Nachehelicher Unterhalt bei neuem Partner

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    • Nachehelicher Unterhalt bei neuem Partner

      Hallo!

      Ich zahle meiner Ex-Frau noch Aufstockungsunterhalt laut "Scheidungsfolgenvereinbarung". Jetzt habe ich erfahren, dass sie mit ihrem neuen Partner zusammen zieht. Die Partnerschaft besteht seit mindestens 2 Jahren. Vor einiger Zeit haben sie sich Ringe gekauft, um ihre Zusammengehörigkeit zu zeigen (hierfür gibt es einen Zeugen).

      Wie ist hier die rechtliche Situation, greift $1579 Nr.2 und die Unterhaltsverpflichtung wird hinfällig? Wie immer strebe ich eine gütliche Einigung an.

      Gruß
      Adler
    • Hallo

      Da steht, dass ich bis zum .... 3/7 der Einkommensdifferenz bezahle, ohne Einschränkung.

      Trotzdem geht es um die Einschätzung, ob nach BGB eine Unterhaltsverpflichtung besteht. Wenn diese nach Jahren der Beziehung, nach Ringekauf und Zusammenziehen entfällt, kann ich verhandeln. Oder sogar Unterhalt einstellen, sie wird nicht klagen. Ich möchte aber das gute Gefühl haben, dass es Recht und Gesetz entspricht.

      Gruß
      Adler
    • Moin Adler,

      ich zitiere von der ISUV-Homepage:

      ISUV schrieb:

      Letztendlich kommt es immer auf den Einzelfall an und auch auf die wirtschaftliche Verflechtung der Partner.

      ISUV schrieb:

      Ein starkes Indiz für eine Verfestigung ist eine Planung einer gemeinsamen Zukunft, die sich bereits z. B. durch gemeinsame Investitionen oder insbesondere gemeinsamen Hausbau manifestiert hat. Besonders „dumm“ war die Anzeige eines Verlöbnisses in einer Zeitung, dies hat natürlich zur Verwirkung geführt. Ebenso „dumm“ ist die dauerhafte gemeinsame Präsenz in den sozialen Medien oder eben alles, was auf eine Verfestigung schließen lässt.
    • Es gibt keinen Titel, meine Ex Frau hat auch einen neuen Partner und besucht Familienfeiern mit ihm. unser gemeinsame Sohn hat ihn auch schon Stiefpapa genannt. Wieviel darf ich kürzen oder auch schon komplett streichen? Möchte dem neuen Glück aber auch nicht das weitere Leben finanzieren
    • Hallo TG1986,

      das angefügte Papier klingt für mich nicht nach einem schlichten Vertrag (da spricht man für gewöhnlich nicht von Antragsteller und -gegner), sondern eher nach einem (gerichtlichen) Vergleich.
      Und der hört sich für mich nicht so an, als ob Du einfach einstellen kannst (ist das Jahr schon um?), sondern dass gegenseitig neue Auskünfte zu erteilen sind und erst dann entschieden werden kann, wie hoch der nacheheliche Unterhalt wäre (unter der Voraussetzung, ob eine gefestigte Lebensgemeinschaft der Ex anzunehmen sei - hier reicht das bloße Auftauchen auf Familienfeiern ebenso wenig wie die Bennung als Stiefpapa durch den Sohn....).
      Falls es ein Vergleich war, könnte auch eine Titulierung erfolgt sein.

      Vielleicht sieht Villa das anders, dann ist Villas Auffassung zu folgen da ich von nachehelichen Unterhalt wenig Ahnung habe.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Der "Vertrag" ist abänderbar. D.h. aber nicht dass dies automatisch selbstständig von einem "Vertragspartner" gemacht werden kann. Ich denke dies muss das Gericht machen.

      Es ist doch zuerst zu prüfen ob eine neue "eheähnliche Gemeinschaft" schon besteht?

