Unterhalt

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    • mein mann u ich und unsere 4jährige tochter sind seit nov 2016 getrennt. von seinem unterhalt 1000 euro (er hat sein gehalt von 7000 chf auf 2110 euro runterrechnen lassen) u 411 euro für das kind kann ich die miete, kindergarten, etc. nicht bezahlen. folglich arbeite ich schon, obwohl ich im trennungsjahr das nicht müsste, aber ich möchte den kindergartenplatz nicht wieder wegen umzug wechseln. wie kann ich mein einkommen von 1200 euro behalten? und/ oder was kann ich abziehen, damit ich am ende des monats auf 2000euro komme? fahrtkosten ?
    • Hallo,

      du kannst im Regelfall (wohnst du in Deutschland) 5 % berufsbedingte Aufwendungen - oder je nach OLG-Bezirk auch die anfallenden Kosten - abziehen. Auch eine zus. Altersvorsorge ist in Höhe von 4 % des Bruttos abziehbar.
      Wer zahlt den Kindergarten? Normalerweise ist das Mehrbedarf und von beiden Elternteilen nach Einkommen zu quoteln und zu tragen.

      Und wieso hat er sein Gehalt so reduzieren können? Klar, die Lebenshaltungskosten ist der Schweiz sind höher als in Deutschland und soweit ich weiss muss man dort auch seine Krankenversicherung noch vom Gehalt selbst zahlen.

      Und rein theoretisch wird das Einkommen von euch beiden bereinigt und dann wird bei ihm noch vorab der Unterhalt fürs Kind abgezogen. Und dann wird das Gesamteinkommen von euch beiden gesehen und von dies wird durch 2 geteilt und die Differenz muss ausgeglichen werden. Vereinfacht formuliert.

      Bekommst du das Kindergeld fürs Kind?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo zusammen,

      ohne jetzt die konkrete Situation zu kennen, meine Anmerkung:

      beim Arbeitsort im Ausland kommt es zunächst auch noch auf den Wohnort an. Angenommen der Wohnort wäre Deutschland, demnach ein deutscher Grenzgänger (so wie ich):

      Dann wird vom Gehalt üblicherweise schon die Altersvorsorge abgezogen, d.h. das ausgewiesene Netto berücksichtigt bereits die Altersvorsorge, sowie die 4,5% Quellensteuer. Hier muss dann noch weiter bereinigt werden, da man die Krankenversicherung und die deutsche Steuer noch abziehen muss (Krankenversicherung ist komplett selbst zu zahlen, kein Arbeitgeberanteil, und die deutsche Steuer wird von deutschen Finanzamt berechnet und berücksichtigt die in der Schweiz bereits gezahlte Quellensteuer). Das reine "Brutto" bzw "Netto" im Monatsausweis ist kaum vergleichbar mit einem deutschen Lohnnachweis. Der dickste Brocken ist die deutsche Steuer.

      Wenn er zudem kindergeldberechtigt ist (in der Konstellation: Mann arbeitet in der Schweiz, Frau arbeitet nicht, ist vermutlich der Mann in der Schweiz kindergeldberechtigt, und die Frau kann ggf in Deutschland Differenzkindergeld beantragen, dazu gibt es EU-Richtlinen): in dem Fall wird die Kinderzulage zum Gehalt addiert und ergibt zusammen das Bruttogehalt, d.h. das ausgewiesene Bruttogehalt enthält das Kindergeld. Das muss dann wieder rausgerechnet werden.

      Das gesetzliche Schweizer Kindergeld variiert stark je nach Kanton und ist derzeit für Kinder bis 16 Jahre minimal 200 CHF, und damit geringer als das deutsche Kindergeld. Deshalb wäre dann auch der Antrag auf Differenzkindergeld bei der deutschen Familienkasse sinnvoll.

