Verwirkung des Betreuungsunterhaltes?

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    • Verwirkung des Betreuungsunterhaltes?

      Hallo zusammen,
      die KM hat in meinem Falle einen anderen Mann als Vater eintragen lassen, dieser hat auch Unterhalt gezahlt. Ich habe umgehend, nach Kenntnis der Geburt, eine Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht und diese, nach Kenntnis der Anerkennung durch den Scheinvater, auf Vaterschaftsanfechtung geändert. Nach erfolgtem Vaterschaftstest zu meinen Gunsten, ich bin der Vater, hat das Gericht mit Beschluss festgestellt, dass ich nun auch der rechtliche Vater sei. Es lässt sich gerichtsverwertbar(WhatsApp Nachrichten an eine Ihrer Freundinnen von vor der Geburt) beweisen, dass die KM wusste schon immer wußte, dass ich der Vater bin. Das Kind werde ich Anfang des nächsten Monats, kurz vor seinem 1. Geburtstag, das erste Mal sehen. Nun fordert die KM Unterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt für sich. Rückwirkend und für die Zukunft. Mich interesseren deshalb Urteile hinsichtlich der Verwirkung vom Beteuungsunterhalt. Kann da jemand helfen? Ich finde da nicht wirklich etwas passendes. Zahlung des Kindesunterhaltes ist natürlich eine Selbstverständlichkeit. ?(
    • Hallo Aligator,

      Wenn der "Scheinvater" keinen Betreuungsunterhalt gezahlt hat, dann muss die

      KM ja woanders Geld für ihren eigenen Unterhalt bezogen haben. Wenn sie vom "Amt" unterstützt wurde,

      wirst du m.E. dem Grunde nach Betreuungsunterhalt zahlen müssen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Aligator,

      du wusstest also von Geburt des Kindes an dass du der Vater bist?

      Du hättest schon zu diesem Zeitpunkt KU und Betreuungsunterhalt zahlen müssen.( Leistungsfähigkeit vorausgesetzt).

      Den Umgang hättest du einklagen können.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      ich würde der KM erstmal keinen Kindesunterhalt rückwirkend überweisen. Den laufenden ja.
      Es gibt nämlich Urteile, dass der Scheinvater dich in Regreß für den gezahlten Kindesunterhalt nehmen kann.


      Betreuungsunterhalt kann - wie schon geschrieben wurde - nicht rückwirkend gefordert werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ja ich wusste, dass ich der Vater bin, musste dies aber erst beweisen. Weil die KM, obwohl sie wusste, dass ich der Vater bin sofort nach der Geburt einen anderen Mann als Vater eintragen lies und dieser meinen Sohn anerkannte, er war damit der rechtliche Vater. Habe erfolgreich die Vaterschaft des anderen angefochten, seit dem 30.09. bin ich jetzt der rechtliche Vater. Das Jobcenter hätte gern Betreuungsunterhalt. Ich glaube allerdings dieser ist verwirkt, da eben dermandere meinen Sohn als seinen anerkannt hat. Ich durfte den kleinen bisher nicht kennenlernen immer mit Hinweis darauf, ich sei ja nicht der Vater.
    • Hallo,

      verwirkt, das weiss ich nicht.

      Da die KM wissentlich eine Falschaussage (wenn whatsapp gilt) gemacht hat ist die Frage ob das Jobcenter sich nicht an sie halten muss.

      Die spannende Frage ist, ob die KM daran gehindert war von dir Unterhalt zu fordern. Wenn sie wissentlich den anderen als Vater angegeben hat, dann war sie nicht daran gehindert.

      Wieso hat der andere nicht Betreuungsunterhalt gezahlt? Oder will das Jobcenter nur für die Zukunft?

      Bis zum 3. Geburtstag bist du der KM auch unterhaltspflichtig.

      Aber ich vermute mal, dass du da ohne Anwalt nicht auskommen wirst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo zusammen,

      erstmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten und Entschuldigung für meine Unhöflichkeit.
      Hab gestern vom Handy geschrieben und nicht wiklich drüber nachgedacht, bin wohl Facebook geschädigt.

      Hallo Sophie,

      na sie war ja gehindert Unterhalt von mir zu fordern, da ja der andere mit Anerkennung auch der rechtliche Vater war.
      Dies ist ja erst, seit dem 30.09. anders, als die Anfechtung rechtskräftig war.
      Ob der andere Betreuungsunterhalt bezahlt hat, weiss ich nicht.
      Das JC sagte mir nur, er habe Unterhalt gezahlt, dass würde bei mir dann angerechnet.