      Die Kriterien sind da ziemlich hoch.

      z.B. geht man dabei davon aus: nach drei Jahren,regelmäßigen gemeinsamer Urlaub, gemeinsame Familienfeste, gemeinsame

      Konten usf.

      KM
    • Hallo TG1986,
      vielen Dank für das Einstellen des Wortlauts.
      Damit ist für mich nicht die Frage geklärt, ob dies ein gerichtlicher Vergleich, der Entwurf einer Vereinbarung, eine von beiden Eheleuten unterschriebene Vereinbarung o. ä. ist. Bitte kläre uns darüber auf, damit wir genau antworten können.


      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Der neue Partner meiner Ex Frau wohnt auch schon länger in der Wohnung. Wir sind seit 2 1/2 Jahren getrennt, die Scheidung an sich wurde von ihr aus immer wieder verzögert bis es jetzt im Juni 2019 endlich soweit war. Die Einigung zum nachehelichen Unterhalt wurde auch mehr oder weniger erzwungen, mir wurde von ihrer Anwältin geschrieben sollte ich damit nicht einverstanden sein bleibt meiner Ex Frau nichts anderes übrig als woanders hinzuziehen und ich solle mir doch überlegen ob das im Sinne meines Sohnes wäre.

      Ich möchte mir das jetzt alles nicht mehr gefallen lassen. Auch ich möchte einen Neustart machen und möchte mit meinem Sohn mal in den Urlaub fahren was zur Zeit finanziell nicht möglich ist.

      Es wäre toll wenn ihr mir sagen könnt wie eine Formulierung in etwa aussehen könnte um es wenigstens versucht zu haben. Das die Erfolgschancen 50/50 stehen ist mir bewusst. Ich weiß halt auch nicht ob der Unterhalt einfach so gekürzt werden darf.

      Eine kurze Nebenfrage, der Kindesunterhalt ist doch auch für Ausgaben gedacht wie für Geschenke wenn mein Sohn auf einen Geburtstag eingeladen ist oder ? Ich bin der letze der meinem Sohn deshalb diese Feier versauen würde aber mir geht es mittlerweile ums Prinzip. Klar habe ich ein Geschenk besorgt weil meine Ex Frau dies nicht mehr machen will und meinen Sohn dann lieber nicht auf die Feier gehen lassen würde.

      Gruß TG1986
    • Hallo TG1986,

      das Ganze ist im Scheidungstermin in der mündlichen Verhandlung besprochen worden und im Protokoll aufgenommen.
      Klingt für mich so, wie ein gerichtlicher Vergleich.
      Aus dem kann vollstreckt werden, solltest Du nicht (rechtzeitig und vollständig) zahlen (siehe dazu Clints Beitrag oben).

      Wohnt "schon länger" da, ist etwas dünn (insbesondere, da das Protokoll des "Vergleichs" vom Juni diesen Jahres ist - sowas hättest Du ansprechen lassen müssen). Hier wurde Dir schon gesagt, ab wann von einer verfestigten Partnerschaft ausgegangen werden kann. Und dann brauchst Du Zeugen und Beweise.
      Den Sohn solltest Du auf jeden Fall nicht reinziehen.

      Was Geburtstagsgeschenke anbelangt:
      Klar sind die im Regelunterhalt enthalten.
      Es wird aber dahin führen, dass Dein Sohn Eure Streitigkeiten "ausbaden" darf, wenn Du nicht das Geschenk besorgst und Deine Ex das durchzieht.
      Was glaubst Du, über wen wird das Kind wütend, enttäuscht und traurig sein?
      Ihr baut gerade den klassischen Loyalitätskonflikt für ihn auf.

      Ich weiß, dass das nicht leicht ist.
      Vielleicht kannst Du mal eine Erziehungsberatungsstelle aufsuchen?

      Das, was ich Dir - nach mehr als 10 Jahren Trennung - sagen kann: es kann besser werden. Nur nicht gleich morgen.

      Gruß Tanja