Hallo Zusammen,
nach meiner Scheidung war ich eigentlich der Auffassung, dass gegen mich kein Unterhalts-Titel vorliegt.
Denn die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt wurden im Zuge einer notariellen Vereinbarung, bei der auch gleich das Haus übergeben (an die KM), vereinbart.
Dabei war der Unterhalt für meine Ex-Frau zeitlich begrenzt.
Der Trennungsunterhalt wurde bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung festgesetzt, zusammen mit dem Unterhalt für meinen Sohn (damals 16).
Berechnet wurde das Ganze gemäss den damaligen Verhältnissen und nach DT. (Da steht zwar kein Datum drin zu welchem das ablaufen sollte, aber ich ging davon aus, dass sich das eben dann,für die Zukunft nach der DT richten wird....)
Das kam Zustande, da meine Ex-Anwalt der Meinung war wir klären die Diffenz zwischen den Unterhaltsforderungen meiner Frau und dem was ich bisher schon zahlte (das waren 300 € mtl.) vor Gericht.
Da er aber versäumt hatte die bereits bezahlten (also akzeptierten) Beträge vor Gericht anzuerkennen, war der Streitwert exorbitant hoch! (...aber das ist eine andere Geschichte...)
Wie dem auch sei, der Richter wollte ein Urteil vermeiden und hat einen Vergleich vorgeschlagen. (Er meinte das kommt auf das Gleiche raus....)
Was ich darüber habe ist ein "Protokoll" (das aber nicht vom Richter unterschrieben ist!....somit genaugenommen auch nicht vollstreckbar wäre!....oder liege ich hier falsch ?)
Ebenso wurde mir nie gesagt oder erklärt das es sich hierbei um eine Verpflichtung für mich handelt , die ich nur über den gerichtlichen Weg abändern kann.
D.h. die Folgen aus diesem Vergleich hat mir keiner erläutert. (Ich glaube sogar mein damaliger Anwalt hat mir, auf meine Rückfrage ob das Nachteile für mich bringt, dies verneint!)
Ebenso habe ich hier auch nichts unterschrieben.
Nun ist anscheinend dieser Vergleich bei Gericht gleichzeitig ein "Titel" auf den Unterhalt. (Das schreibt zumindest die damalige Anwältin meiner EF)
Dieser "Titel" soll wohl 30 Jahre gelten. Was ja bedeuten würde, das ich mich verpflichtet hätte für 30 Jahre an meinen Sohn Unterhalt zu zahlen. Das wäre ja absurd! (Und ich hätte soetwas nie zugestimmt)
Dieser Vergleich basiert auf der dort angehängten Unterhaltsberechnung zum 07.04.2014.
Im eigentlichen Scheidungsurteil (das Beschluss heisst) steht über den Unterhalt nicht drin. Da wird lediglich der Versorgungsausgleich geregelt.
Frage dazu:
Wie seht Ihr das?
Muss ich, wenn ich den Unterhalt entsprechen dem Alter meines Sohnes und den nun geänderten Umständen der Zurechnung des Einkommens der KM, anpassen will nun wirklich vor Gericht klage einreichen?
Läuft der Unterhalt dann eigentlich von selbst aus, sobald die gesetzliche Altersgrenze erreicht ist, oder muss ich das auf jeden Fall gerichtlich ändern lassen um keine 30 Jahre zu bezahlen?
Danke und Gruss
Geldverlust
nach meiner Scheidung war ich eigentlich der Auffassung, dass gegen mich kein Unterhalts-Titel vorliegt.
Denn die Regelungen zum nachehelichen Unterhalt wurden im Zuge einer notariellen Vereinbarung, bei der auch gleich das Haus übergeben (an die KM), vereinbart.
Dabei war der Unterhalt für meine Ex-Frau zeitlich begrenzt.
Der Trennungsunterhalt wurde bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung festgesetzt, zusammen mit dem Unterhalt für meinen Sohn (damals 16).
Berechnet wurde das Ganze gemäss den damaligen Verhältnissen und nach DT. (Da steht zwar kein Datum drin zu welchem das ablaufen sollte, aber ich ging davon aus, dass sich das eben dann,für die Zukunft nach der DT richten wird....)
Das kam Zustande, da meine Ex-Anwalt der Meinung war wir klären die Diffenz zwischen den Unterhaltsforderungen meiner Frau und dem was ich bisher schon zahlte (das waren 300 € mtl.) vor Gericht.
Da er aber versäumt hatte die bereits bezahlten (also akzeptierten) Beträge vor Gericht anzuerkennen, war der Streitwert exorbitant hoch! (...aber das ist eine andere Geschichte...)
Wie dem auch sei, der Richter wollte ein Urteil vermeiden und hat einen Vergleich vorgeschlagen. (Er meinte das kommt auf das Gleiche raus....)
Was ich darüber habe ist ein "Protokoll" (das aber nicht vom Richter unterschrieben ist!....somit genaugenommen auch nicht vollstreckbar wäre!....oder liege ich hier falsch ?)
Ebenso wurde mir nie gesagt oder erklärt das es sich hierbei um eine Verpflichtung für mich handelt , die ich nur über den gerichtlichen Weg abändern kann.
D.h. die Folgen aus diesem Vergleich hat mir keiner erläutert. (Ich glaube sogar mein damaliger Anwalt hat mir, auf meine Rückfrage ob das Nachteile für mich bringt, dies verneint!)
Ebenso habe ich hier auch nichts unterschrieben.
Nun ist anscheinend dieser Vergleich bei Gericht gleichzeitig ein "Titel" auf den Unterhalt. (Das schreibt zumindest die damalige Anwältin meiner EF)
Dieser "Titel" soll wohl 30 Jahre gelten. Was ja bedeuten würde, das ich mich verpflichtet hätte für 30 Jahre an meinen Sohn Unterhalt zu zahlen. Das wäre ja absurd! (Und ich hätte soetwas nie zugestimmt)
Dieser Vergleich basiert auf der dort angehängten Unterhaltsberechnung zum 07.04.2014.
Im eigentlichen Scheidungsurteil (das Beschluss heisst) steht über den Unterhalt nicht drin. Da wird lediglich der Versorgungsausgleich geregelt.
Frage dazu:
Wie seht Ihr das?
Muss ich, wenn ich den Unterhalt entsprechen dem Alter meines Sohnes und den nun geänderten Umständen der Zurechnung des Einkommens der KM, anpassen will nun wirklich vor Gericht klage einreichen?
Läuft der Unterhalt dann eigentlich von selbst aus, sobald die gesetzliche Altersgrenze erreicht ist, oder muss ich das auf jeden Fall gerichtlich ändern lassen um keine 30 Jahre zu bezahlen?
Danke und Gruss
Geldverlust