Steuererklärung wurde ohne meine Unterschrift abgegeben

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    • Steuererklärung wurde ohne meine Unterschrift abgegeben

      Hallo,

      ich habe eine Frage zum Finanzamt: kennt sich jemand aus mit Anzeigen bei nicht unterschriebenen Steuererklärungen oder so ähnlich?

      Mein Mann hat für 2015 die Steuererklärung online eingereicht (ohne mein Wissen) und brauchte daher keine Unterschrift. Das Guthaben hat er sich auf sein Konto ausbezahlen lassen.
      Für 2016 hat er beantragt, dass er alleine veranlagt wird. Das heißt für mich, dass ich das auch machen muss und daher nachzahlen soll, da ich die günstigere Steuerklasse hatte und diese nicht bezahlten Steuern müsst ich damit zurückzahlen.

      Eine freundliche Dame vom Finanzamt hat mir empfohlen ich solle für 2015 meinen Mann anzeigen und über den Anwalt die Unterschrift einfordern von meinem Mann für 2016.

      Da mein Anwalt nicht auf meine Anfragen reagiert gebe ich meine Fragen mal hier ans Forum weiter....

      Ich wollte meinen Mann diese Woche also anzeigen auf der Polizei, da hat man mir dann geraten, ich solle das über einen Anwalt machen. Es wäre nicht klar, ob in meinem Fall (s.u. und es gibt auch noch weiter solcher unschönen Gesschichten meines Nochmannes, z.b. hat er mir Geld entwendet, was auch eine Straftat ist...), der recht komplex ist, es sich um Civil- oder Strafrecht handelt.

      Wie gesagt, mein Anwalt reagiert auf keine mail, Anruf, etc.!!!!

      Wer weiß hier Rat????

      Ich lasse den Text unten mal drin...das geht es um andere Themen





      Hallo,
      ich bin immer noch nicht weitergekommen mit dieser Misere.
      Trotz eines gemeinsamen Gesprächs mit den beiden Anwälten und meinem
      Nochehemann Ende September ist es zu keiner Zahlung gekommen bisher an
      mich. Ich zahle also immer noch den Kredit alleine ab und erhalte keine
      Nutzungsentschädigung.



      Mein Anwalt lies mir gestern ein Schreiben zukommen von der Gegenseite
      worin ich aufgefordert wurde, ich solle meinem Nochmann das Kreditkonto
      nennen, worauf er dann einzahlen will (was natürlich gar nicht mögich
      ist). Mein NM hat natürlich auch diese Kontonummer von dem der Kredit
      abgeht....logisch...
      Ist wieder mal für ihn Hinhaltetaktit und ich kann schön weiter den Kredit alleine abbezahlen....
      (Den Kredit stoppen kann ich nicht, da ich sonst einen Schufaeintrag bekomme, das kann ich für mich nicht riskieren.)



      Auch fordert er mich auf ich solle jetzt die Änderung unterschreiben für
      die Krankenkasse(Privatkasse) und droht mir die Beitrage nicht mehr zu
      bezahlen...dabei versuche ich seit einem Jahr mit anwaltlicher
      Unterstützung ihn dazu zu bewegen, mich aus dieser Krankenkasse
      rauszulassen, da er Vertragsnehmer ist und die Kasse deshalb nicht mir
      mir kommuniziert und ich keine Rechnungen einreichen kann... Er dreht
      sich seine Angelegenheiten wie es ihm gerade passt.



      Ich denke mal dass er gesetzlich verpflichtet ist, mich als Vertragsnehmer der Krankenkasse zu versichern?



      Kann mir hier jemand Auskunft geben?



      Außerdem bräuchte ich eine Auskunft, wie sich das nennt, wenn ich über
      das Amtsgericht bewirken möchte, dass er sich an dem gemeinsam Kredit
      beteilligt.



      Ich würde diese Fragen nicht hier im Forum stellen, wenn ich einen Anwalt hätte der mir Auskunft gibt!



      Da dem aber leider nicht so ist, und mich mein Anwalt nach mehreren
      Aufforderungen mir Auskunft zu geben in mündlicher wie auch in
      schriftlicher Form einfach weiterhin ignoriert bin ich gezwungen mir
      hier Rat zu holen.



      Vielen Dank schon mal für Antworten!!! Bin sehr dankbar über jeden Tipp!!!!



      Ich habe praktischerweise meinen Text hier in das neue Thema kopiert.


      Es gibt noch ein Thema mit dem Finanzamt/Steuererklärung
    • Hallo Energiebündel,

      wegen der Steuererklärung: da wäre ich jetzt mal ziemlich überrascht, wenn das Abgeben ohne Deine Unterschrift strafbar wäre. Ich mach das auch immer so, das geht technisch gar nicht anders wenn man die Steuererklärung online per Zertifikat abgibt. Das Verfahren ist so von den Finanzbehörden vorgegeben - wobei ich da auch schon Bedenken hatte, aber man kann das ja nicht dem anlasten, der die Erklärung mit seinem Zertifikat abgibt.

      Wenn Du die Erklärung inhaltlich gar nicht kanntest bzw inhaltlich damit nicht einverstanden warst, würde ich das dem Finanzamt gegenüber erstmal dokumentieren (Einschreiben mit Rückschein) und ich würde dann erwarten, dass das Finanzamt dem nachgehen müsste.

      Wenn die Erklärung inhaltlich OK war und es Dir nur um die Aufteilung der Rückerstattung geht, ist das denke ich ein ganz anderes Thema, da sollten sicherlich Ansprüche bestehen.

