Kinder werden 18 - the final countdown

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Also auf die Wette lass ich mich nicht ein, denn schließlich hat @dolphin es selbst in der Hand, eine Vollstreckung zu vermeiden. Darlehen!

      Und sollte ich mich mit der Auskunft geirrt haben, dann tut es mir ganz dolle leid.

      Ob wir hier jemals erfahren, wie die Sache wirklich ausgegangen ist?


      Nochmals @edy: Was steht denn nun zum Zurückbehaltungsrecht in den ISUV-Merkblättern? 8)
    • Hallo Zusammen,



      erst mal wünsche ich euch ein erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2018. Kurzes Update zum aktuellen Stand. Zum 29.12. (Nachfrist) sollten ja von beiden Töchtern die Einkommensunterlagen der Mutter mit Steuerbescheid inklusive Belege über eigens Einkommen und Vermögen zugesandt werden. Am 05.01. hatte ich dann Post von Ihrer Anwältin erhalten. Da war ich schon auf das schlimmste gefasst. Das Gegenteil war jedoch der Fall. Ich wurde lediglich darüber informiert, dass bis zur finalen Berechnung ab Januar nach DDT Stufe 4 105%

      abzgl. Kindergeld :2 zzgl. 50% Anteil PKV, gesamt also ein Betrag von 200€ zu zahlen ist. Dazu wurde mitgeteilt, sollte sich bei der finalen Berechnung eine höhere Summe ergeben, ist diese Differenz nachzuzahlen und im Falle einer Überzahlung diese mit der laufenden Monatszahlung verrechnet werden wird. Überschlagen habe ich ja bereits ein Zahlungsverhältnis Vater/Mutter von 35:65 errechnet und würde sich auch mit meiner angenommenen Aufteilung recht gut decken. Soll das wirklich zum Abschluss kommen, ohne das wieder alle auf Krawall gebürstet sind? Ich würde es auf jeden Fall sehr begrüßen:-). Zum Thema Zurückbehaltungsrecht, welches ich ja gelten gemacht habe und der noch offenen Rückstände von 11 Tage November und Monat Dezember zur Tochter ohne bisherigen Kontakt hat Sie nichts weiter geschrieben. Damit dürfte auch das Thema Vollstreckungsabsicht vorerst vom Tisch sein und so wie ich das sehe, hatte Clint mit seiner Prognose der Vollstreckung und gerichtlichen Geltendmachung NICHT recht und ich dazu die Wette verloren.
      2018 kann so weitergehen:-)

      Gruß
    • An
      die "Macher" von ISUV-Merkblatt Nr. 22


      Bitte aufgrund dieser Forendiskussion bei mind. zwei ISUV-Anwälten nachhaken. @dolphin kann beide namentlich benennen.

      Im konkreten Fall ist es zwar bisher gutgegangen, aber andere Mitglieder - angestachelt durch diese Forendiskussion - könnten auf die Nase fallen, wenn sie sich auf ein angebliches Zurückbehaltungsrecht berufen.

      Wäre nett, über den Ausgang der "Ermittlungen" bald etwas zu erfahren.
    • Clint schrieb:

      An
      die "Macher" von ISUV-Merkblatt Nr. 22


      Bitte aufgrund dieser Forendiskussion bei mind. zwei ISUV-Anwälten nachhaken. @dolphin kann beide namentlich benennen.

      Im konkreten Fall ist es zwar bisher gutgegangen, aber andere Mitglieder - angestachelt durch diese Forendiskussion - könnten auf die Nase fallen, wenn sie sich auf ein angebliches Zurückbehaltungsrecht berufen.

      Wäre nett, über den Ausgang der "Ermittlungen" bald etwas zu erfahren.
      Hallo Zusammen,