      Gruss
      Jon
    • Sandraoktober schrieb:

      von seinem unterhalt 1000 euro... u 411 euro für das kind .... wie kann ich mein einkommen von 1200 euro behalten? und/ oder was kann ich abziehen, damit ich am ende des monats auf 2000euro komme?
      Hallo Sandraoktober,

      um nun mal auf die eigentliche Frage einzugehen:

      Du hast derzeit 1000€ + 411€, brauchst aber 2000€, es fehlen also knapp 600€.
      Du arbeitest jetzt und verdienst 1200€ (netto?), und hast vorher nicht gearbeitet ?

      Basierend auf den 411€ Kindesunterhalt vermute ich, dass der Vater derzeit das Kindergeld in der Schweiz bekommt, noch basierend auf der Regelung als Du nicht gearbeitet hast.

      Weiterhin wäre wichtig zu wissen, wie ihr bisher krankenversichert seid bzw wart, bevor du angefangen hast zu arbeiten. Das Standardmodell wäre die gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz, die unabhängig von der Einkommenshöhe ist und jede Person separat versichert.

      Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts wurde vermutlich gemacht, bevor du angefangen hast zu arbeiten. Das muss also überarbeitet werden, und du kannst prinzipiell davon ausgehen, dass der Unterhalt geringer wird, da Dein neues Einkommen zumindest teilweise eingerechnet wird. Du kannst Dein Einkommen bereinigen (siehe OLG-Richtlinien, hier vermutlich die Süddeutschen Leitlinien (SüdL)), aber es wird schon noch was übrig bleiben was angerechnet werden kann und dann zu geringeren Unterhaltsleistungen führt. Bleibt die Frage, ob es für die 2000€ insgesamt reichen wird.

      pi mal Daumen sollte dir effektiv mindestens gut die Hälfte Deines Einkommens bleiben, also >600€, und damit würden die 2000€ erreicht. In der Praxis durch die Bereinigung eher etwas mehr.

      Zudem gibt es aber vermutlich weitere Veränderungen:

      Kindergeld: wenn Du arbeitest und Deine Tochter bei Dir wohnt, bist Du Kindergeldberechtigt, nicht mehr der Vater. D.h. er wird kein Kindergeld mehr bekommen, dafür Du. Damit wird der Kindesunterhalt Stufe 5 von 411€ auf den Zahlbetrag 315€ verringert, dafür erhältst Du die 192€ Kindergeld dazu.

      Krankenversicherung: wenn du arbeitest, wirst Du dich selbst krankenversichern. Wenn Du in Deutschland arbeitest, vermutlich gesetzlich und dann wird die Tochter beitragsfrei mitversichert. Der Beitragssatz ist in Deutschland bei 1200€ Einkommen recht moderat und sicher geringer als der Beitrag in der Schweiz. Der Vater hat bei seiner Unterhaltsberechnung sicherlich die Krankenversicherungskosten zur Bereinigung angesetzt, diese müssen für dich und die Tochter dann gestrichen werden, was bei ihm effektiv zu einem höheren unterhaltsrelevanten Einkommen führt.

      Ich halte es daher für sehr wahrscheinlich, dass Du am Ende deutlich mehr als 2000€ haben wirst.

      Dann noch 2 Tipps:
      1) wahrscheinlich ist bei Euch das begrenzte Realsplitting sinnvoll. Es gibt dann die Pflicht, das auch zu nutzen, d.h. du musst dem zustimmen und er kann (muss) das bei den deutschen Steuerzahlungen berücksichtigen lassen. Immerhin geht es um 12000€/Jahr, damit kann er einiges an Steuern sparen. Durch diese verringerte Steuerlast erhöht sich wiederum das unterhaltsrelevante Einkommen, d.h. ihr könnt Euch die Steuerersparnis praktisch durch 2 teilen. Wichtig hier: damit du effektiv jetzt schon was davon hast, muss schon im laufenden Steuerjahr die Anlage U eingereicht werden, mit dem Kreuzchen bei "Vorauszahlungen", und er muss dann damit beim Finanzamt die Neuberechnung der Vorauszahlungen beantragen. Mit dem geänderten Vorauszahlungsbescheid können dann wiederum die Unterhaltszahlungen angepasst werden.

