Rangfolge

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • moin,
      Meine jüngste ist 17 und geht eventuell noch zur Schule meine älteste ist 21 und in der Ausbildung (Verdient Netto 825€) .
      Ich bin seit 10 Jahren wieder Verheiratet, meine Frau geht nichu Arbeiten und hat auch sonst kein Einkommen.
      Mein Einkommen Bereinigt 1900€ wovon die jüngste 400 Uh (per Titel) bekommt. Nun möchte die älteste neben ihrem Einkommen Uh von mir.
      Wie verhält sich nun die Rangfolge? Hat sie überhaupt Anspruch auf Uh ?
      Gruß
      Hubert
    • Hallo Hubertk
      Deine jüngste Tochter steht in der Rangfolge an erster Stelle, an zweiter Stelle steht Deine Ehefrau, wenn nicht noch Deine EXfrau eine Rolle spielt wegen Unterhalt, dann rückt sie auf den dritten Rang und im vierten Rang steht Deine Volljährige Tochter. Die ist mit 21 Jahren und nicht in der allgemeinen Schulausbildung. Wohnt Sie noch bei der Mutter oder in einer eigenen Wohnung. Dadurch das Sie ein Einkommen von 825 € + 192 € Kindergeld kommt , ist ihr Bedarf gedeckt und Sie kann keinen Unterhalt mehr von Dir fordern. Von Ihrem Einkommen wird noch eine Pauschale von 90 € abgezogen für Ihren Bedarf wegen der Ausbildung. Ganz zu schweigen das Du für den Unterhalt der Volljährigen Tochter gar nicht mehr leistungsfähig bist. Denn die Rechnung geht so: 1900 € - 400 € Unterhalt Tochter mind. - 1300 € Selbstbehalt von Dir = 200 € Rest für den Unterhalt Deiner Ehefrau

      LG. Hugoleser
    • Hallo,

      ja sie hat während der Ausbildung durch den Verdienst und das Kindergeld keinen Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen. Sollte sie nach der Ausbildung wieder zur Schule gehen wollen um beispielsweise das Abi nachzuholen, bleibt sie weiterhin im 4. Rang, da sie nicht mehr zu Hause wohnt. Und dann vermutlich auch schon über 21 ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • das habe ich vor zwei Jahren gemacht. Damals bestand ein Uh rückstand in höhe von 800 € .
      Diesen Betrag hatte ich bei meinem Anwalt hinterlegt und mit der Auflage - Geld gegen Titel!
      Meine Tochter hat dann mal schnell den Betrag auf 1200 € erhöht, mit der Begründung sie wäre einen Monat länger in Schulausbildung gewesen.
      Was aber Gelogen war!!! Dann folgte reger Schriftverkehr mit dem resultat das der Gegnerische Anwalt selbst auf Anfragen sich nicht mehr gemeldet hat.
      Im März diesen Jahres flatterte ein Brief vom Örtlichen Gerichtsvollzieher ins Haus mit der forderung von 1200€!
      Ich Rief dann den Mann an und erklärte ihm die Sachlage ! Und wie soll es sein? Ich habe nie wieder was gehört
    • Wenn tatsächlich noch Zahlungsrückstände bestehen, hast du keinen Anspruch auf Herausgabe des/der Titel/s.

      Geht es auch hier "nur" um eine Jugendamtsurkunde?

      Hubertk schrieb:

      Im März diesen Jahres flatterte ein Brief vom Örtlichen Gerichtsvollzieher ins Haus mit der forderung von 1200€!
      Ich Rief dann den Mann an und erklärte ihm die Sachlage !
      Genau das könnte zum Problem werden, wenn gegen den Vollstreckungsversuch nicht gerichtlich vorgegangen wurde. Warum hat dein Anwalt die gesamte Angelegenheit nicht endgültig klären lassen, also durch das Gericht?

      Neben den Zahlungsrückständen sehe ich nun das Problem, dass die ältere Tochter in der Lage ist jetzt laufenden Unterhalt aus dem Titel zu vollstrecken. Sie hat zwar trotz Berufsausbildung gar keinen Anspruch (siehe Anfang der Diskussion: ihr Einkommen und die Rangfolge), aber sie hat ja schon vorgefühlt und sie hat diesen Titel in der Hand!

