Hallo,
folgende Frage bitte:
Ein geschiedener Vater zahlt Unterhalt für seinen Sohn ( 5 ) aus 1. Ehe. Nun hat er mit seiner neuen Partnerin (nicht verheiratet) wieder ein Kind bekommen und würde gern den Unterhalt neu berechnen lassen, da das Geld nach Wegfall des Mutterschaftsgeldes der Partnerin vorn und hinten nicht mehr reicht.
Eine Rückfrage bei seinem ehemaligen Anwalt hat ergeben, dass ER den Unterhalt nicht neu berechnen lassen kann. Ich meine, das hier anders gelesen zu haben oder stimmt es, dass nur die Mutter des 1. Kindes eine Unterhaltsneuberechnung anstreben kann?
Viele Grüße
Spatzerl
folgende Frage bitte:
Ein geschiedener Vater zahlt Unterhalt für seinen Sohn ( 5 ) aus 1. Ehe. Nun hat er mit seiner neuen Partnerin (nicht verheiratet) wieder ein Kind bekommen und würde gern den Unterhalt neu berechnen lassen, da das Geld nach Wegfall des Mutterschaftsgeldes der Partnerin vorn und hinten nicht mehr reicht.
Eine Rückfrage bei seinem ehemaligen Anwalt hat ergeben, dass ER den Unterhalt nicht neu berechnen lassen kann. Ich meine, das hier anders gelesen zu haben oder stimmt es, dass nur die Mutter des 1. Kindes eine Unterhaltsneuberechnung anstreben kann?
Viele Grüße
Spatzerl