Krankenkasse

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    • Hallo,
      ich bin immer noch nicht weitergekommen mit dieser Misere.
      Trotz eines gemeinsamen Gesprächs mit den beiden Anwälten und meinem
      Nochehemann Ende September ist es zu keiner Zahlung gekommen bisher an
      mich. Ich zahle also immer noch den Kredit alleine ab und erhalte keine
      Nutzungsentschädigung.


      Mein Anwalt lies mir gestern ein Schreiben zukommen von der Gegenseite
      worin ich aufgefordert wurde, ich solle meinem Nochmann das Kreditkonto
      nennen, worauf er dann einzahlen will (was natürlich gar nicht mögich
      ist). Mein NM hat natürlich auch diese Kontonummer von dem der Kredit
      abgeht....logisch...
      Ist wieder mal für ihn Hinhaltetaktit und ich kann schön weiter den Kredit alleine abbezahlen....
      (Den Kredit stoppen kann ich nicht, da ich sonst einen Schufaeintrag bekomme, das kann ich für mich nicht riskieren.)


      Auch fordert er mich auf ich solle jetzt die Änderung unterschreiben für
      die Krankenkasse(Privatkasse) und droht mir die Beitrage nicht mehr zu
      bezahlen...dabei versuche ich seit einem Jahr mit anwaltlicher
      Unterstützung ihn dazu zu bewegen, mich aus dieser Krankenkasse
      rauszulassen, da er Vertragsnehmer ist und die Kasse deshalb nicht mir
      mir kommuniziert und ich keine Rechnungen einreichen kann... Er dreht
      sich seine Angelegenheiten wie es ihm gerade passt.


      Ich denke mal dass er gesetzlich verpflichtet ist, mich als Vertragsnehmer der Krankenkasse zu versichern?


      Kann mir hier jemand Auskunft geben?


      Außerdem bräuchte ich eine Auskunft, wie sich das nennt, wenn ich über
      das Amtsgericht bewirken möchte, dass er sich an dem gemeinsam Kredit
      beteilligt.


      Ich würde diese Fragen nicht hier im Forum stellen, wenn ich einen Anwalt hätte der mir Auskunft gibt!


      Da dem aber leider nicht so ist, und mich mein Anwalt nach mehreren
      Aufforderungen mir Auskunft zu geben in mündlicher wie auch in
      schriftlicher Form einfach weiterhin ignoriert bin ich gezwungen mir
      hier Rat zu holen.


      Vielen Dank schon mal für Antworten!!! Bin sehr dankbar über jeden Tipp!!!!


      Ich habe praktischerweise meinen Text hier in das neue Thema kopiert.

      Es gibt noch ein Thema mit dem Finanzamt/Steuererklärung
    • Hallo,

      im Internet habe ich folgendes gefunden:
      • bis zur Rechtskraft der Scheidung nach § 1361b BGB,
      • ab Rechtskraft nach § 745 Abs. 2 BGB,
      • zunächst ist in der Regel der Wert der ersparten Miete zugrunde zu legen,
      • nach Ablauf des Trennungsjahres der objektive Mietwert
      Das muss dann vermutlich nicht beim Familiengericht sondern beim Amtsgericht gemacht werden? Da müsste dir aber ein Rechtspfleger vom Amtsgericht Auskunft geben können.

      Was passiert denn, wenn du dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherst und ihm diese Änderung zukommen lässt und auch der privaten Krankenkasse?
      Ist das nicht ausreichend? Hast du mal bei einer gesetzlichen Krankenkasse angerufen und dich als potentielles Mitglied ausgegeben und gefragt wie das dann sei? Du wärst über deinen Nochehemann privat versichert, er ist Versicherungsnehmer. Aufgrund der Trennung musst du dich aber jetzt selbst versichern und möchtest gern zurück in die gesetzliche?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      ja, klar, habe ich das versucht ...aber da gibt es keine Möglichkeit für die AOK oder sonstige gesetzliche Vericherung mich zu versichern.
      Habe auch schon den Ombusmann angeschrieben und mich an ein Bundesministerium gewandt....keine Chance aus der Privatkasse zu kommen
      Daher wundert mich doch sehr das Schreiben der
      Anwältin meines Nochmann, in dem sie ihm rt, er solle die Beiträge für mich nicht mehr zahlen...
    • Hallo Energiebündel,

      falls Du arbeitest und mit Deinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze bist, hast Du in der Tat kaum eine Chance von der PKV in die GKV zu wechseln. Wenn das Einkommen geringer ist, schon.

      Ich habe einerseits gelesen, dass man sich bei Vorversicherung in der PKV fachlich gut beraten lassen sollte, weil der Fall komplex ist. Andererseits, z.B. hier: www.bundderversicherten.de: "Verfügten Sie allerdings über nur einen Vertrag, sollten Sie diesen von Ihrem Krankenversichererin zwei Verträge aufteilen lassen. Dadurch werden Sie jeweils zu eigenständigenVersicherungsnehmern und müssen nicht mehr über Ihren Partner abrechnen. "

      Vielleicht ist das die Änderung, die er vorschlägt?

      Es würde auf jeden Fall erstmal Sinn machen, die Verträge aufzuteilen, so dass jeder für sich selbst Versicherungsnehmer ist. Danach könntest Du mit Deinem eigenen Vertrag machen was Du willst, auch kündigen und wechseln, wobei das wegen des Verfalls der Altersrückstellungen bei der PKV oft nicht sinnvoll ist.

      Ich würde erstmal bei der Versicherung anrufen und mich beraten lassen.

      Gruß
      Jon