      Du solltest das gesamte Thema erneut mit einem kompetenten Anwalt besprechen. Für evtl. gerichtliche Verfahren kannst du Anträge auf Verfahrenskostenhilfe (=Prozesskostenhilfe) stellen.
    • Hubertk schrieb:

      mein Anwalt sagte das der Titel inzwischen Unwirksam ist von wegen ungenügender Mitwirkung und nicht erkennbarer Zielstrebigkeit. Das war vor drei Jahren!!!
      Gibt es einen unwiderruflichen Vollstreckungsverzicht von der Tochter oder wurde der Titel gerichtlich auf 0,00 abgeändert?

      Wenn 2x NEIN, besteht ein Problem. Klär das mit einem Anwalt.

      Hubertk schrieb:

      UH rückstand verfällt nach 12 monaten wenn nicht in dieser Zeit ansprüche erhoben werden
      Du meinst Verwirkung. Zahlungsrückstände können zwar verwirken, wenn sie etwas älter als 12 Monate sind. Aber die Verwirkung muss ein Gericht erstmal rechtskräftig feststellen. Ist das geschehen? Vermutlich nicht.

      Gegen die Verwirkung der Rückstände spricht übrigens ganz stark der Vollstreckungsversuch von März 2017, gegen den du nicht gerichtlich vorgegangen bist. :!: :!: :!:

      Halte kompetente Beratung durch Fachanwalt für Familienrecht für dringend erforderlich.
    • im Grunde kann meine älteste Froh sein das ich noch keine Anzeige wegen zweifach versuchter Erschleichung von Leistungen gemacht habe.
      Sie hat bei ihrem Anwalt angaben gemacht die nicht der Wahrheit entsprechen!!! Obendrein unvollständige und nicht Beglaubigte Dokumente abgeliefert.
      Praktika abgebrochen ,Schule unentschuldigte Fehlstunden, in Kollegs angemeldet nicht Teil genommen und zu guter letzt zwei Lehrstellen angenommen wobei sie die erste auch nicht angetreten ist
    • Ja ja ja.
      Aber das Problem ist der Titel. Aus dem kann man vollstrecken....................

      Falls du doch mit einem Anwalt sprechen solltest, halte den Volltext eines Beschlusses vom OLG Naumburg bereit:

      OLG Naumburg, 16.09.2014 - 4 UF 43/14 schrieb:

      Für die Abänderung von Jugendamtsurkunden gilt die zeitliche Sperrwirkung nach § 238 Abs. 3 FamFG nicht. Sie können deshalb auch rückwirkend für die Zeit vor einem Auskunfts- oder Verzichtsverlangen abgeändert werden.
    • hm?
      Mir hat damals das JA, zwei Anwälte und von meiner Rechtschutzversicherung ein Berater zugesagt das (zu dem Zeitraum waren es schon fast 17 Monate) der Rückstand verwirkt sei! Man könnte ja schließlich nicht vom Uh schuldner erwarten als Zinsfreies Sparbuch zu fungieren.
      Von daher werde ich da keine Schlafenden Hunde wecken.
      Ich und meine Frau sind uns da ziemlich Sicher, hätte meine Tochter da eine Handhabe würde sie die auch Nutzen
      Gruß
      Hubert
    • Hubertk schrieb:

      Mir hat damals das JA, zwei Anwälte und von meiner Rechtschutzversicherung ein Berater zugesagt das (zu dem Zeitraum waren es schon fast 17 Monate) der Rückstand verwirkt sei!
      Und trotzdem hat das Kind im März 2017 einen Vollstreckungsversuch unternommen:

      Hubertk schrieb:

      Im März diesen Jahres flatterte ein Brief vom Örtlichen Gerichtsvollzieher ins Haus mit der forderung von 1200€!
      Hast du seit März mit einem Anwalt darüber gesprochen? Vermutlich nicht.


