HALLO FORUM,
bin neu hier und brauche Hilfe, wer kann mir einen Rat geben:
Ich habe einen 21 jährigen Sohn (unehelich) der mit der KM in Berlin lebt. Ich lebe in München, die finanzielle Lage aufgrund der Jahre langen Unterhaltszahlungen (bis März 2017 noch Unterhalt für studierende Tochter), Miete, Lebenshaltungskosten etc. ist nicht gerade rosig. Mein bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei 2100,00 EUR, die KM ist nicht leistungsfähig, da sie noch einen Sohn (im Nov. 2017 - 18 Jahre) hat, für den sie vom leiblichen Vater (warum auch immer) keinen Unterhalt erhält.
Die letzten Jahre hatte ich nur sporadisch Kontakt zu meinen Sohn (immer dann, wenn er von mir etwas brauchte) und seit September 2015 (letzter Anruf zu seinem Geburtstag) herrscht Funkstille.
Bis zur Erlangung der Hochschulreife (Abitur Juni 2015) und weitere Monate (Dezember 2015) habe ich Unterhalt gezahlt.
Mein Sohn ist, nach dem er sich zum 1.10.21015 bei der Humboldt Universität Berlin eingeschrieben hat, ohne dort zielstrebig sein Studium zu beginnen, erst einmal im Dezember 2015 nach Australien aufgebrochen.
Nach seiner Rückkehr im Juli 2016 bat ich ihn, mir mitzuteilen, wie er sich seinen weiteren Werdegang vorstellt. Bis auf eine kurze Whatsapp, in der er mir mitteilte, dass er ein Praktikum absolviert, mehr könne er nicht sagen, bekam ich keinerlei Auskunft.
Ende September 2017 erhielt ich ein Schreiben seiner Anwältin, die mir mitteilte, dass mein Sohn zum WS 2017/18 sein Studium im Fach Sportmanagement an der Universität Potsdam beginnt. Er ist zum 1.10.2017 immatrikuliert (Bescheinigung wurde vorgelegt). Aktuell wohnt er noch bei der KM, geht jedoch davon aus, zum Vorlesungsbeginn eine Unterkunft im Studentenwohnheim zu haben. Nach den aktuellen Unterhaltsleitlinien fordert sie mich auf, Unterhalt in Höhe von 735,00 € zzgl. 46,84 (281,01 €/ 6 Semestergebühren) abzüglich Kindergeld = 590,00 € zu zahlen. Ebenso fordert sie mich auf, meine Einkommensverhältnisse bis zum 13.10.2017 offen zu legen und setzt mich gleichzeitig mit der ergebenden Unterhaltshöhe bereits jetzt in Verzug.
Mein Sohn weiß aufgrund der Berechnung des Unterhalts für meine Tochter, dass ich leistungsfähig bin.
Fragen:
1. Kann und muss ich auf die Beantragung von Bafög bestehen, oder muss ich sofort den geforderten Unterhalt leisten?
2. Bin ich zur Zahlung von Semestergebühren verpflichtet? - Studiengebühren gibt es an der Uni Potsdam nicht
3. Kann ich auf die Vorlage eines Mietvertrages und einer Ummeldebescheinigung des EMA bestehen?
4. Muss ich das „Bummeln von 2 1/2 Jahren“ bis zur Aufnahme des Studiums billigend in Kauf nehmen? Eine Zielstrebigkeit kann ich hier nicht sehen, andere Studierende sind da fast fertig mit dem Studium.
Vielleicht könnt ihr mir raten, wie ich mich zum Schreiben der Anwältin äussern soll.
Besten Dank
bin neu hier und brauche Hilfe, wer kann mir einen Rat geben:
Ich habe einen 21 jährigen Sohn (unehelich) der mit der KM in Berlin lebt. Ich lebe in München, die finanzielle Lage aufgrund der Jahre langen Unterhaltszahlungen (bis März 2017 noch Unterhalt für studierende Tochter), Miete, Lebenshaltungskosten etc. ist nicht gerade rosig. Mein bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei 2100,00 EUR, die KM ist nicht leistungsfähig, da sie noch einen Sohn (im Nov. 2017 - 18 Jahre) hat, für den sie vom leiblichen Vater (warum auch immer) keinen Unterhalt erhält.
Die letzten Jahre hatte ich nur sporadisch Kontakt zu meinen Sohn (immer dann, wenn er von mir etwas brauchte) und seit September 2015 (letzter Anruf zu seinem Geburtstag) herrscht Funkstille.
Bis zur Erlangung der Hochschulreife (Abitur Juni 2015) und weitere Monate (Dezember 2015) habe ich Unterhalt gezahlt.
Mein Sohn ist, nach dem er sich zum 1.10.21015 bei der Humboldt Universität Berlin eingeschrieben hat, ohne dort zielstrebig sein Studium zu beginnen, erst einmal im Dezember 2015 nach Australien aufgebrochen.
Nach seiner Rückkehr im Juli 2016 bat ich ihn, mir mitzuteilen, wie er sich seinen weiteren Werdegang vorstellt. Bis auf eine kurze Whatsapp, in der er mir mitteilte, dass er ein Praktikum absolviert, mehr könne er nicht sagen, bekam ich keinerlei Auskunft.
Ende September 2017 erhielt ich ein Schreiben seiner Anwältin, die mir mitteilte, dass mein Sohn zum WS 2017/18 sein Studium im Fach Sportmanagement an der Universität Potsdam beginnt. Er ist zum 1.10.2017 immatrikuliert (Bescheinigung wurde vorgelegt). Aktuell wohnt er noch bei der KM, geht jedoch davon aus, zum Vorlesungsbeginn eine Unterkunft im Studentenwohnheim zu haben. Nach den aktuellen Unterhaltsleitlinien fordert sie mich auf, Unterhalt in Höhe von 735,00 € zzgl. 46,84 (281,01 €/ 6 Semestergebühren) abzüglich Kindergeld = 590,00 € zu zahlen. Ebenso fordert sie mich auf, meine Einkommensverhältnisse bis zum 13.10.2017 offen zu legen und setzt mich gleichzeitig mit der ergebenden Unterhaltshöhe bereits jetzt in Verzug.
Mein Sohn weiß aufgrund der Berechnung des Unterhalts für meine Tochter, dass ich leistungsfähig bin.
Fragen:
1. Kann und muss ich auf die Beantragung von Bafög bestehen, oder muss ich sofort den geforderten Unterhalt leisten?
2. Bin ich zur Zahlung von Semestergebühren verpflichtet? - Studiengebühren gibt es an der Uni Potsdam nicht
3. Kann ich auf die Vorlage eines Mietvertrages und einer Ummeldebescheinigung des EMA bestehen?
4. Muss ich das „Bummeln von 2 1/2 Jahren“ bis zur Aufnahme des Studiums billigend in Kauf nehmen? Eine Zielstrebigkeit kann ich hier nicht sehen, andere Studierende sind da fast fertig mit dem Studium.
Vielleicht könnt ihr mir raten, wie ich mich zum Schreiben der Anwältin äussern soll.
Besten Dank
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