Unterhalt bei neuem Kind

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    • Unterhalt bei neuem Kind

      Hallo,

      folgende Frage bitte:

      Ein geschiedener Vater zahlt Unterhalt für seinen Sohn ( 5 ) aus 1. Ehe. Nun hat er mit seiner neuen Partnerin (nicht verheiratet) wieder ein Kind bekommen und würde gern den Unterhalt neu berechnen lassen, da das Geld nach Wegfall des Mutterschaftsgeldes der Partnerin vorn und hinten nicht mehr reicht.
      Eine Rückfrage bei seinem ehemaligen Anwalt hat ergeben, dass ER den Unterhalt nicht neu berechnen lassen kann. Ich meine, das hier anders gelesen zu haben oder stimmt es, dass nur die Mutter des 1. Kindes eine Unterhaltsneuberechnung anstreben kann?

      Viele Grüße
      Spatzerl
    • Hallo,

      der KV ist nun 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet, dem 5jährigen, dem Baby und der neuen KM.
      Da die Düsseldorfer Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht könnte es sein, dass er für den 5jährigen sogar damals bei der Berechnung hochgestuft wurde um eine Stufe. Damit wäre dann um 2 Stufen abzustufen.

      Besteht ein Titel über den Unterhalt des 5jährigen? Wenn nein, dann neu berechnen und der KM mitteilen, dass sie ab xx.xx.2017 nur noch Stufe x in Höhe von xx € bekommt, da zwei weitere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind. Wenn ja, dann muss er die KM anschreiben und sie auffordern der Neuberechnung und der Titelreduzierung zuzustimmen. Wenn sie das nicht macht, dann muss er Klage einreichen.

      Wurde schon mal ausgerechnet um wieviel sich der Unterhalt für den 5jährigen verändern würde?

      Wohnen alle an einem Ort, dass das gleiche Jugendamt für beide Kinder zuständig ist?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!