Kindesunterhalt aus Vermögen

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    • Kindesunterhalt aus Vermögen

      Hallo zusammen,

      habe ein paar alte Threads gefunden zum Thema aber das passte nicht richtig ...

      Situation: minderjährige Kinder bei mir, KM zahlt mangels Leistungsfähigkeit keinen KU. Nun haben wir über eine Vereinbarung die Immobilie, Zugewinn und den nachehelichen Unterhalt per Einmalzahlung geregelt, und sie hat damit "Vermögen" (deutlich 6-stellig).

      Es liegt ja gesteigert Erwerbsobliegenheit vor, aber es gibt keine wirklichen Versuche, Geld zu verdienen, Sie studiert im 32. Semester ohne klaren Plan für einen Abschluss, hat ein paar Einkünfte, bei weitem nicht genug um über den Selbstbehalt zu kommen. Aus dem Kapital sind derzeit keine Kapitalerträge zu erwarten. Vom vorhandenen Geld kann sie gut leben.

      Gibt es in dieser Situation die Möglichkeit, das Vermögen für den KU heranzuziehen ? Zumindest über den Weg "fiktives Einkommen", das dann zur Zahlungspflicht führt, und das Geld muss dann eben aus dem Vermögen kommen ?

      Gruß,
      Jon
    • Hallo Jon,

      bei minderjährigen Kindern gilt die erhöhte Erwerbsobligenheit.

      d.h. man muss alles dafür tun, den KU zu zahlen. Dies sieht bei dieser Semesterzahlt gar nicht danach aus.

      Ich denke der nacheheliche Unterhalt (Einmalzahlung) muss auf eine entsprechende Monatszahlt umgelegt werden.

      In dieser Situation ist es so , dass du den KU und zusätzlich noch Ehegattenunterhalt zahlst. Passt das überhaupt

      zu deinem Einkommen?

      Denke an den nächsten Fach-Chat.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Moin Jon,

      bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit (§ 1603 Abs. 2 BGB) muss grundsätzlich auch "verwertbares" Vermögen für den Unterhalt eingesetzt werden, wenn das Einkommen nicht reicht. Dazu gibt es einiges an richtungsweisender BGH-Rechtsprechung (z.B. XII ZR 326/01 und XII ZR 98/04), teilweise sogar incl. verständlicher Kommentierungen im Internet recherchierbar. Für ein solch spezielles und komplexes Unterhaltsthema würde ich mich - wäre ich an deiner Stelle - nicht nur im Forum und im Chat, sondern auch anderweitig informieren. Ich würde doch glatt mal mind. eine persönliche Beratung bei einem wirklich erfahrenen Fachanwalt in Anspruch nehmen. Ist doch im Leistungsumfang enthalten. Ich würde mir auch genau erklären lassen, wie der komplette letzte Satz in dem § genau zu verstehen ist! Und am Schluss der Beratung(en) kommt man vielleicht zu dem Ergebnis, dass es momentan eher Sinn macht, die neue Regelung zum Unterhaltsvorschuss komplett auszuschöpfen. Wer weiß? 8)
    • Hallo edy und Clint,

      danke für die Tipps und die Erinnerung an die schriftliche Rechtsberatung. Das werde ich doch glatt mal machen, hab ich dieses Jahr ja noch frei. (für die mündliche Beratung bräuchte ich jemand, der das per Skype machen kann.. die sind alle recht weit weg).

      Bin wieder verheiratet, daher scheidet Unterhaltsvorschuss aus.

      In der Unterhaltsberechnung für den nachehelichen Unterhalt wurde berücksichtigt, dass ich keinen KU bekomme, von daher denke ich passt das schon.

      Gruß
      Jon
    • Halo Jon,
      selbstverständlich kann Ihre Ex-Frau zu Zahlungen des Kindesunterhaltes aus dem Vermögen, das sie durch den Vermögensausgleich erworben hat, herangezogen werden. Das muss sie sogar. Ich empfehle Ihnen dazu: Gehen sie zum Jugendamt zur wirtschaftlichen Abteilung und errichten dort eine Beistandschaft in Sachen Kindesunterhalt. Den Unterhalt erhalten ja nicht Sie, sondern die Kinder. Das Jugendamt wird sich dann mit ihrer Ex-Frau in Verbindung setzen und es wird zu einer Regelung kommen. Es ist auch richtig, dass bei einem dauerhaften Leben als Erwerbsloser ein fiktives Einkommen angenommen wird. Ich denke, sie wird dazu verpflichtet werden, Unterhalt in Höhe von 100[ der Düsseldorfer Tabelle an die Kinder zahlen zu müssen. an dieser Stelle können sie ihr dann eine Unterhaltsvereinbarung anbieten. Ich weiss nicht, wie ihre Betreuungszeiten geregelt sind, aber ich mache immer folgenden Vorschlag:
      beide Eltern halten jeweils Kleidung und Wohnraum für die Kinder vor, so dass hier keine gegenseitigen kosten berücksichtigt werden.
      pro Kind gilt ein Tagesbedarf von 9,- (0-6Jahre) 10,-(7-11Jahr) bzw 11 ,-€ (ab 12 Jahren) pro Tag,
      man rechnet das Monat mit pauschal 30 Tagen.
      Nun wird ermittelt, wer wie viele Tage betreut. Nehmen wir mal an Residenzmodell bei Ihnen und 14 tägige Wochenenden bei Mama, dann ergäbe das 2x Freitag mittag bis Sonntag Abend = 2 x 2 Tage, also 4 Tage im Monat.
      Der Betreuungsanteil läge also bei 4/30 bei der Mutter und bei 26/30 bei Ihnen.
      Sie haben also 22 Tage Betreuungszeit mehr. Daraus ergibt sich 22 x 11€ = 231 € Unterhalt, den Mama zu leisten hätte.
      Ich hoffe, das hilft Ihnen. Gerne mehr per mail: safewora@web.de
      Schöne Grüße
      Sabine Rupp