Unterhalt für dualen Studenten - Vater will nicht zahlen

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    • Unterhalt für dualen Studenten - Vater will nicht zahlen

      Hallo und guten Morgen,

      vor einigen Jahren war ich schonmal hier unterwegs und die Tipps haben mir immer weitergeholfen. Jetzt hab ich wieder ein Problem und bräuchte mal Rat:

      Mein Sohn (22) nimmt diesen Oktober (also jetzt) ein duales Studium auf. In der Praxisphase (in Österreich) hat er Einnahmen und eine Wohnmöglichkeit beim Arbeitgeber, in der Theoriephase (Bayern) hat er keine Einnahmen und muss eine Unterkunft bezahlen. Das alles im ca. 8-Wochen-Wechsel. Er muss die private Hochschule selbst finanzieren. In keiner der Phasen kann er bei mir oder seinem Vater wohnen.

      Zunächst mal habe ich seinen Unterhaltsbedarf errechnet. Dafür habe ich die jährlichen Einnahmen (Entgelt für 26 Wochen, Kindergeld für 52 Wochen) den jährlichen Ausgaben (Unigebühr für 12 Monate, Kosten für Unterkunft 26 Wochen) gegenüber gestellt. Zum Leben bleiben ihm dann 151,00 EUR. Das ist natürlich zu wenig. Dann habe ich den BaföG Satz genommen (735 EUR) und den Pauschalbetrag für die Unterkunft (280 EUR) abgezogen. Damit ergibt sich ein Bedarf von 455,00 EUR für meinen Sohn und es fehlen ihm ca. 300,00 EUR pro Monat. Dies ist m.E. der Bedarf der durch uns Eltern zu decken wäre.

      Frage 1: Kann man das so rechnen? Mein Sohn ist damit einverstanden.

      Ich persönlich würde noch 150,00 EUR pro Monat als Bedarf zusätzlich ansetzen, da er ein Auto hat und dies auch weiterhin benötigt und die Versicherung und die Steuern und Benzin ebenfalls gezahlt werden müssen. Damit wäre sein Bedarf 450,00 EUR pro Monat.

      Frage 2: Ist es möglich, diese 150 EUR zusätzlich als besonderen Bedarf anzusetzen?

      Das grössere Problem kommt jetzt mit dem Vater ins Spiel. Bei den letzten Unterhaltszahlungen hat er zwei Drittel und ich ein Drittel übernommen. Nun weigert er sich grundsätzlich Unterhalt zu zahlen (er hat noch zwei kleinere Kinder, mein Sohn solle ihn verklagen, die Mutter solle alles bezahlen, sie hätte ja nur ein Kind). Bislang hat nur mein Sohn selbst mit ihm gesprochen.

      Werdegang meines Sohnes:
      Fachoberschule bis Sommer 2013
      dann gearbeitet bis Sommer 2014
      "Studium" Wintersemester 2014/2015
      Frühjar 2015 bis Dezember 2015 - Stationäre Reha und Therapie
      Ab Dezember 2015 bis Ende September 2017 gearbeitet in Österreich

      Meiner Meinung nach sind wir als Eltern noch zum Unterhalt verpflichtet, da mein Sohn noch keine abgeschlossene Ausbildung hat. Den Studienversuch von einem Semester würde ich vernachlässigen (Studienabbruch). Die Zeit von Dezember 2015 bis heute hat er zur Stabilisierung benötigt. Nunmehr ist er motiviert für ein Studium und möchte endlich eine Ausbildung machen.

