BGH - Wechselmodell per einstweiliger Anordnung möglich ?

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    • BGH - Wechselmodell per einstweiliger Anordnung möglich ?

      Ich möchte den Mitgliedern des ISUV eine Frage stellen.
      Im Urteil des BGH vom Februar (XII ZB 601/15) heißt es in der Beschlußbegründung Absatz 31 :

      "Auch mag ein Wechselmodell in akuten Trennungssituationen -etwa zunächst versuchsweise- angeordnet werden können, um eine für das Kind möglichst wenig belastende Elterntrennung zu ermöglichen und insbesondere bei starker Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen Kontinuität herzustellen, die dem Kind bei der Bewältigung der Elterntrennung helfen kann."

      Ist es vor diesem Hintergrund eine realistische Option, daß bei Trennung mittels einer einstweiligen Anordnung ein Wechselmodell angeordnet werden kann ? Hat es seitdem schon jemanden gegeben, der dies so gemacht hat ?

      Mich interessiert die Frage, ob das BGH-Urteil hier im Falle einer akuten Trennung (Auszug eines Elternteils mit den Kindern) eine neue Möglichkeit eröffnet, darauf zu reagieren.