      Aus dem Kontext schließe ich, dass Du mehr verdienst als Dein Mann und Du Steuerklasse 3 hattest und vom Splittingvorteil profitiert hast. In welchem Jahr war denn die Trennung? Nur für das Jahr der Trennung geht die gemeinsame Veranlagung noch, schon im Jahr nach der Trennung müsst ihr getrennte Steuererklärungen machen. Falls die Trennung also 2015 war, müsstest ihr für 2016 auf jeden Fall getrennte Veranlagungen machen und den Splittingvorteil gibt es nicht mehr. Falls die Trennung erst 2016 war, sieht es rechtlich anders aus.

      Gruß
      Jon
    • Hallo und guten morgen an alle
      @ Jon es ist richtig das bei online Abgabe der Steuererklärung keine Unterschrift benötigt wird. Aber diese musst Du im Anschluss noch ausdrucken ,unterschreiben und dann dem Finanzamt zuschicken. Daher sehe ich mal für Energiebündel die Möglichkeit sich vom zuständigen Finanzamt eine Kopie des Antrages der Steuerklärung zuschicken zu lassen. Wenn noch Ehemann dann darauf mit Ihrem Namen unterschrieben hat, Ihn wegen Urkundenfälschung anzeigen. Denn dieser Antrag auf Steuererstattung ist wie eine Urkunde. Ich würde Energiebündel auch empfehlen sich einen anderen Anwalt zu suchen, wenn er nicht auf Ihre Anfragen und Mails reagiert.

      LG Hugoleser
    • Hugoleser schrieb:

      Jon es ist richtig das bei online Abgabe der Steuererklärung keine Unterschrift benötigt wird. Aber diese musst Du im Anschluss noch ausdrucken ,unterschreiben und dann dem Finanzamt zuschicken.
      Hallo Hugoleser,

      nein,da muss gar keine Unterschrift mehr drauf wenn die mit Zertifikat elektronisch unterschrieben wird. Das mit dem Ausdruck und der Unterschrift auf Papier ist noch das alte Elster-Verfahren. Das geht zwar auch noch, aber ich finde die elektronische Unterschrift praktischer.

      Siehe z.B. hier: Elster FAQ "Muss sich bei der Abgabe einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) jeder Ehegatte / Lebenspartner registrieren?
      Nein. Es genügt, wenn sich einer von beiden registriert. Denn dabei wird lediglich derjenige authentifiziert, der die Daten übermittelt. Solange keine gegenteiligen Einwendungen erhoben werden, geht das Finanzamt bei der weiteren Bearbeitung davon aus, dass der Inhalt der Steuererklärung beiden Ehegatten / Lebenspartnern bekannt ist und dass eine für beide rechtswirksame Einkommensteuererklärung vorliegt." ( Quelle )


      Gruß
      Jon

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Jon () aus folgendem Grund: Ergänzung

    • Hallo und danke für die Antworten,

      getrennt habe ich mich "offiziell", also nach Mietvertrag für die neue Wohnung in die ich gezogen bin am 01.11.2016. Davor waren wir im Hauss getrennt seit Juli 2016.

      In der Zwischenzeit habe ich mit meinem Anwalt wenigstens telefonieren können. Er meinte, dass eine Anzeige wegen der nicht unterschriebenen Steurerklärung abgewiesen werden würde.

      Gruß energiebündel
    • Hallo energiebündel,

      da bin ich ganz der Meinung des Anwalts.

      Wie schon gesagt wäre mein Vorschlag, falls sinnvoll, beim Finanzamt offiziell zu dokumentieren, dass keine rechtsgültige Steuererklärung vorlag weil sie Dir z.B. nicht bekannt war. Dann wäre das Finanzamt am Zug.

      Das will trotzdem gut überlegt sein. Du warst schließlich genau wie Dein Mann verpflichtet, innerhalb der Fristen eine gültige Steuererklärung abzugeben. Die erste Reaktion, die ich vom FA erwarten würde, wäre eine Aufforderung des FA zur Abgabe einer Steuererklärung, vermutlich inklusive Verspätungszuschlag, der hier durchaus hoch ausfallen könnte. Abgesehen von der Handhabung der Erstattung wäre hier doch die wichtigste Frage, was der Inhalt der abgegebenen Erklärung ist, und ob Du Dich ggf strafbar machen könntest (Steuerhinterziehung) wenn die Angaben falsch wären und Du das nicht offenlegen würdest. Zudem ist dann doch völlig unklar, ob Dein Mann ohne Dich in der Lage war, Deine Einkünfte und Abzüge ordnungsgemäß anzugeben.

      Bzgl der Aufteilung der Erstattung bestehen sicherlich zivilrechtliche Ansprüche. Die einfachste Aufteilung wäre vermutlich 50/50. Hier könnte aber zusätzlich ein Ausgleich für die Nachteile deines Mannes durch die schlechtere Steuerklasse hinzukommen.

      Bei Trennung 2016 sollte ein Anspruch bestehen, die für das Jahr insgesamt günstigste Steuerklassenwahl vorzunehmen, aber auch hier müsstest Du dann sicherlich die Nachteile ausgleichen, die Deinem Mann durch die ungünstige Steuerklasse entstehen. Müsste ich aber nochmal recherchieren. Dazu gibt es vermutlich auch hier im Forum schon was.

      Gruß
      Jon