Hallo und guten Morgen,
vor einigen Jahren war ich schonmal hier unterwegs und die Tipps haben mir immer weitergeholfen. Jetzt hab ich wieder ein Problem und bräuchte mal Rat:
Mein Sohn (22) nimmt diesen Oktober (also jetzt) ein duales Studium auf. In der Praxisphase (in Österreich) hat er Einnahmen und eine Wohnmöglichkeit beim Arbeitgeber, in der Theoriephase (Bayern) hat er keine Einnahmen und muss eine Unterkunft bezahlen. Das alles im ca. 8-Wochen-Wechsel. Er muss die private Hochschule selbst finanzieren. In keiner der Phasen kann er bei mir oder seinem Vater wohnen.
Zunächst mal habe ich seinen Unterhaltsbedarf errechnet. Dafür habe ich die jährlichen Einnahmen (Entgelt für 26 Wochen, Kindergeld für 52 Wochen) den jährlichen Ausgaben (Unigebühr für 12 Monate, Kosten für Unterkunft 26 Wochen) gegenüber gestellt. Zum Leben bleiben ihm dann 151,00 EUR. Das ist natürlich zu wenig. Dann habe ich den BaföG Satz genommen (735 EUR) und den Pauschalbetrag für die Unterkunft (280 EUR) abgezogen. Damit ergibt sich ein Bedarf von 455,00 EUR für meinen Sohn und es fehlen ihm ca. 300,00 EUR pro Monat. Dies ist m.E. der Bedarf der durch uns Eltern zu decken wäre.
Frage 1: Kann man das so rechnen? Mein Sohn ist damit einverstanden.
Ich persönlich würde noch 150,00 EUR pro Monat als Bedarf zusätzlich ansetzen, da er ein Auto hat und dies auch weiterhin benötigt und die Versicherung und die Steuern und Benzin ebenfalls gezahlt werden müssen. Damit wäre sein Bedarf 450,00 EUR pro Monat.
Frage 2: Ist es möglich, diese 150 EUR zusätzlich als besonderen Bedarf anzusetzen?
Das grössere Problem kommt jetzt mit dem Vater ins Spiel. Bei den letzten Unterhaltszahlungen hat er zwei Drittel und ich ein Drittel übernommen. Nun weigert er sich grundsätzlich Unterhalt zu zahlen (er hat noch zwei kleinere Kinder, mein Sohn solle ihn verklagen, die Mutter solle alles bezahlen, sie hätte ja nur ein Kind). Bislang hat nur mein Sohn selbst mit ihm gesprochen.
Werdegang meines Sohnes:
Fachoberschule bis Sommer 2013
dann gearbeitet bis Sommer 2014
"Studium" Wintersemester 2014/2015
Frühjar 2015 bis Dezember 2015 - Stationäre Reha und Therapie
Ab Dezember 2015 bis Ende September 2017 gearbeitet in Österreich
Meiner Meinung nach sind wir als Eltern noch zum Unterhalt verpflichtet, da mein Sohn noch keine abgeschlossene Ausbildung hat. Den Studienversuch von einem Semester würde ich vernachlässigen (Studienabbruch). Die Zeit von Dezember 2015 bis heute hat er zur Stabilisierung benötigt. Nunmehr ist er motiviert für ein Studium und möchte endlich eine Ausbildung machen.
Frage 3: Ist es zutreffend, dass wir als Eltern noch unterhaltspflichtig sind? Für mich ist das nicht die Frage, aber im Hinblick auf die Ansprüche gegen den Vater möchte ich sicher sein.
Frage 4: Falls der Vater sich weigert, wie kann ich vorgehen? Mein Sohn möchte auf gar keinen Fall zum Jugendamt oder zum Anwalt. Ich habe natürlich auch ein Problem meinen Anteil an Unterhalt zu berechnen, wenn der Vater sich weigert, darüber zu sprechen oder auch Unterlagen vorzulegen. Mein jetziger Plan ist es, den Vater unter Offenlegung der Berechnung zu kontaktieren und ihn zu bitten 1. zwei Drittel wie bisher zu übernehmen 2. Falls er mit der Quotelung nicht einverstanden ist, einen Austausch über die Einkomensverhältnisse vorzunehmen, um meinen Anteil an meinen Sohn berechnen zu können. Ich würde ihm an dieser Stelle aber auch schon signalisieren wollen, dass ich seinen Anteil nicht übernehmen werde. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich, wenn er gar nicht mitwirkt und auch keine Unterlagen vorlegt? Gibt es eine gute Strategie, um ihn noch mit ins Boot zu holen? Dem Vater mangelt es nicht an Einkommen.
Für Hilfestellung (rechtlich, strategisch) wäre ich dankbar...
