Hallo zusammen,
folgendes Problem: Ich habe am 31.12.2015 mein Einkommen und Vermögen offengelegt. Danach wurde der Unterhalt bemessen, tituliert und bezahlt.
Zum 31.12.2017 erfolgt wohl die nächste Abfrage. In der Zwischenzeit habe ich eine GmbH gegründet und wieder verkauft. Die Erlöse aus dem Verkauf daraus gebe ich natürlich an, genauso wie die Kapitaleinkünfte, die ich in dieser Zeit mit der GmbH gemacht habe.
Nun lese ich, dass ich als Gesellschafter die GuV und die Bilanz vorlegen muss. Damit kann geprüft werden, ob die Auszahlung an mich nicht hätte höher sein können. Auf die Bücher habe ich aber durch den Verkauf gar keinen Zugriff mehr.
Besteht nun ein Auskunftsrecht an die GmbH selbst?
Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen
Chris
folgendes Problem: Ich habe am 31.12.2015 mein Einkommen und Vermögen offengelegt. Danach wurde der Unterhalt bemessen, tituliert und bezahlt.
Zum 31.12.2017 erfolgt wohl die nächste Abfrage. In der Zwischenzeit habe ich eine GmbH gegründet und wieder verkauft. Die Erlöse aus dem Verkauf daraus gebe ich natürlich an, genauso wie die Kapitaleinkünfte, die ich in dieser Zeit mit der GmbH gemacht habe.
Nun lese ich, dass ich als Gesellschafter die GuV und die Bilanz vorlegen muss. Damit kann geprüft werden, ob die Auszahlung an mich nicht hätte höher sein können. Auf die Bücher habe ich aber durch den Verkauf gar keinen Zugriff mehr.
Besteht nun ein Auskunftsrecht an die GmbH selbst?
Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen
Chris
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