Volljährigenunterhalt für 18-jährige Söhne, die sich in der Ausbildung befinden

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    • Volljährigenunterhalt für 18-jährige Söhne, die sich in der Ausbildung befinden

      Guten Tag, ich bin neu hier, vielleicht kann mir jemand Auskunft geben?

      Es existiert ein vollstreckbarer Titel, den der Vater bis zur Volljährigkeit jederzeit pünktlich erfüllt hat.



      Jetzt sind Mutter und Vater sind beide barunterhaltsverpflichtet - soweit ist es mir bekannt.


      Ich habe noch eine Frage, deren Beantwortung ich nirgends gefunden habe bis jetzt.


      Das bereinigte Nettoeinkommen beider Elternteile wird zusammengelegt, daraus ergibt sich der Anspruch des erwachsenen Kindes (wo dann eigenes Einkommen - Lehrlingsgeld - und Kindergeld gegengerechnet werden).


      z.B. lt. Düsseldorfer Tabelle Stufe 7, 3501€ - 3900€ ---> anspruch 717€


      nun meine FRAGE:


      Die Düsseldorfer Tabelle ist ja für 2 Unterhaltsberechtigte festgelegt. Wenn der Vater aber insgesamt 3 gleichberechtigte Unterhaltsverpflichtungen hat, muß dann von Stufe 7 in Stufe 6 runtergegangen werden? Oder nur das bereinigte Netto vom Vater eine Stufe runtergenommen werden?

      Danke im Voraus!
    • Hallo swchen,

      in der ersten Berechnung wird ohne Stufung berechnet. Sollte dabei einer der Unterhaltspflichtigen mehr zahlen müssen als wenn er alleine Leistungsfähig wäre, geht es eine Stufe runter und es wird erneut gerechnet.
      Das Spiel macht man solange bis es passt. Da in eurem Fall aber Ausbildungsvergütung (- 90,-€ pauschal Aufwandentsch.) + Kindergeld abgezogen werden wird nicht soviel zu leisten sein.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp