Uffs ... bräuchte kurz Rat,

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    • Uffs ... bräuchte kurz Rat,

      zu den Fakten
      Trennung 2010 Ehe rechtskräftig geschieden 2013.
      gemeinsames Kind wohnhaft bis Anfang des Jahres bei mir, das das Kind ab da beim KV wohnt, wurde einvernehmlich mit dem Jugendamt so abgesprochen, seitdem bemühe ich mich (Wegfall des Kigeldes und Unterhalts) die Wohnung halten zu können, um den Unterhalt soweit möglich mit einer Teilzeitstelle.
      Der Umgang wurde vom KV nicht gefördert, im Gegenteil wurde an Kopf geworfen: Das Kind muss wissen ob es zu Dir will, oder nicht ... Der Kontakt vielfach von mir eingefordert, zueletzt übers Kind und nur dann wenn ich das Kind anschreibe, oder antelefoniere ... und nur wenn das Kind gerade mal nichts anderes vor hat (im Regelfall hat es tausend andere Sachen die wichtig sind in Augen des Kindes)
      Umzug meinerseits Anfang diesen Monats, a) um eine Vollzeitstelle anzutreten, der Unterhalt meinerseits soll fließen im Rahmen des möglichen b) um ein wenig Ruhe hineinzubringen in die Situation, c) aus gesundheitlichen Gründen.
      Entfernung nun 300km, jedoch bin ich an jedem Umgangswochenende (die Wochenenden wo ich keinen Dienst habe) - somit alle 14 Tage in meiner Heimat, in meinem Elternhaus, Kontakte mit dem Kind, nur wenn ich sie beim Kind selber anfrage (hast Du lust, kommst du) ... da die Haltung des Vaters bekannt ist: Das Kind muss selber wissen ob es Zeit hat ...
      Dem Kind ist/war bekannt, daß ich eine andere Wohnung und Arbeitsstelle suchte ... Es kann mich genauso wie KV jederzeit über handy erreichen ...

      Just ein Schreiben aus dem Postkasten geholt: Ladung vorm AG, seitens RA vom KV Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge, Termin Anfang kommende Woche, dort wird als Erklärung beigefügt, ich verweigere jeden Kontakt zum Kindesvater, das Kind wolle nicht mehr zu mir, und zudem wolle ich wegziehen.

      Was tun ?
      Wie bekomme ich auf die Schnelle einen Anwalt ? Brauche ich einen ?

      bin wie mit Kopf vor Wand gestossen gerade
      Danke
    • Hallo k-airam,

      Ich kann mir nicht vorstellen dass das gemeinsame Sorgerecht dir entzogen wird.



      k_airam schrieb:

      Just ein Schreiben aus dem Postkasten geholt: Ladung vorm AG, seitens RA vom KV Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge, Termin Anfang kommende Woche,


      Du gehst täglich den Briefkasten leeren? ist der Termin zu kurzfristig angesetzt, kannst du vielleicht auf einen

      anderen Termin bestehen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo k_airam,
      das sehe ich wie edy.
      Was du nicht geschrieben hast (oder ich nicht gelesen habe): Wie alt ist das Kind?
      Davon hängt nicht ganz unwesentlich ab, was ihr noch gemeinsam für euer Kind entscheiden müsst.
      Du brauchst keinen Anwalt für den Sorgerechtsstreit; dennoch empfehle ich dir anwaltliche Vertretung.
      Falls du "bedürftig" im Sinne des Gesetzes bist erhältst du Verfahrenskostenhilfe (Anwalts- und Gerichtskosten).

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • ich leere täglich den Briefkasten in der Zeit zwischen 13 und 15 Uhr, ... dieser gelbe Umschlag wurde gestern nachmittag um 17.13 Uhr eingeworfen , wurde auf dem Briefumschlag sogar vermerkt (da ich auf Spätschicht war, und nicht dreimal am Tag reinschaue, habe ich diese Post heute um 13.30 gefunden) ... da es Samstag ist sind mir somit bis Montag die Hände gebunden ... Der Postnachsendeantrag funktioniert reibungslos, alles an Rechnungen , Werbungsschreiben usw. kommt seit dem Tag der Ummeldung bei mir an ... Allerdings ist die Post scheinbar am 9. in den Versand gegangen (Datum des Druckes) und am 15.11. mit Adressenberichtigung versehen worden (ebenfalls auf dem Umschlag vermerkt) ...
      Der Termin ist am Dienstag ... Bleibt mir somit nur den Montag jetzt um einen Anwalt zu finden auf die Schnelle, ...

