Hallo an alle !
ich habe im Forum nichts zu Thema Kindesunterhalt bei minderjährigen Studierenden gefunden - vll. hab ich es übersehen ?
I) Also die Situation:
meine minderjährige Tochter wird erst Anfang Dezember volljährig.
Sie beginnt aber bereits in der 2. Oktoberwoche ihr Studium in Göttingen. Hierfür bezieht sie in Göttingen eine Studentenwohnung und hat natürlich vor, unter der Woche dort zu wohnen. Nur an den Wochenenden möchte sie entweder zu ihrer Mutter oder zu ihrem Freund, der bei seinen Eltern wohnt.
Es besteht eine Beistandsschaft beim JA. Heißt ich habe bislang den vollen KU bezahlt, weil die Tochter bei der Mutter gemeldet ist.
Das JA hat mir zur Frage bzgl. KU während des Studiums nun folgende Auskunft erteilt:
solange meine Tochter noch minderjährig ist und ihren Hauptwohnsitz bei der Mutter hat, bin ich weiterhin voll unterhaltspflichtig.
Dies widerspricht Angaben rechtsanwältlicher Seiten im Internet, die sagen, dass ungeachtet dessen ob Voll- oder Minderjährigkeit besteht, ein eigener Wohnstand eine unabhängie Lebensstellung darstellt und gleichermaßen gemäß DDT für Volljährige beide Elternteile herangezogen werden. Nur steht in den Seiten leider nichts über Haupt- oder Zweitwohnsitz - d.h. nicht explizit etwas für den Fall, dass die Studierende noch bei einem Elternteil gemeldet sein könnte, obwohl es hauptsächlich eigenständig anderswo lebt.
Kann mir jemand Auskunft geben (am besten mit Belegen im Internet ?), wie also tatsächlich berechnet werden sollte ? Meine damit: trage ich weiterhin alleine den KU bis zur Volljährigkeit, oder sind ab Oktober beide Elternteile barunterhaltspflichtig ?
II) Nach Auskunft des JA kann ich die Klärung durch das JA nicht beantragen, dies sei alleinig die Sache der Mutter. Mit Volljährigkeit sei es dann alleinig die Sache der Tochter, die KU-Ansprüche über das JA regeln zu lassen. Ist das wahr ?
Danke euch schon mal im voraus für hoffentlich hilfreiche Antworten !
Gruß, Julodis
ich habe im Forum nichts zu Thema Kindesunterhalt bei minderjährigen Studierenden gefunden - vll. hab ich es übersehen ?
I) Also die Situation:
meine minderjährige Tochter wird erst Anfang Dezember volljährig.
Sie beginnt aber bereits in der 2. Oktoberwoche ihr Studium in Göttingen. Hierfür bezieht sie in Göttingen eine Studentenwohnung und hat natürlich vor, unter der Woche dort zu wohnen. Nur an den Wochenenden möchte sie entweder zu ihrer Mutter oder zu ihrem Freund, der bei seinen Eltern wohnt.
Es besteht eine Beistandsschaft beim JA. Heißt ich habe bislang den vollen KU bezahlt, weil die Tochter bei der Mutter gemeldet ist.
Das JA hat mir zur Frage bzgl. KU während des Studiums nun folgende Auskunft erteilt:
solange meine Tochter noch minderjährig ist und ihren Hauptwohnsitz bei der Mutter hat, bin ich weiterhin voll unterhaltspflichtig.
Dies widerspricht Angaben rechtsanwältlicher Seiten im Internet, die sagen, dass ungeachtet dessen ob Voll- oder Minderjährigkeit besteht, ein eigener Wohnstand eine unabhängie Lebensstellung darstellt und gleichermaßen gemäß DDT für Volljährige beide Elternteile herangezogen werden. Nur steht in den Seiten leider nichts über Haupt- oder Zweitwohnsitz - d.h. nicht explizit etwas für den Fall, dass die Studierende noch bei einem Elternteil gemeldet sein könnte, obwohl es hauptsächlich eigenständig anderswo lebt.
Kann mir jemand Auskunft geben (am besten mit Belegen im Internet ?), wie also tatsächlich berechnet werden sollte ? Meine damit: trage ich weiterhin alleine den KU bis zur Volljährigkeit, oder sind ab Oktober beide Elternteile barunterhaltspflichtig ?
II) Nach Auskunft des JA kann ich die Klärung durch das JA nicht beantragen, dies sei alleinig die Sache der Mutter. Mit Volljährigkeit sei es dann alleinig die Sache der Tochter, die KU-Ansprüche über das JA regeln zu lassen. Ist das wahr ?
Danke euch schon mal im voraus für hoffentlich hilfreiche Antworten !
Gruß, Julodis