      nachdem in dieser Angelegenheit auch unser ISUV Ehrenvorsitzender Josef Linsler von Clint mit ins Boot geholt wurde und bisher dazu noch nichts über den aktuelle Sachstand mitgeteilt wurde, habe ich letzten Freitag die Gelegenheit für einen telefonischen Kontakt über unsere Bundesgeschäftsstelle mit Herrn RA Heinzel genutzt. Schwerpunkt war das Thema Unterhalt mit Titel welcher auch ab Volljährigkeit noch Gültigkeit hat und der Zahlung bis zur erfolgten Neuberechnung unter Berufung auf das Zurückbehaltungsrecht oder das Anbieten der weiteren Zahlungen als Darlehen. RA Heinzel hat mir sehr verständlich und ausführlich dazu die aktuelle Rechtslage geschildert. Ergebnis: Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nehmen ist nicht gut! Rechtlich gesehen besteht hier sofort von der Gegenseite die Möglichkeit der Vollstreckung. Der einzige Vorteil hier ist, dass die meisten Anwälte bei diesem Thema, wie in meinem Fall, wenig bis gar nicht geschult sind, ja sogar selbst anwenden, da Ihnen die BHG Lösung gar nicht bekannt ist. Leider betrifft das auch ISUV Kontaktanwälte. RA Heinzel ist aktuell mit der Änderung und Anpassung des Merkblattes Nr. 22 bzgl. BGH Darlehenslösung beschäftigt und sollte in Kürze in neuer Version vorliegen. Dazu habe ich angeregt, dass es dringend zu diesem Thema auch einen Fachbeitrag in unserer Verbandszeitung geben sollte. Bei der Gelegenheit habe ich noch in eigener Sache ein paar Fragen gestellt welche sachlich präzise, sehr verständlich und vor allem nachvollziehbar beantwortet wurden. Vor allem das Thema Vorlage der Bezügemitteilungen bei Beamten und auf was dabei geachtet werden muss, war sehr aufschlussreich. Ich muss sagen, von RA Heinzel würde ich mich bei Bedarf jederzeit vertreten lassen. Den Hinweis von Clint, das andere Mitglieder zum Thema Zurückbehaltungsrecht angeblich über diese Forendiskussion dazu angestachelt wurden, sehe ich nicht so. Ich habe dieses zu keinem Zeitpunkt als DIE Lösung präferiert sondern lediglich in meinem konkreten Fall angewendet und ist zum Glück (das darf man(n) auch mal haben) gut gegangen. Die Lösung:

      Der Schuldner kann auch den künftigen Unterhalt unter der Bedingung als Darlehen anbieten, auf Rückzahlung im Fall der Abweisung der Abänderungsklage zu verzichten. Der Unterhaltsberechtigte muss dieses Angebot nach Treu und Glauben annehmen (BGH FamRZ 83, 574; 92, 1152).

      Dazu noch ein sehr interessanter Artikel:
      iww.de/fk/archiv/unterhalt-rue…gezahlten-unterhal-f33295

      bereits von mir gelöschter Link wurde wieder hergestellt, da der Inhalt nicht in Konkurrenz zum ISUV-Forum steht ( edy)

      Gruß
      dolphin
    • dolphin schrieb:

      Der Schuldner kann auch den künftigen Unterhalt unter der Bedingung als Darlehen anbieten, auf Rückzahlung im Fall der Abweisung der Abänderungsklage zu verzichten. Der Unterhaltsberechtigte muss dieses Angebot nach Treu und Glauben annehmen (BGH FamRZ 83, 574; 92, 1152).

      Moin,

      schon vor 35 Jahren hat der BGH den Darlehenshinweis gegeben und im Laufe der Jahrzehnte mehrfach wiederholt. Zuletzt wohl im Jahr 2010

      BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09 schrieb:

      Schließlich bleibt es dem Unterhaltsschuldner unbenommen, den Unterhalt als zins- und tilgungsfreies Darlehen zu zahlen, verbunden mit der Verpflichtung, auf Rückzahlung zu verzichten, falls es beim zugesprochenen Unterhalt bleibt. Der Unterhaltsberechtigte ist nach Treu und Glauben verpflichtet, sich auf eine solche Gestaltung einzulassen (Senatsurteil BGHZ 143, 65, 75 f. = FamRZ 2000, 751, 753).

      Solche wichtigen Entscheidungen werden regelmäßig auch in der Fachliteratur veröffentlicht (siehe bspw. Link oben unter "Papierfundstellen") und sollten eigentlich jedem Anwalt bekannt sein, der unterhaltsrechtliche Mandate annimmt. Leider ist die Fortbildung noch nicht streng gesetzlich geregelt. Allerdings können Anwälte in Regress genommen werden. Nicht umsonst besteht für sie eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung.

      Die Bundesrechtsanwaltskammer schreibt:

      BRAK schrieb:

      Regelmäßige Fortbildung ist ein unerlässliches Mittel zur Qualitätssicherung anwaltlicher Leistungen und wird deshalb auch von der Bundesrechtsanwaltsordnung als eine der anwaltlichen Grundpflichten benannt. ...

