Guten Tag, ich bin neu hier, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben?
Es existiert ein vollstreckbarer Titel, den der Vater bis zur Volljährigkeit jederzeit pünktlich erfüllt hat.
Jetzt sind Mutter und Vater sind beide barunterhaltsverpflichtet - soweit ist es mir bekannt.
Ich habe noch eine Frage, deren Beantwortung ich nirgends gefunden habe bis jetzt.
Das bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile wird zusammengelegt, daraus ergibt sich der Anspruch des erwachsenen Kindes (wo dann eigenes Einkommen - Lehrlingsgeld - und Kindergeld gegengerechnet werden).
z.B. lt. Düsseldorfer Tabelle Stufe 7, 3501€ - 3900€ ---> anspruch 717€
nun meine FRAGE:
Die Düsseldorfer Tabelle ist ja für 2 Unterhaltsberechtigte festgelegt. Wenn der Vater aber insgesamt 3 gleichberechtigte Unterhaltsverpflichtungen hat, muß dann von Stufe 7 in Stufe 6 runtergegangen werden? Oder nur das bereinigte Netto vom Vater eine Stufe runtergenommen werden?
Danke im Voraus!
Es existiert ein vollstreckbarer Titel, den der Vater bis zur Volljährigkeit jederzeit pünktlich erfüllt hat.
Jetzt sind Mutter und Vater sind beide barunterhaltsverpflichtet - soweit ist es mir bekannt.
Ich habe noch eine Frage, deren Beantwortung ich nirgends gefunden habe bis jetzt.
Das bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile wird zusammengelegt, daraus ergibt sich der Anspruch des erwachsenen Kindes (wo dann eigenes Einkommen - Lehrlingsgeld - und Kindergeld gegengerechnet werden).
z.B. lt. Düsseldorfer Tabelle Stufe 7, 3501€ - 3900€ ---> anspruch 717€
nun meine FRAGE:
Die Düsseldorfer Tabelle ist ja für 2 Unterhaltsberechtigte festgelegt. Wenn der Vater aber insgesamt 3 gleichberechtigte Unterhaltsverpflichtungen hat, muß dann von Stufe 7 in Stufe 6 runtergegangen werden? Oder nur das bereinigte Netto vom Vater eine Stufe runtergenommen werden?
Danke im Voraus!