Liebes Forum,
eine ganz kurze Frage hätte ich:
Nach der Trennung blieb meine Frau mit unseren drei Kindern im gemeinsamen Haus wohnen, ich suchte mir eine Mietwohnung.
Nun möchte ich nach Zustellung des Scheidungsantrages dafür eine Nutzungsentschädigung von ihr fordern. Ich zahle Kindesunterhalt.
Müsste ich die von meiner Frau an mich gezahlte Nutzungsentschädigung dann dem bereinigten Nettoeinkommen zur Berechnung des Unterhalts voll hinzurechnen? Wäre also die Nutzungsentschädigung in gleicher Weise für die Unterhaltsberechnung relevant wie mein Nettogehalt aus meiner Berufstätigkeit? (Also z.B. Nettoeinkommen 2200,- plus Nutzungsentschädigung 350,- gleich 2550,- als Grundlage für die Berechnung des Unterhalts).
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
eine ganz kurze Frage hätte ich:
Nach der Trennung blieb meine Frau mit unseren drei Kindern im gemeinsamen Haus wohnen, ich suchte mir eine Mietwohnung.
Nun möchte ich nach Zustellung des Scheidungsantrages dafür eine Nutzungsentschädigung von ihr fordern. Ich zahle Kindesunterhalt.
Müsste ich die von meiner Frau an mich gezahlte Nutzungsentschädigung dann dem bereinigten Nettoeinkommen zur Berechnung des Unterhalts voll hinzurechnen? Wäre also die Nutzungsentschädigung in gleicher Weise für die Unterhaltsberechnung relevant wie mein Nettogehalt aus meiner Berufstätigkeit? (Also z.B. Nettoeinkommen 2200,- plus Nutzungsentschädigung 350,- gleich 2550,- als Grundlage für die Berechnung des Unterhalts).
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße