Antrag "gemeinsame Sorge" vom unehelichen Vater

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    • Antrag "gemeinsame Sorge" vom unehelichen Vater

      Hallo,
      meine uneheliche Tochter ist fast 14 Jahre alt. Da wir uns unverheiratet ein Jahr nach der Geburt der Tochter getrennt haben, habe ich kein Sorgerecht. Die Kindsmutter hat gleich klar gestellt, dass Sie sich einem möglichen Antrag von mir entgegen stellt. Wegen der damaligen Rechtslage habe ich keine gemeinsames Sorgerecht beantragt.

      Jetzt ist zwar meine Tochter bereits fast 14 Jahre, trotzdem überlege ich mir nun, wegen der geänderten Rechtslage, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.

      Ich habe über all die Jahre regelmäßigen monatlichen Umgang mit der Tochter. Auch einen Sommerurlaub in der Türkei mit Ihr verbracht. Die letzten 10 Jahre regelmäßig Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Teilweise darüber hinaus! Nun bin ich aber leider die letzten Monate Arbeitslos ohne dass ich bis jetzt Arbeitslosengeld bekomme. Es fehlt eine Arbeitsbescheinigung eines Arbeitgebers. Ich habe im Moment leider nur einen 450 € (Minijiob) und zahle keinen Unterhalt seit März 2017. Mutter hat Unterhaltsvorschuss beantragt.

      Jetzt zu meiner Frage!

      Da die Mutter bereits angekündigt hat, kein Einverständnis zur Frage des gemeinsamen Sorgerechts, zu geben, gibt's eine Anhörung der Mutter, Jugendamt, Tochter... Ist es wesentlich dass ich gerade keinen Unterhalt zahlen kann? Soll ich mit meinem Antrag warten bis ich wieder einen Job habe?

      Wie wahrscheinlich ist eine Anhörung der Tochter?

      Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung!
    • Vielen Dank...

      Nein, ein "Unterhaltstitel" besteht nicht. Ich gehe davon aus dass Du das meinst.

      Welche Kriterien zieht denn das Gericht bei dieser Entscheidung mit ein?

      Die Kindsmutter überträgt gerade Ihre "Angst" auf die Tochter. Meine Tochter möchte dass sich möglichst nichts verändert und befürchtet dass sich die Eltern mit dem gemeinsamen Sorgerecht mehr streiten... Es kann also sein, dass die Tochter bei einer Befragung sagt, dass sie das nicht möchte... Obwohl ich ein gutes Verhältnis zur Tochter habe und auch regelmäßigen Umgang habe...
    • Hallo ,

      .

      kuredudiver schrieb:

      "Es kann also sein, dass die Tochter bei einer Befragung sagt, dass sie das nicht möchte... Obwohl ich ein gutes Verhältnis zur Tochter habe und auch regelmäßigen Umgang habe..

      Das Sorgerecht regelt nicht alltägliche Dinge ,sondern Entscheidungen wie Schule,Ausbildung, Religion, medzinische Behandlungen usw.

      ich denke die Tochter kann sich nicht gegen ein gemeinsames Sorgerecht aussprechen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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