      Und überhaupt: Warum hat keiner deiner Anwälte die Abänderung und/oder Herausgabe des Titels (nochmals: Urkunde?) durchgesetzt? Die Tochter verfügt bis heute über eine vollstreckbare Ausfertigung!
    • moin Clint,
      es geht mir nicht um die 800€! Mir geht es mehr darum das sie endlich mal etwas zu ende bringt.
      Aleine die RA kosten übersteigen die obligatorischen 800 €
      seit 2014 darf ich regelmässig einen RA bequemen, nur weil die Gnä Frau eventuell womit auch immer anfangen möchte.
      Damit muß mal Schluss sein!!!
      Ich habe dieses mal keinen Anwalt beauftragt und habe die Sache selbst in die Hand genommen.
      Ihr Anwalt wollte meine Lohnstreifen haben um den UH auszurechnen .
      Nase putzen habe ich mir gedacht! Erstmal sollen die aktuelle und Beglaubigte und vor allem komplette Papiere schicken.
      Nur weil die Dame noch unter 21 war und Wahrscheinlich kaum RA kosten hat lasse ich nicht zu das sie mein Leben bestimmt.
      Ich werde es dieses mal auf eine Klage ankommen lassen dann werde ich Tatsachen sprechen lassen, mal sehen was der Richter zu ihrer strebsamen Mitwirkung sagt , bzw hält. Und wenn sie dann noch die 800 € haben möchte die ich ihr damals angeboten habe- sie diese aber nicht angenommen hat, ok dann bekommt sie das Geld.
      Aber vorab eine Klage einreichen wegen dieser Lapalie ?! Nein das werde ich nicht tun
      Ich habe seit 2007 genug Sch....,! gefressen, na und ich Stehe noch!!! Auch wenn diese Familie der meinung ist mir die Schuld zu zu schieben dann sollen sie das machen.In anderen Ländern werden Frauen wegen Ehebruch Gesteinigt!!! Ich bin einfach gegangen und wäre beinahe der Vater des Kindes geworden was die beiden wärend ich Geld verdienen war, Gezeugt hatten. Meine Frau ,Kolegen und ich Wissen am besten wer ich bin! Die junge Dame sollte ihre Energie besser in die Ausbildung stecken und nicht die Zeit damit verplempern den Alten auf die Eier zu gehen.Bei mir ist der Zug eh abgefahren- Tochter war einmal , nun ist das nur noch ein Nervender Pickel in meinem Gesicht ,mehr nicht und diesen werde ich bei Zeiten ausdrücken.

      Gruß
      Hubert

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hubertk ()

    • Hubertk schrieb:

      moin Clint,
      es geht mir nicht um die 800€! Mir geht es mehr darum das sie endlich mal etwas zu ende bringt.
      Aleine die RA kosten übersteigen die obligatorischen 800 €
      seit 2014 darf ich regelmässig einen RA bequemen, nur weil die Gnä Frau eventuell womit auch immer anfangen möchte.
      Damit muß mal Schluss sein!!!
      Ich habe dieses mal keinen Anwalt beauftragt und habe die Sache selbst in die Hand genommen.
      Ihr Anwalt wollte meine Lohnstreifen haben um den UH auszurechnen .
      Nase putzen habe ich mir gedacht! Erstmal sollen die aktuelle und Beglaubigte und vor allem komplette Papiere schicken.
      Nur weil die Dame noch unter 21 war und Wahrscheinlich kaum RA kosten hat lasse ich nicht zu das sie mein Leben bestimmt.
      Ich werde es dieses mal auf eine Klage ankommen lassen dann werde ich Tatsachen sprechen lassen, mal sehen was der Richter zu ihrer strebsamen Mitwirkung sagt , bzw hält. Und wenn sie dann noch die 800 € haben möchte die ich ihr damals angeboten habe- sie diese aber nicht angenommen hat, ok dann bekommt sie das Geld.
      Aber vorab eine Klage einreichen wegen dieser Lapalie ?! Nein das werde ich nicht tun
      Ich habe seit 2007 genug Sch....,! gefressen, na und ich Stehe noch!!! Auch wenn diese Familie der meinung ist mir die Schuld zu zu schieben dann sollen sie das machen.In anderen Ländern werden Frauen wegen Ehebruch Gesteinigt!!! Ich bin einfach gegangen und wäre beinahe der Vater des Kindes geworden was die beiden wärend ich Geld verdienen war, Gezeugt hatten. Meine Frau ,Kolegen und ich Wissen am besten wer ich bin! Die junge Dame sollte ihre Energie besser in die Ausbildung stecken und nicht die Zeit damit verplempern den Alten auf die Eier zu gehen.Bei mir ist der Zug eh abgefahren- Tochter war einmal , nun ist das nur noch ein Nervender Pickel in meinem Gesicht ,mehr nicht und diesen werde ich bei Zeiten ausdrücken.

      Gruß
      Hubert
      Am besten treten Sie genau so vor dem Richter auf. Im Übrigen sei mal angezweifelt, dass Ihre Tochter solch einen "Vater" überhaupt nötig hat.