zu den Fakten
Trennung 2010 Ehe rechtskräftig geschieden 2013.
gemeinsames Kind wohnhaft bis Anfang des Jahres bei mir, das das Kind ab da beim KV wohnt, wurde einvernehmlich mit dem Jugendamt so abgesprochen, seitdem bemühe ich mich (Wegfall des Kigeldes und Unterhalts) die Wohnung halten zu können, um den Unterhalt soweit möglich mit einer Teilzeitstelle.
Der Umgang wurde vom KV nicht gefördert, im Gegenteil wurde an Kopf geworfen: Das Kind muss wissen ob es zu Dir will, oder nicht ... Der Kontakt vielfach von mir eingefordert, zueletzt übers Kind und nur dann wenn ich das Kind anschreibe, oder antelefoniere ... und nur wenn das Kind gerade mal nichts anderes vor hat (im Regelfall hat es tausend andere Sachen die wichtig sind in Augen des Kindes)
Umzug meinerseits Anfang diesen Monats, a) um eine Vollzeitstelle anzutreten, der Unterhalt meinerseits soll fließen im Rahmen des möglichen b) um ein wenig Ruhe hineinzubringen in die Situation, c) aus gesundheitlichen Gründen.
Entfernung nun 300km, jedoch bin ich an jedem Umgangswochenende (die Wochenenden wo ich keinen Dienst habe) - somit alle 14 Tage in meiner Heimat, in meinem Elternhaus, Kontakte mit dem Kind, nur wenn ich sie beim Kind selber anfrage (hast Du lust, kommst du) ... da die Haltung des Vaters bekannt ist: Das Kind muss selber wissen ob es Zeit hat ...
Dem Kind ist/war bekannt, daß ich eine andere Wohnung und Arbeitsstelle suchte ... Es kann mich genauso wie KV jederzeit über handy erreichen ...
Just ein Schreiben aus dem Postkasten geholt: Ladung vorm AG, seitens RA vom KV Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge, Termin Anfang kommende Woche, dort wird als Erklärung beigefügt, ich verweigere jeden Kontakt zum Kindesvater, das Kind wolle nicht mehr zu mir, und zudem wolle ich wegziehen.
Was tun ?
Wie bekomme ich auf die Schnelle einen Anwalt ? Brauche ich einen ?
bin wie mit Kopf vor Wand gestossen gerade
Danke
Trennung 2010 Ehe rechtskräftig geschieden 2013.
gemeinsames Kind wohnhaft bis Anfang des Jahres bei mir, das das Kind ab da beim KV wohnt, wurde einvernehmlich mit dem Jugendamt so abgesprochen, seitdem bemühe ich mich (Wegfall des Kigeldes und Unterhalts) die Wohnung halten zu können, um den Unterhalt soweit möglich mit einer Teilzeitstelle.
Der Umgang wurde vom KV nicht gefördert, im Gegenteil wurde an Kopf geworfen: Das Kind muss wissen ob es zu Dir will, oder nicht ... Der Kontakt vielfach von mir eingefordert, zueletzt übers Kind und nur dann wenn ich das Kind anschreibe, oder antelefoniere ... und nur wenn das Kind gerade mal nichts anderes vor hat (im Regelfall hat es tausend andere Sachen die wichtig sind in Augen des Kindes)
Umzug meinerseits Anfang diesen Monats, a) um eine Vollzeitstelle anzutreten, der Unterhalt meinerseits soll fließen im Rahmen des möglichen b) um ein wenig Ruhe hineinzubringen in die Situation, c) aus gesundheitlichen Gründen.
Entfernung nun 300km, jedoch bin ich an jedem Umgangswochenende (die Wochenenden wo ich keinen Dienst habe) - somit alle 14 Tage in meiner Heimat, in meinem Elternhaus, Kontakte mit dem Kind, nur wenn ich sie beim Kind selber anfrage (hast Du lust, kommst du) ... da die Haltung des Vaters bekannt ist: Das Kind muss selber wissen ob es Zeit hat ...
Dem Kind ist/war bekannt, daß ich eine andere Wohnung und Arbeitsstelle suchte ... Es kann mich genauso wie KV jederzeit über handy erreichen ...
Just ein Schreiben aus dem Postkasten geholt: Ladung vorm AG, seitens RA vom KV Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge, Termin Anfang kommende Woche, dort wird als Erklärung beigefügt, ich verweigere jeden Kontakt zum Kindesvater, das Kind wolle nicht mehr zu mir, und zudem wolle ich wegziehen.
Was tun ?
Wie bekomme ich auf die Schnelle einen Anwalt ? Brauche ich einen ?
bin wie mit Kopf vor Wand gestossen gerade
Danke