      2) Kindergeld: Dadurch, dass Du arbeitest, wird das ja sowieso völlig neu geregelt. Für die Zeit, in der Du nicht gearbeitet hast und der Vater kindergeldberechtigt in der Schweiz war, hattest Du vermutlich noch Anspruch auf zusätzliche Zahlung der Hälfte des erhaltenen Kindergelds, also zusätzlich zu den 411€. Ich bin mir nicht mehr 100% sicher, aber ich denke das war bei mir damals so. Falls das nicht bereits gezahlt wurde, kannst du das nachfordern. Im Prinzip bekommt jeder Elternteil das halbe Kindergeld, und der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt KU zusätzlich. Wenn er in Deutschland arbeiten würde, würdest Du das Kindergeld bekommen und er kann den halben Betrag beim KU verrechnen (=Zahlbetrag). So bekommt er das Kindergeld, Dir steht also noch die Hälfte davon zu.

      Gruss
      Jon
    • danke für die antworten und tipps! da ich erst neu arbeite, hat mein mann das kindergeld bekommen, ich die differenz zum ch kindergeld. versichert habe ich mich und tochter in deutschland selber, er hat keine kk gezahlt und auch diese beträge bei seiner berechnung nicht abgezogen. von seinem ch gehalt hat er nur noch die steuer, die kk (rente etc geht schon ab) abgezogen, 10% erwerbsbonus, kindesunterhalt und dann wurde umgerechnet sodass es dann nur noch 2100 euro gehalt sind. wenn man es zurückrechnet hält mein anwalt gegen, dass er mehr als ich hätte ... ist das mit gegenprüfen gemeint?
    • Sandraoktober schrieb:



      mein mann ist in deutschland doch nur begrenzt steuerpflichtig oder (er arbeitet und wohnt in der ch)? d
      Hallo Sandraoktober,

      ja, in dem Fall stimmt vieles nicht was ich oben geschrieben hatte. Er ist kein Grenzgänger, sondern Aufenthaltler, und sollte dann in Deutschland gar nicht steuerpflichtig sein. Vergiss in dem Fall alles, was mit der deutschen Steuer zu tun hat. Das ist wieder ganz anders.

      In welchem Land habt ihr denn bis zur Trennung gemeinsam gewohnt ? Ist das eine Trennung und ggf Scheidung nach Deutschem oder Schweizer Recht ?

      In der Schweiz braucht es kein Realsplitting, dort sind Unterhaltszahlungen generell und ohne Zustimmung des Empfängers immer beim Zahlenden absetzbar. Da kenn ich mich aber zu wenig aus, wie die Abläufe dabei konkret sind. Würde sich ggf lohnen, zu klären, ob das bei der Steuerhöhe berücksichtigt wurde.

      Es wird wahrscheinlich schwierig, einen deutschen Familienanwalt zu finden, der sich gleichzeitig noch im Schweizer Steuerrecht auskennt.

      Gruß
      Jon
    • Sandraoktober schrieb:

      ist das mit gegenprüfen gemeint?
      Hallo Sandraoktober,

      ich denke mit gegenprüfen meinte edy dass Dein Anwalt (oder eine andere Dir vertraute Person) die Rechnung der Gegenseite prüft. Die andere Seite wird oft versuchen, sich einen Vorteil zu verschaffen, deshalb braucht es jemand, der kompetent genug ist, diese Berechnung zu prüfen und zu sehen, ob in Deinem Interesse nicht ggf anders gerechnet werden müsste.

      Das wird in Deiner Situation reichlich schwierig werden. Wichtig wäre zu verstehen, welche Stellschrauben es gibt, um das Gehalt zu "senken" oder die Abzüge zu erhöhen.

      Es überrascht mich dann auch, dass so wenig übrig bleibt, wenn er nur KK für eine Person hat und die Steuer abzieht, da die Steuer in der Schweiz deutlich geringer ist als in Deutschland (bei 84000 Jahreseinkommen brutto nur etwa 13000-18000CHF). Lebenshaltungskosten wären erheblich höher, aber das scheint ja gar nicht berücksichtigt. Hast Du den Steuerbescheid gesehen?

      Gruß
      Jon