € - vollem Kindergeld - Bafög.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      hast du inzwischen die Immatrikulationsbescheinigung erhalten?

      Du bist grundsätzlich dem Kind zu Unterhalt verpflichtet, aber nur, wenn es studiert oder eine Ausbildung macht. Und ja sie hat vorrangig Bafög zu beantragen.

      Wenn du dann die Bescheinigung erhalten hast und Auskunft erteilt hast, muss dir zu der Berechnung auch die Unterlagen der KM zur Verfügung gestellt werden, damit du die Haftungsquoten berechnen kannst.
      Wenn die KM nicht leistungsfähig ist, der Selbstbehalt liegt bei 1.300 €, dann geht es nur um dein Einkommen.

      Wohnt sie nicht mehr zu Hause hat sie Anspruch auf 735 € - komplettes Kindergeld - Bafög = Rest.
      Wenn die Eltern diesen Rest nicht leisten können, dann ist das so.

      Du kannst, wenn du alleine nur leistungsfähig bist dein Gehalt bereinigen um berufsbedingte Aufwendungen (5 % oder die realen Kosten) und zusätzliche Altersvorsorge von 4 % vom Brutto (sofern du ansparst). Dann schaust du in der Düsseldorfer Tabelle nach in welche Gruppe dein Einkommen fällt. Vom Gesamtbetrag der Düsseldorfer Tabelle kannst du dann das komplette Kindergeld abziehen und das gezahlte Bafög. Und der Rest ist dann das, was du zu zahlen hast.

      Im Zweifelsfall kannst du ja mal deine Zahlen in einen Bafög-Rechner eingeben und bei der KM 0 € Einkommen. Dann hast du einen ungefähren Wert, was die Tochter an Bafög erhalten könnte.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und danke erstmal für die Antworten.

      Ja die Immatrikulation bescheinigung habe ich erhalten.
      Formblatt 3 wurde ausgefüllt und abgeschickt direkt an das bafög Amt.

      Welchen vor oder Nachteil habe ich dadurch, wenn ich dem bafög Amt mitteile, das ich nicht möchte das mein Verdienst meiner Tochter mitgeteilt wird.?
      Meine Tochter wohnt zuhause und da entsteht ein neues Problem.
      Sie wohnt In Hamburg und studiert in Kiel.
      Da entsteht für mich eine unzumutbare Fahrzeit und eine Gefährdung ihrer Obliegenheit was das Studium betrifft.
      Angeblich ( laut Jugendamt ) fährt sie 2 mal die Woche mit dem Auto ( firmwagen vom Mann der Mutter ? ) zur Uni, ob sie die anderen 3 Tage auch zur Uni fährt weiß ich nicht.
      Ist sie mir diesbezüglich auch auskunftpflichtig wie sie fährt ?
      Da ich sie ja schon per frist aufgefordert habe, mir die Unterlagen zukommen zu lassen von Ihren Vermögen und das der Mutter ( mit letzten Steuerbescheid und Rente ), sie es aber nicht getan hat, kann man doch nicht rückwirkend ( Oktober 217 ) belangt werden wenn von ihr nix kommt.

      Mit freundlichen Grüßen
    • Ja der selbstbehalt ist mir bekannt ebenso die 5% und die Altersvorsorge und auch die Berufsunfähigkeit das die abzugsfähig ist.

      Mein Problem ist ich lege alles vor und von ihr kommt nix außer du musst zahlen und ich schicke dir nix von mir und meiner Mutter.
      So verhält sie sich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von svyvi ()

    • Hallo,

      wie sie zur Uni kommt geht dich erst mal nichts an. Im Regelfall ist bei den Semestergebühren eine Monatskarte bei.
      Und vielleicht hat sie ja nur 2 Tage Vorlesungen und der Rest ist Selbststudium?

      Und ja, sie hat dich mit Schreiben in Verzug gesetzt und deswegen ist das dann rückwirkend zu zahlen.
      Wobei du nur zahlen kannst, wenn der genaue Anteil bekannt ist und dazu benötigst du die Unterlagen der KM.
      Bekommt die KM Rente?

      Und es entstehen dir keine Nachteile, wenn dein Einkommen nicht auf dem Bafög-Bescheid zu ersehen ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo svyvi,

      hast du dir mal ausgerechnet wieviel du alleine an Unterhalt leisten müstest (wenn KM nicht leistungsfähig), das ist der Höchstbetrag der von dir zu leisten wäre.

      Also mit deinem bereinigten Netto in der DD´er Tabelle den Betrag ermitteln, ohne auf oder abstufen.

      Dann überprüfst du deine eigene Leistungsfähigkeit, also dein ber. Netto minus SB, minus vorangiger Kindesunterhalt (lt. DD er Tab mit Abstufung wegen mehr als 2 Unterhaltspfl. evtl. KM der Kleinkinder nicht vergessen).

      Sollte der Höchstbetrag niedriger sein als der Betrag deiner Leistungsfähigkeit dann leg diesen für die Nachzahlung beiseite, ansonsten den Betrag deiner Leistungsfähigkeit.

      Gruss

      sturkopp
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo Sophie
      Ja Kindesmutter bekommt Rente und vermutlich mini Job in der Firma des Ehemannes.
      Renten Höhe unbekannt da Tochter trotz Fristsetzung keine Unterlagen zur korrekten Ermittlung des Unterhalts schickt.


      Hallo Sturkopf

      Ich Lande in der ersten Stufe der DD er Tab

      Vorrangigen Kindesunterhalt hab ich nicht.
      Die 2 Kleinkinder von der Kindesmutter stammen von neuen Ehemann.


      Gruß
    • Hallo,

      dann ist eigentlich davon auszugehen, dass die KM nicht leistungsfähig ist.

      Damit bleibt dein Part.

      1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle 527 -192 € Kindergeld = 335 - Bafög = Zahlbetrag

      Gib mal deine Zahlen in den Bafög-Rechner ein. Für zu Hause lebende Kinder liegt der Höchstsatz beim Bafög bei 422 €. Höher, wenn noch eigene Krankenversicherung gezahlt werden muss. Es könnte also sein, das von dir gar nichts mehr oder nur noch ein sehr kleiner Teil zu zahlen ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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