Düsseldorfer Tabelle 2018

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    • Hallo zusammen,

      ich denke, da wird es nicht lange gehen, bis viele Unterhaltsberechtigten aufschreien, weil sie weniger Unterhalt für ihre Kinder bekommen.
      Und wenn ich dann noch die Titelzeile der Bild-Zeitung lese: "Für viele Kinder gibt‘s ab Januar weniger Unterhalt!"...


      Dabei wird aber vollkommen außer Acht gelassen, dass im Gegensatz zur jährlichen Anpassung des KU die Einkommensgruppen seit 10 Jahren nicht mehr angepasst wurden. X(


      Viele Grüße

      Odi
    • Hallo Clint,

      ich bin über die Titelzeile gestolpert, und da hab ich tatsächlich mal den Artikel gelesen.

      Und ich wurde in meiner Meinung bestätigt, was ich von diesem Blatt zu halten habe... :thumbdown:

      Aber es wird (leider) genügend Leute geben, die sich auf das - und nur auf das - verlassen, was da geschrieben steht. ;(

      LG, Odi
    • Da sehe ich aber ein großes Problem. In meiner (und wohl vieler anderer) Jugendamtsurkunde ist aber die Stufe bzw der Prozentsatz angegeben (Bsp Stufe 3, 110%)

      Das sind bei einem Nettoeinkommen von 2000 EUR
      2017: Stufe 3, 110% ergeben 377 EUR
      2018: Stufe 3, 110% ergeben 383 EUR
      Aber die Einkommensgrenzen sind verschoben. Mit 2000 EUR müßte ich ja 2018 in Stufe 2 eingeordnet werden und nur 366 zahlen. Kann ich aber nicht, da die Jugendamtsurkunde ja die Stufe angibt. Kann ich das überhaupt ändern?
      D.h. die Nachricht ist falsch, Der Unterhalt wird nicht weniger sondern mehr und aus der falschen Eingruppierung.
      Man löst keine Probleme indem man sie auf Eis legt.
    • mario2001 schrieb:

      In meiner (und wohl vieler anderer) Jugendamtsurkunde ist aber die Stufe bzw der Prozentsatz angegeben (Bsp Stufe 3, 110%)
      Moin.

      Ich behaupte, dass der Großteil aller dynamischen Titel nur den Prozentsatz enthält, nicht aber die Tabellen-/Einkommensgruppe. Es dürfte klar sein, was das bedeutet. Siehe auch parallelen Thread: Erhebliche Neuerungen in der "neuen" Düsseldorfer Tabelle

      Enthält der Titel neben dem Prozentsatz zusätzlich die Tabellen-/Einkommensgruppe, was ich mir bei einigen JA-Urkunden (JA haben da offensichtlich keine Standards) durchaus vorstellen kann, müsste man sich die vollständige Formulierung des entsprechenden Satzes genau ansehen. Im Zweifel wird dann ein Gericht entscheiden, welcher Betrag vollstreckbar ist.
    • Hallo,

      ich habe hier gelesen:
      mainz-kwasniok.de/düsseldorfer-tabelle-2018/
      Das Mann eine Abänderungsklage einreichen müßte. Da haben die Gerichte aber ganz schön zu tun in den nächsten Monaten.
      Weiß jemand wie viel eine Abänderungsklage kostet? Wir dann die KM mit beteiligt, wenn sie sich vorher weigert einer Anpassung zuzustimmen?
      Ich frage auch mal meinen Anwalt. Mein Verfahren läuft gerade.
      Man löst keine Probleme indem man sie auf Eis legt.
    • Moin.

      mario2001 schrieb:

      Das Mann eine Abänderungsklage einreichen müßte.
      Oder Frau. ;)

      mario2001 schrieb:

      Da haben die Gerichte aber ganz schön zu tun in den nächsten Monaten.
      Abwarten...

      mario2001 schrieb:

      Weiß jemand wie viel eine Abänderungsklage kostet?
      Kommt auf den Streitwert/Geschäftswert an. (Ich weiß, die Anwort will keiner haben. Es ist aber so.)

      mario2001 schrieb:

      Wir dann die KM mit beteiligt, wenn sie sich vorher weigert einer Anpassung zuzustimmen?
      Kommt auf den Ausgang des Verfahrens an. (...)

      mario2001 schrieb:

      Ich frage auch mal meinen Anwalt. Mein Verfahren läuft gerade.
      Wieviel ist tituliert? Wieviel ergibt die Neuberechnung des Anwalts?
    • Ich habe mal in der DT gelesen. Dort steht:

      E. Übergangsregelung
      Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3
      EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages
      zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht
      erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom
      Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand:
      01.01.2008).

      Was bedeutet das? Wird automatisch die Einstufung geändert?
      Man löst keine Probleme indem man sie auf Eis legt.