Ich habe ein Schreiben vom Anwalt meiner Exfrau erhalten. Er möchte Unterlagen zur Berechnung des Kindesunterhalts von mir. Ehegattenunterhalt muss ich keinen mehr zahlen, nur KU. Ich habe letztes Jahr einen Zweitwohnsitz gehabt mit den entsprechenden Kosten (Miete, Strom, Fahrtkosten), weswegen ich bei der Steuererklärung dieses Jahr 8.000 € rausbekommen habe. Meine Frage, wird das bei der Berechnung des Unterhalts angesetzt? Ich mein ich habe die Kosten ja auch vorgestreckt.
Danke für Eure Auskunft.
Danke für Eure Auskunft.