Vielen Dank,
Heititei2
vor einigen Jahren war ich schonmal hier unterwegs und die Tipps haben mir immer weitergeholfen. Jetzt hab ich wieder ein Problem und bräuchte mal Rat:
Mein Sohn (22) nimmt diesen Oktober (also jetzt) ein duales Studium auf. In der Praxisphase (in Österreich) hat er Einnahmen und eine Wohnmöglichkeit beim Arbeitgeber, in der Theoriephase (Bayern) hat er keine Einnahmen und muss eine Unterkunft bezahlen. Das alles im ca. 8-Wochen-Wechsel. Er muss die private Hochschule selbst finanzieren. In keiner der Phasen kann er bei mir oder seinem Vater wohnen.
Zunächst mal habe ich seinen Unterhaltsbedarf errechnet. Dafür habe ich die jährlichen Einnahmen (Entgelt für 26 Wochen, Kindergeld für 52 Wochen) den jährlichen Ausgaben (Unigebühr für 12 Monate, Kosten für Unterkunft 26 Wochen) gegenüber gestellt. Zum Leben bleiben ihm dann 151,00 EUR. Das ist natürlich zu wenig. Dann habe ich den BaföG Satz genommen (735 EUR) und den Pauschalbetrag für die Unterkunft (280 EUR) abgezogen. Damit ergibt sich ein Bedarf von 455,00 EUR für meinen Sohn und es fehlen ihm ca. 300,00 EUR pro Monat. Dies ist m.E. der Bedarf der durch uns Eltern zu decken wäre.
Frage 1: Kann man das so rechnen? Mein Sohn ist damit einverstanden.
Ich persönlich würde noch 150,00 EUR pro Monat als Bedarf zusätzlich ansetzen, da er ein Auto hat und dies auch weiterhin benötigt und die Versicherung und die Steuern und Benzin ebenfalls gezahlt werden müssen. Damit wäre sein Bedarf 450,00 EUR pro Monat.
Frage 2: Ist es möglich, diese 150 EUR zusätzlich als besonderen Bedarf anzusetzen?
Das grössere Problem kommt jetzt mit dem Vater ins Spiel. Bei den letzten Unterhaltszahlungen hat er zwei Drittel und ich ein Drittel übernommen. Nun weigert er sich grundsätzlich Unterhalt zu zahlen (er hat noch zwei kleinere Kinder, mein Sohn solle ihn verklagen, die Mutter solle alles bezahlen, sie hätte ja nur ein Kind). Bislang hat nur mein Sohn selbst mit ihm gesprochen.
Werdegang meines Sohnes:
Fachoberschule bis Sommer 2013
dann gearbeitet bis Sommer 2014
"Studium" Wintersemester 2014/2015
Frühjar 2015 bis Dezember 2015 - Stationäre Reha und Therapie
Ab Dezember 2015 bis Ende September 2017 gearbeitet in Österreich
Meiner Meinung nach sind wir als Eltern noch zum Unterhalt verpflichtet, da mein Sohn noch keine abgeschlossene Ausbildung hat. Den Studienversuch von einem Semester würde ich vernachlässigen (Studienabbruch). Die Zeit von Dezember 2015 bis heute hat er zur Stabilisierung benötigt. Nunmehr ist er motiviert für ein Studium und möchte endlich eine Ausbildung machen.
Frage 3: Ist es zutreffend, dass wir als Eltern noch unterhaltspflichtig sind? Für mich ist das nicht die Frage, aber im Hinblick auf die Ansprüche gegen den Vater möchte ich sicher sein.
Frage 4: Falls der Vater sich weigert, wie kann ich vorgehen? Mein Sohn möchte auf gar keinen Fall zum Jugendamt oder zum Anwalt. Ich habe natürlich auch ein Problem meinen Anteil an Unterhalt zu berechnen, wenn der Vater sich weigert, darüber zu sprechen oder auch Unterlagen vorzulegen. Mein jetziger Plan ist es, den Vater unter Offenlegung der Berechnung zu kontaktieren und ihn zu bitten 1. zwei Drittel wie bisher zu übernehmen 2. Falls er mit der Quotelung nicht einverstanden ist, einen Austausch über die Einkomensverhältnisse vorzunehmen, um meinen Anteil an meinen Sohn berechnen zu können. Ich würde ihm an dieser Stelle aber auch schon signalisieren wollen, dass ich seinen Anteil nicht übernehmen werde. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich, wenn er gar nicht mitwirkt und auch keine Unterlagen vorlegt? Gibt es eine gute Strategie, um ihn noch mit ins Boot zu holen? Dem Vater mangelt es nicht an Einkommen.
Für Hilfestellung (rechtlich, strategisch) wäre ich dankbar...
Vielen Dank,
Heititei2