      Frage 3: Ist es zutreffend, dass wir als Eltern noch unterhaltspflichtig sind? Für mich ist das nicht die Frage, aber im Hinblick auf die Ansprüche gegen den Vater möchte ich sicher sein.
      Frage 4: Falls der Vater sich weigert, wie kann ich vorgehen? Mein Sohn möchte auf gar keinen Fall zum Jugendamt oder zum Anwalt. Ich habe natürlich auch ein Problem meinen Anteil an Unterhalt zu berechnen, wenn der Vater sich weigert, darüber zu sprechen oder auch Unterlagen vorzulegen. Mein jetziger Plan ist es, den Vater unter Offenlegung der Berechnung zu kontaktieren und ihn zu bitten 1. zwei Drittel wie bisher zu übernehmen 2. Falls er mit der Quotelung nicht einverstanden ist, einen Austausch über die Einkomensverhältnisse vorzunehmen, um meinen Anteil an meinen Sohn berechnen zu können. Ich würde ihm an dieser Stelle aber auch schon signalisieren wollen, dass ich seinen Anteil nicht übernehmen werde. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich, wenn er gar nicht mitwirkt und auch keine Unterlagen vorlegt? Gibt es eine gute Strategie, um ihn noch mit ins Boot zu holen? Dem Vater mangelt es nicht an Einkommen.

      Für Hilfestellung (rechtlich, strategisch) wäre ich dankbar...

      Vielen Dank,
      Heititei2
    • Hallo Heititei2,

      Du musst das Wort "Bedarf" im unterhalrechtlichen Sinne verwenden.



      Erwachsener Sohn mit eigener Wohnung hat einen Bedarf von 735€ (inklusiv KG + EK aus Dualausbildung).

      damit muss er hinkommen.

      Der Selbstbehalt gegenüber des nicht privilegierten Sohnes beträgt 1300€

      Wenn der Vater nicht zahlen will, muss man halt klagen.



      vG
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Heititei2
      Ich habe mal eine Frage zum Studiengang des Kindes. Muss es unbedingt eine Private Hochschule sein, oder gibt es den Studiengang des Kindes nicht auch an einer öffentlichen Hochschule. Denn wenn das Kind den selben Studiengang auch an einer öffentlichen ( staatlichen ) Hochschule machen kann, ist ihm dieses auch zu zumuten, da es verpflichtet ist die Unterhalts last zu mindern.
      LG Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,
      den Studiengang gibt es auch an einer "öffentlichen" Hochschule, allerdings hat mein Sohn nur Fachabitur und ist - was den Studienort anbelangt, nicht bundesweit flexibel und dazu kommt, dass er nicht in einer Großstadt studieren sollte. Das hängt mit der Therapie zusammen, deswegen lebt er auch in einem Dorf in Österreich und nicht mehr im Rhein-Main-Gebiet. Ideal ist eine kleine Studiengruppe und der jetzige Arbeitgeber sollte im Rahmen des Studiums beibehalten werden. Hier geht es um Stabilität im Umfeld. Ich war zu Beginn auch nicht begeistert wegen privater Hochschule und der Gebühren, aber meine Rechnung war dann so, dass es okay ist, wenn das Gehalt aus der Praxisphase die Studiengebühren deckt. An einer regulären Hochschule hätte er die Gebühren nicht, würde aber auch nichts verdienen.

      Wenn ich Edy richtig verstehe, könnte nun der Vater das Gehalt auf den Bedarf anrechnen? So hatte ich nicht gerechnet...

      LG Heititei2
    • Guten Morgen Heititei2
      Du sagst an einer regulären Hochschule hätte Dein bei dem Dualen Studium kein Einkommen, das stimmt nicht. Die Studenten werden da auch bezahlt. Es gibt da auch verschiedene Zeitmodelle, wovon für Deinen Sohn vielleicht eines Interessant ist bezüglich der Stabilität und dem Einkommen, weil dann das Einkommen während der ganzen Studienzeit weiter geht. Ich füge hier mal den Link ein.https://www.wegweiser-duales-studium.de/infos/zeitmodelle/. Das Dein Sohn "nur" das Fachabitur hat , hat eigentlich nichts zu sagen, er kann damit an jeder Hochschule und Fachhochschule studieren die seinen Studiengang und ein Duales Studium anbieten studieren. Wie sieht es mit Bafög aus?
      LG Hugoleser