Guten Tag zusammen,
ich bin neu hier, habe schon viel im Forum gelesen, einiges zwischenzeitlich begriffen und noch einige Fragen.
Zur Situation:
Nach 10 Jahren Ehe, zwei Kindern (4+9) frisch in Trennungsphase abgebogen. Grund: nachdem Frau sich neu “orientiert“ hat, bin ich aus ehelichem Haus (100% mir) ausgezogen, damit Kinder im gewohnten Umfeld bleiben können. Ich wohne nun mit meinem Vater gemeinsam in einem Einfamilienhaus, am dem ich Teileigentum habe.
Meine Frau arbeitet TZ, ich VZ. Ich verdiene erheblich mehr wie sie.
Ich habe mit meiner Frau vereinbart, dass ich ihr unter Vorbehalt Unterhalt für sie und die Kids bezahle, bis sie die von mir vorgeschlagene Unterhaltsberechnung durch eine bessere, nachvollziehbare Unterhaltsberechnung ersetzt. Dafür hat sie nun einen Anwalt kontaktiert.
Zu meinem Fragen:
1. Der Anwalt will Auskunft zu den Besitz- und Wohnflächenverhältnissen der derzeit von mir mitbewohnten Immobilie. Ich habe im Forum gelesen, dass man zu diesen Auskünften verpflichtet sei. Stimmt das (noch)?
2. Wenn sich im Rahmen der Scheidung heraus stellt, dass der Trennungsunterhalt für die Frau über-/unterzahlt wurde, kann nachträglich ein gerechter Ausgleich oder ggf. auch Verzugszinsen geltend gemacht werden? Wäre überzahlter Unterhalt weg?
3. Ich habe mit meiner Frau mündlich vereinbart, dass ich die Nebenkosten meines von ihr und den Kindern genutzten Hauses, sowie allg. Versicherungen, etc. zunächst weiter bezahle und die Summe aus Nutzungsentschädigung und Nebenkosten/Versicherungen mit dem zu zahlenden Unterhalt verrechne. Eine entsprechende Aufstellung habe ich ihr vorgelegt. Kann sich die per Kontoauszüge nachweisbare (reduzierte) Unterhaltszahlung später rächen? Wäre es ggf. besser den Unterhalt voll auszuzahlen und damit “save“ zu dokumentieren?
Herzlichen Dank für Infos.
VG
ich bin neu hier, habe schon viel im Forum gelesen, einiges zwischenzeitlich begriffen und noch einige Fragen.
Zur Situation:
Nach 10 Jahren Ehe, zwei Kindern (4+9) frisch in Trennungsphase abgebogen. Grund: nachdem Frau sich neu “orientiert“ hat, bin ich aus ehelichem Haus (100% mir) ausgezogen, damit Kinder im gewohnten Umfeld bleiben können. Ich wohne nun mit meinem Vater gemeinsam in einem Einfamilienhaus, am dem ich Teileigentum habe.
Meine Frau arbeitet TZ, ich VZ. Ich verdiene erheblich mehr wie sie.
Ich habe mit meiner Frau vereinbart, dass ich ihr unter Vorbehalt Unterhalt für sie und die Kids bezahle, bis sie die von mir vorgeschlagene Unterhaltsberechnung durch eine bessere, nachvollziehbare Unterhaltsberechnung ersetzt. Dafür hat sie nun einen Anwalt kontaktiert.
Zu meinem Fragen:
1. Der Anwalt will Auskunft zu den Besitz- und Wohnflächenverhältnissen der derzeit von mir mitbewohnten Immobilie. Ich habe im Forum gelesen, dass man zu diesen Auskünften verpflichtet sei. Stimmt das (noch)?
2. Wenn sich im Rahmen der Scheidung heraus stellt, dass der Trennungsunterhalt für die Frau über-/unterzahlt wurde, kann nachträglich ein gerechter Ausgleich oder ggf. auch Verzugszinsen geltend gemacht werden? Wäre überzahlter Unterhalt weg?
3. Ich habe mit meiner Frau mündlich vereinbart, dass ich die Nebenkosten meines von ihr und den Kindern genutzten Hauses, sowie allg. Versicherungen, etc. zunächst weiter bezahle und die Summe aus Nutzungsentschädigung und Nebenkosten/Versicherungen mit dem zu zahlenden Unterhalt verrechne. Eine entsprechende Aufstellung habe ich ihr vorgelegt. Kann sich die per Kontoauszüge nachweisbare (reduzierte) Unterhaltszahlung später rächen? Wäre es ggf. besser den Unterhalt voll auszuzahlen und damit “save“ zu dokumentieren?
Herzlichen Dank für Infos.
VG