Hallo,
Dein Anwalt sollte prüfen ob es hier um eine "Erpressung" ging. Dieses Schreiben könnte fürs Familiengericht von Bedeutung sein.
KM
TG1986 schrieb:
Die Einigung zum nachehelichen Unterhalt wurde auch mehr oder weniger erzwungen, mir wurde von ihrer Anwältin geschrieben sollte ich damit nicht einverstanden sein bleibt meiner Ex Frau nichts anderes übrig als woanders hinzuziehen und ich solle mir doch überlegen ob das im Sinne meines Sohnes wäre.
Dein Anwalt sollte prüfen ob es hier um eine "Erpressung" ging. Dieses Schreiben könnte fürs Familiengericht von Bedeutung sein.
KM