      Das Kind ist 12 Jahre alt .

      Den Termin werde ich wahrnehmen, konnte dies bereits mit dem Arbeitgeber abklären (da es hin zum Termin 3 1/2h -4 Stunden sind und zurück genauso ) und somit weder Früh noch Spätschicht möglich sind, werde ich halt Montag und Mittwoch dafür Teilschichten machen, um das Stundensoll zu erfüllen.
      Und am Freitag dann wie gewohnt, nach meiner Schicht in die alte Heimat aufbrechen in der Hoffnung das Kind sehen zu können , da dann Umgangswochenende ist .
      Die Umgangswochenenden sind seit 2010 (dem jahr der Trennung nicht abgeändert worden), da ich stets am Kindfreien Wochenende (wo der Vater das Kind hatte) mein Dienstwochenende hatte. ...
    • k_airam schrieb:

      Ladung vorm AG, seitens RA vom KV Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge, Termin Anfang kommende Woche, dort wird als Erklärung beigefügt, ich verweigere jeden Kontakt zum Kindesvater, das Kind wolle nicht mehr zu mir, und zudem wolle ich wegziehen.
      Moin M.,

      ist das wirklich alles, was der Vater an Begründung vorgetragen hat? Warum dann diese Eile des Gerichts?

      Die gemeinsame elterliche Sorge setzt natürlich ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen den Eltern voraus. Insofern muss der Vorwurf der Kontaktverweigerung bestritten/klargestellt werden.

      In solchen Kindschaftssachen besteht zwar kein Anwaltszwang, aber es ist für Laien wirklich besser, von einem Anwalt vertreten zu werden. Sollte sich keiner mehr finden, ist ein Beistand im Termin besser als allein zu sein. Man erklärt ihn am Anfang des Termins zu seinem Bevollmächtigten, dann funktioniert das auch. Es muss sich lt. Gesetz um einen volljährigen Angehörigen im Sinne des § 15 der Abgabenordnung handeln.

      Ganz wichtig, weil die Emotionen in solchen Verfahren manchmal mit einem durchgehen: Im Termin genau zuhören, Richter machen lassen. Von Anfang bis zum Ende ruhig bleiben, keine Vorwürfe, keine Ausraster! Gilt auch für den Beistand. Seinen Gegner darf man durchaus mal ausrasten lassen, das fördert die "Zusammenarbeit" mit dem Richter. :D

      Nur rein vorsorglich: In solchen Terminen ist fast alles möglich, auch eine Einigung über eine Umgangsregelung. Wenn ein normaler Richter merkt, das da neuerdings blockiert wird, macht er selbst einen "Vorschlag". ;)
    • Danke erst einmal für Eure Antworten, edy, Villa und Clint :)

      Die Eile des Gerichtes ? Eine berechtigte Frage, aber da mir sowohl der Anwalt als auch der Vater des Kindes seit 2010 mehr als zur Genüge bekannt sind, wundert mich selber eigentlich kaum noch etwas ...
      Die Grundhaltung selber ist seit Jahren vorgegeben, die Familie des Exen kann eine gesicherte Familie und Umfeld bieten, ich biete keine heile Familie (kein neuer Partner, stets im Zweierpakt Kind und Arbeit, trotz Schichtdienst unter einen Hut zu bekommen) ...
      Eine lange Geschichte wie sie sicher unzählige andere auch kennen.

      Doch ein Satz steht noch da: es kommt zu Spannungen zwischen Kind und mir, bei jedem Kontakt ... Habe sämtliche Begegnugnen Revue passieren lassen ... Das einzige wo Kind nicht frei herumtollt, erzählt (und das wie ein Wasserfall) ist wenn ich frage: Und wann sehen wir uns das nächste mal wieder ? Dann und dann ist wieder mein Wochenende ...
      Mir war nicht bewußt, daß eine solche Frage nicht gestattet ist :(
      Die umgangsvereinbarung vorm Jugendamt war getroffen das das Kind beim Vater lebt, aber weiterhin Kontakt zu mir hat, ich dem Kind aber Zeit gäbe, sich an die neuen Verhältnisse zu gewöhnen ....

