Ändern der Steuerklasse nach Trennung mit oder ohne Partner möglich

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    • Ändern der Steuerklasse nach Trennung mit oder ohne Partner möglich

      Hallo ! Im Netz finden sich dazu widersprüchliche Angaben. Man findet ein Formular wo man die Trennung anzeigen kann beim Finanzamt,
      oder auch einen Bogen wo man gemeinsam die Steuerklassen ändern lassen kann. An einigen Stellen liest man, dass man bei einer
      Trennung auch ohne Mithilfe des Partners seine Steuerklasse ändern lassen kann. Mir wäre am liebsten ich kläre das alleine....
    • Moin.

      Einen Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr müssen beide beantragen. Oftmals macht der Wechsel aber keinen Sinn (Unterhaltsregelung berücksichtigen). Für das Jahr der Trennung kann noch die gemeinsame Veranlagung beantragt werden.

      Im Folgejahr muss ein Steuerklassenwechsel erfolgen. Die Trennung kann/sollte dem Finanzamt schon jetzt mithilfe des Formulars "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" mitgeteilt werden. Alleinige Unterschrift reicht hierbei.
    • Clint schrieb:

      Moin.

      Einen Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr müssen beide beantragen. Oftmals macht der Wechsel aber keinen Sinn (Unterhaltsregelung berücksichtigen). Für das Jahr der Trennung kann noch die gemeinsame Veranlagung beantragt werden.

      Im Folgejahr muss ein Steuerklassenwechsel erfolgen. Die Trennung kann/sollte dem Finanzamt schon jetzt mithilfe des Formulars "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" mitgeteilt werden. Alleinige Unterschrift reicht hierbei.

      Ok wir reden von dem zweiten Teil. Wechsel im Folgejahr.

      Wenn ich das Formular "Erklärung zum dauernden Getrenntleben" dahin geschickt habe. Ist das dann erledigt ?
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