Thema von USER "Ernergie"

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    • Thema von USER "Ernergie"

      Hallo,

      1.
      Wir haben aus steuerlichen Gründen eine nicht selbstgenutzte Eigentumswohnung. Soll ich weiterhin die Eigentumswohnung mit abbezahlen (ich 49 Anteile / Partner 51 Anteile)? Ich habe noch Vermögen, dass damit abgeschmolzen werden könnte und im Moment bekommt man sowieso keine Zinsen.
      Das mit dem Vermögen abschmelzen gilt natürlich dann auch für ihn.- (Zugewinngemeinschaft)
      2.
      Mein Mann hat für 2016 und 2017, VOR der Trennung, beim Finanzamt einen sehr hohen Steuerfreibetrag beantragt. Er zahlt dadurch kaum Steuern. Natürlich kommt dafür im Jahr drauf eine relativ große Steuernachzahlung, aber er hat immer noch ein gutes Plus auf seinem Gehaltskonto übrig. (Er hat Steuerklasse 3, ich Steuerklasse 5)
      Muss ich bei einer Steuernachzahlung , trotz in Trennung lebend, die Hälfte mitbezahlen?
      3.
      Nach der Trennung leben ich alleine in "unserer"x-Zimmer Mietwohnung. Da ich nun die Miete alleine bezahlen muss, würde ich gerne untervermieten oder Pensionszimmer anbieten. Die Wohnung muss ich zumindest vorübergehend halten, da ich erst mal eine neue passende Wohnung finden muss. Soll ich dies meinem Ehemann sagen oder wäre das unklug, da mir da das Geld dann bei der Unterhaltsberechnung als Einkommen angerechnet werden kann? Seine neue Wohnung ist 3 ½ x billger als meine.
      Herzlichen Dank!!!
      Energie.
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo energie,

      Die Kredite sind natürlich weiter zu bedienen, da sonst eine Versteigerung droht.

      Geld was vom Konto -->> in die Eigentumswohnung fließt sehe ich einfach als Umschichtung.

      Was er mit seiner "Steuer" macht ist m.E. sein Problem, er kann dich nicht "zwingen" Geld für seine Nachzahlung zurückzulegen.

      Wohnung untervermieten kannst du ohne seine Einwilligung nicht.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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