      Hm falls ich also morgen keinen Anwalt auf die Schnelle bekomme, könnte ich einen Beistand benennen , es wird zwar schwer sein, auf die Schnelle eines meiner Geschwister aus 600km in der Hoffnung das sie frei haben, erreichen und zum Gerichtsort zu kriegen... aber Versuch macht klug ....
    • k_airam schrieb:

      Die Eile des Gerichtes ? Eine berechtigte Frage
      Also ich kann auch aufgrund weiterer Schilderungen immer noch keinen Grund für die alleinige elterliche Sorge oder irgendeine Einschränkung des Umgangsrechts erkennen. Und auch nicht wirklich für das Vorrang- und Beschleunigungsgebot:

      § 155 I FamFG schrieb:

      Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls sind vorrangig und beschleunigt durchzuführen.

      Bist du sicher, dass nichts Wichtiges aus dem schriftlichen Antrag des Vaters übersehen hast? Laien erkennen manchmal nicht die Brisanz bestimmter Formulierungen. Steht da was von Kindeswohlgefährdung bzw. § 1666 BGB drin?


      Das Kind wird noch vor dem Termin vom Richter angehört, davon erfährst du leider erst vor Ort. Auch die schriftliche Stellungnahme des Jugendamtes wird man dir erst im Termin vorlegen. Dann hast du kaum Zeit, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen...
    • Der kurzfristige Termin erklärt sich dadurch, dass a) der Fall bereits bekannt ist vor Gericht, und es nicht der erste Versuch ist das alleinige Sorgerecht zu erreichen durch den KV
      Randbemerkung des Richters ...)
      b) einige Verfahren ausfielen, aufgrund Erkrankung zweier an dem Gericht vielbeschäftigen Anwälte im Familienrecht ...

      Das gemeinsame Sorgerecht bleibt weiterhin bestehen, der Vater erhält für den Fall das ich nicht gerade in der Heimat weile, eine Vollmacht, wo er ggfs. über eine OP entscheiden kann . Hat aber die Informationspflicht mir gegenüber zu erfüllen (er wurde gefragt ob ihm die Nutzungsweise des handys bekannt sei, und ihm meine Nummer bekannt sei ... und auch bekannt sei, daß man sms, whatsapp und ähnliches nutzen könne)

      Somit wurde das Verfahren für abgeschlossen erklärt.

      Der Satz seinerseits laut im Gerichtssaal: Ich werde das Kind nicht zwingen zum Umgang mit Dir, führte zur Entgegnung meinerseits ... Von Zwingen habe ich nicht gesprochen, aber den Umgang fördern wäre wünschenswert im Sinne des Kindes.
      Beim Anschließenden Telefonat meinerseits (während der Vater noch mit seinem anwaltlichen Beistand sprach) mit dem Kind, wo ich das Kind über die gemeinsame Entscheidung die vor Gericht getroffen wurde informierte, führte dazu das das Kind das nächste Umgangswochenende sofort begeistert zusagte .

      Durch den Verfahrensbeistand des Kindes wurde angefügt, daß das Kind sich mehr Kontakt mit mir wünsche ... und das dies bitte auch dementsprechend gefördert würde, vom betreuenden Elternteil, sowie das Kind es auch stets durch mich erlebt habe ...

      Ich bin mal gespannt ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von k_airam () aus folgendem Grund: 2x mal nur halben Satz geschrieben, aufgrund Müdigkeit nach Teil Frühschicht und ganzer Spätschicht ...

    • Hört sich gut an. Der Richter wird dem Vater vermutlich die gesamten Verfahrenskosten aufbrummen.

      Wie hat sich der Verfahrensbeistand zur gemeinsamen elterlichen Sorge geäußert? Hat er zum Umgang auch was gesagt?

      Warst du ohne Anwalt und auch ohne Beistand im Termin?