Hallo zusammen,
die KM hat in meinem Falle einen anderen Mann als Vater eintragen lassen, dieser hat auch Unterhalt gezahlt. Ich habe umgehend, nach Kenntnis der Geburt, eine Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht und diese, nach Kenntnis der Anerkennung durch den Scheinvater, auf Vaterschaftsanfechtung geändert. Nach erfolgtem Vaterschaftstest zu meinen Gunsten, ich bin der Vater, hat das Gericht mit Beschluss festgestellt, dass ich nun auch der rechtliche Vater sei. Es lässt sich gerichtsverwertbar(WhatsApp Nachrichten an eine Ihrer Freundinnen von vor der Geburt) beweisen, dass die KM wusste schon immer wußte, dass ich der Vater bin. Das Kind werde ich Anfang des nächsten Monats, kurz vor seinem 1. Geburtstag, das erste Mal sehen. Nun fordert die KM Unterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt für sich. Rückwirkend und für die Zukunft. Mich interesseren deshalb Urteile hinsichtlich der Verwirkung vom Beteuungsunterhalt. Kann da jemand helfen? Ich finde da nicht wirklich etwas passendes. Zahlung des Kindesunterhaltes ist natürlich eine Selbstverständlichkeit.
die KM hat in meinem Falle einen anderen Mann als Vater eintragen lassen, dieser hat auch Unterhalt gezahlt. Ich habe umgehend, nach Kenntnis der Geburt, eine Vaterschaftsfeststellungsklage eingereicht und diese, nach Kenntnis der Anerkennung durch den Scheinvater, auf Vaterschaftsanfechtung geändert. Nach erfolgtem Vaterschaftstest zu meinen Gunsten, ich bin der Vater, hat das Gericht mit Beschluss festgestellt, dass ich nun auch der rechtliche Vater sei. Es lässt sich gerichtsverwertbar(WhatsApp Nachrichten an eine Ihrer Freundinnen von vor der Geburt) beweisen, dass die KM wusste schon immer wußte, dass ich der Vater bin. Das Kind werde ich Anfang des nächsten Monats, kurz vor seinem 1. Geburtstag, das erste Mal sehen. Nun fordert die KM Unterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt für sich. Rückwirkend und für die Zukunft. Mich interesseren deshalb Urteile hinsichtlich der Verwirkung vom Beteuungsunterhalt. Kann da jemand helfen? Ich finde da nicht wirklich etwas passendes. Zahlung des Kindesunterhaltes ist natürlich eine Selbstverständlichkeit.