Kosten Zweitwohnsitz bei Kindesunterhalt

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    • Kosten Zweitwohnsitz bei Kindesunterhalt

      Ich habe ein Schreiben vom Anwalt meiner Exfrau erhalten. Er möchte Unterlagen zur Berechnung des Kindesunterhalts von mir. Ehegattenunterhalt muss ich keinen mehr zahlen, nur KU. Ich habe letztes Jahr einen Zweitwohnsitz gehabt mit den entsprechenden Kosten (Miete, Strom, Fahrtkosten), weswegen ich bei der Steuererklärung dieses Jahr 8.000 € rausbekommen habe. Meine Frage, wird das bei der Berechnung des Unterhalts angesetzt? Ich mein ich habe die Kosten ja auch vorgestreckt.
      Danke für Eure Auskunft.
    • Moin.

      Ein alter Hut im Bereich des OLG Frankfurt und auch im ISUV-Forum.

      Unterhaltsgrundsätze OLG Frankfurt schrieb:

      Steuererstattungen sind grundsätzlich im Kalenderjahr der tatsächlichen Leistung zu berücksichtigen. Steuervorteile, die auf unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen beruhen, bleiben in der Regel außer Betracht. Vgl. BGH FamRZ 2005, 1159 ff. und 1817 ff.
      Diverse andere OLG "vergessen" diesen Hinweis seit Jahren in ihren Leitlinien.

      Gegnerische Anwälte lenken meist ein, wenn man sie auf die BGH-Rechtsprechung hinweist.