Hallo zusammen,
habe ein paar alte Threads gefunden zum Thema aber das passte nicht richtig ...
Situation: minderjährige Kinder bei mir, KM zahlt mangels Leistungsfähigkeit keinen KU. Nun haben wir über eine Vereinbarung die Immobilie, Zugewinn und den nachehelichen Unterhalt per Einmalzahlung geregelt, und sie hat damit "Vermögen" (deutlich 6-stellig).
Es liegt ja gesteigert Erwerbsobliegenheit vor, aber es gibt keine wirklichen Versuche, Geld zu verdienen, Sie studiert im 32. Semester ohne klaren Plan für einen Abschluss, hat ein paar Einkünfte, bei weitem nicht genug um über den Selbstbehalt zu kommen. Aus dem Kapital sind derzeit keine Kapitalerträge zu erwarten. Vom vorhandenen Geld kann sie gut leben.
Gibt es in dieser Situation die Möglichkeit, das Vermögen für den KU heranzuziehen ? Zumindest über den Weg "fiktives Einkommen", das dann zur Zahlungspflicht führt, und das Geld muss dann eben aus dem Vermögen kommen ?
Gruß,
Jon
habe ein paar alte Threads gefunden zum Thema aber das passte nicht richtig ...
Situation: minderjährige Kinder bei mir, KM zahlt mangels Leistungsfähigkeit keinen KU. Nun haben wir über eine Vereinbarung die Immobilie, Zugewinn und den nachehelichen Unterhalt per Einmalzahlung geregelt, und sie hat damit "Vermögen" (deutlich 6-stellig).
Es liegt ja gesteigert Erwerbsobliegenheit vor, aber es gibt keine wirklichen Versuche, Geld zu verdienen, Sie studiert im 32. Semester ohne klaren Plan für einen Abschluss, hat ein paar Einkünfte, bei weitem nicht genug um über den Selbstbehalt zu kommen. Aus dem Kapital sind derzeit keine Kapitalerträge zu erwarten. Vom vorhandenen Geld kann sie gut leben.
Gibt es in dieser Situation die Möglichkeit, das Vermögen für den KU heranzuziehen ? Zumindest über den Weg "fiktives Einkommen", das dann zur Zahlungspflicht führt, und das Geld muss dann eben aus dem Vermögen kommen ?
Gruß,
Jon