      Ein Fachanwalt muss über besondere Kenntnisse verfügen und seine Qualifikation nachweisen, siehe Fachanwaltsausbildung. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Thema "BGH: Darlehen bei Unterhaltsabänderungen statt Zurückbehaltung" Bestandteil der Ausbildung des Fachanwalts für Familienrecht ist. Siehe Fachanwaltsordnung (FAO) unter Berufsrecht bei der BRAK.
    • edy schrieb:

      bereits von mir gelöschter Link wurde wieder hergestellt, da der Inhalt nicht in Konkurrenz zum ISUV-Forum steht ( edy)

      Dass solche nachträglichen Änderungen an fremden Beiträgen leichtsinnigerweise immer wieder ohne Datum-/Zeitstempel erfolgen, wird eines Tages nochmal richtig hochkochen.
    • Clint schrieb:

      Dass solche nachträglichen Änderungen an fremden Beiträgen leichtsinnigerweise immer wieder ohne Datum-/Zeitstempel erfolgen, wird eines Tages nochmal richtig hochkochen.
      Servus,

      na ja, jetzt ist der Link ja wieder aktiv, ich bin 16 Jahre Heli-Mama geprüft, da kocht bei mir so schnell nix mehr hoch und wenn wir uns hier auch noch anfiesen, dann macht es das sicher nicht einfacher, den ganzen "sinnlosen" Wahnsinn zu ertragen :huh: . Zurück zum Sachthema:

      Was mich betrifft, habe ich seit dem Thema Unterhalt nach Volljährigkeit wieder einmal festgestellt, dass in diesem sogenannten "Laienforum" wesentlich bessere Infos und Hinweise angeboten werden, als bei manchen sog. Fachanwälten, mit den ich Kontakt hatte. Zum Glück habe ich keinen von denen mandatiert. Beide Töchter haben jetzt eine Anwältin, die unter anderem auch Mediatorin ist und an sich freundliche Briefe schreibt, jedoch erkennbar wenig Fachkompetenz hat. Unter anderem wird Bezug genommen auf einen Titel vom JA aus 2008, der durch einen gerichtlichen Vergleich 2012 abgeändert wurde. Ich antworte stets höflich und adäquat und das bereits seit Anfang Januar und Sie kriegt es halt mit Ihren Mandantinnen nicht auf die Reihe, die notwendigen Unterlagen für die Berechnung zu beschaffen. Anyway, meine Mädels verbrennen gerade sinnlos Ihr Kohle aus vielen Stunden Babysitten und die Anwältin bekommt wenigsten "Schmerzensgeld" dafür, dass Sie sich mit denen und Heli-Mama jetzt rumärgern darf.

      Gruß dolphin
    • Hallo dolphin,

      ja schade für die Mädels. Aber zumindest haben sie dadurch dann gelernt, dass man bestimmte Dinge erledigen muss wenn man was bekommen möchte. Und das es entscheidend sein kann, wie man um etwas fragt.

      Ich würde an deiner Stelle hinterher mit ihnen das Gespräch suchen, dass sie das mit dir, der Mama und dem Jugendamt als beratende Institution kostenfrei bekommen hätten, wenn sie nicht nur von dir die Unterlagen gefordert hätten sondern auch die von Mama um das ordentlich machen zu können. Und das du auf Korrektheit bestehst, weil das einfach so zu sein hat und es keine Schikane war/ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • dolphin schrieb:

      Was mich betrifft, habe ich seit dem Thema Unterhalt nach Volljährigkeit wieder einmal festgestellt, dass in diesem sogenannten "Laienforum" wesentlich bessere Infos und Hinweise angeboten werden, als bei manchen sog. Fachanwälten, mit den ich Kontakt hatte. Zum Glück habe ich keinen von denen mandatiert.

      dolphin schrieb:

      LOL, es gibt da einen Lawyer in der bayerischen Landeshauptstadt, trägt meistens Fliege und wenn man(n) Ihn kontaktiert, kommt seine Vorzimmer stets nicht aus dem Strumpf
      und benötigt mehrere Tage bis sich die mal gnädigerweise zurückmelden. Vor allem sehr hilfreich beim Einhalten von Fristen :-(.
      Hallo @dolphin,

      ist das Verfahren immer noch nicht beendet? ?(

      Und wenn doch, wie ist es eigentlich ausgegangen?