Hallo Forum,
ist zwar eine bekannte Frage, aber die Details sind immer wieder unterschiedlich.
Deshalb schildere ich meinen Fall einmal.
Bzw. die Fakten:
Da meine Ex-Frau mich in der Vergangenheit immer als "der Böse , der nicht zahlen will" dargestellt hat und jede Rückfrage von mir gleich als Zahlungsverweigerung an unseren Sohn weitergemeldet hat, habe ich bisher den Unterhalt weiter auf ihr Konto überwiesen. Da ich meinen Sohn nicht in die Situation bringen wollte nun das Geld an meine Ex-Frau abzuliefern....
Mich hätte es aber auch interessiert, wie viel meine Ex-Frau vom Sohn für "Kost und Logis" einfordert....
Ich hatte auch mit meinem Anwalt darüber gesprochen, wie sich der Unterhalt ab 18 berechnet.
Aber der meinte, das weniger sein kann als bisher, aber auch mehr, je nachdem welches Einkommen meine Ex-Frau nun hat.
Leider habe ich keine Informationen darüber, was meine Frau derzeit verdient, oder wo Sie arbeitet.
Grundsätzlich kann es ja auch sein, dass Sie selbständig arbeitet sich aber "arm" rechnet.
Weshalb ich dann auf eine Neuberechnung, bzw. Änderung des mit der Scheidung festgelegten Status verzichtet habe.
Komischerweise hat auch meine Frau keine Unterhaltserhöhung gefordert, obwohl Sie sonst immer sofort dabei ist, wenn es mehr zu holen gibt.
Bei der Scheidung war Sie noch selbständig (als Buchhalterin), hat sich aber auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten, weshalb Sie nicht arbeiten musste (laut dem Scheidungsrichter)
Bedingt durch die Kursgebühren und Werbungskosten hatte Sie ein negatives Einkommen.
Da Sie die Prüfung nicht geschafft hat, arbeitet Sie jetzt wohl.(ob Vollzeit oder Halbtags kann ich nicht sagen)
Als Buchhalterin könnte Sie jederzeit auch Vollzeit arbeiten und auch mind. 4.000 € brutto verdienen (bei ihrer Ausbildung als Bilanzbuchhalter IHK ist das sicher möglich!).
Dazu kommt noch, das Sie weiterhin in dem Haus wohnt, das wir (gemeinsam) gekauft haben.
Davon ist eine Wohnung vermietet und die andere Wohnung wird von ihr selbst benutzt (ca. 90qm)
Fragen:
Ich habe immer wieder die Sonderforderungen meiner Ex-Frau still akzeptiert und artig bezahlt.
Aber da Sie nun schon wieder ankommt, ist es an der Zeit mal klarzustellen, dass Sie nun auch unterhaltspflichtig ist.
Grüße
und Danke für die Hilfe schon vorab.
Geldverlust
ist zwar eine bekannte Frage, aber die Details sind immer wieder unterschiedlich.
Deshalb schildere ich meinen Fall einmal.
Bzw. die Fakten:
- geschieden seit 2014
- Sohn ist inzwischen 19
- Macht weiterhin Schule (und hat die 12 Klasse freiwillig wiederholt)
- Kontakt besteht hauptsächlich dann, wenn er etwas möchte....
- Unterhaltstitel war bis zum 18ten Geburtstag befristet.
- Ich zahle aber den bei der Scheidung festgesetzten Kindesunterhalt weiter ( das sind 546 € = 128%)
- zzgl. Taschengeld, Beteiligungen an Studienreisen, Sportstudio usw.
- Ich zahle auch 100% der privaten Krankenversicherung meines Sohnes (das sind auch noch mal 228 €)
Da meine Ex-Frau mich in der Vergangenheit immer als "der Böse , der nicht zahlen will" dargestellt hat und jede Rückfrage von mir gleich als Zahlungsverweigerung an unseren Sohn weitergemeldet hat, habe ich bisher den Unterhalt weiter auf ihr Konto überwiesen. Da ich meinen Sohn nicht in die Situation bringen wollte nun das Geld an meine Ex-Frau abzuliefern....
Mich hätte es aber auch interessiert, wie viel meine Ex-Frau vom Sohn für "Kost und Logis" einfordert....
Ich hatte auch mit meinem Anwalt darüber gesprochen, wie sich der Unterhalt ab 18 berechnet.
Aber der meinte, das weniger sein kann als bisher, aber auch mehr, je nachdem welches Einkommen meine Ex-Frau nun hat.
Leider habe ich keine Informationen darüber, was meine Frau derzeit verdient, oder wo Sie arbeitet.
Grundsätzlich kann es ja auch sein, dass Sie selbständig arbeitet sich aber "arm" rechnet.
Weshalb ich dann auf eine Neuberechnung, bzw. Änderung des mit der Scheidung festgelegten Status verzichtet habe.
Komischerweise hat auch meine Frau keine Unterhaltserhöhung gefordert, obwohl Sie sonst immer sofort dabei ist, wenn es mehr zu holen gibt.
Bei der Scheidung war Sie noch selbständig (als Buchhalterin), hat sich aber auf die Steuerberaterprüfung vorbereiten, weshalb Sie nicht arbeiten musste (laut dem Scheidungsrichter)
Bedingt durch die Kursgebühren und Werbungskosten hatte Sie ein negatives Einkommen.
Da Sie die Prüfung nicht geschafft hat, arbeitet Sie jetzt wohl.(ob Vollzeit oder Halbtags kann ich nicht sagen)
Als Buchhalterin könnte Sie jederzeit auch Vollzeit arbeiten und auch mind. 4.000 € brutto verdienen (bei ihrer Ausbildung als Bilanzbuchhalter IHK ist das sicher möglich!).
Dazu kommt noch, das Sie weiterhin in dem Haus wohnt, das wir (gemeinsam) gekauft haben.
Davon ist eine Wohnung vermietet und die andere Wohnung wird von ihr selbst benutzt (ca. 90qm)
Fragen:
- Muss meine Frau Vollzeit arbeiten, bzw. wird ihr eine Vollzeitstelle angerechnet?
- Gibt es eine Höchstgrenze gem. DDT für den Kindesunterhalt? Weil ich alleine bin ja schon in der Einkommensgruppe 6 (was meinem z.versteuernden Einkommen entspricht). Wenn dann noch das Einkommen meiner Ex-Frau dazu gerechnet wird (Das sollten dann geschätzt auch mind. 2.000 €/mtl. zu versteuerndes Einkommen sein), dann sind wir ja schon in Stufe 10.
- Wenn nicht, wie wird dann der Unterhalt für das Kind berechnet?
- Welchen Wohnwert wird meiner Frau als Einkommen angerechnet? Und wie werden dazu die Tilgungen/Zinsen abgezogen? ( bei der Scheidung wurden nur 450 € als Gebrauchsvorteil angerechnet)
- Muss mein Sohn nach dem 18ten Geburtstag weiterhin in meiner PKV versichert sein, oder kann er dann auch in die PKV meiner Frau wechseln (da sind die Beiträge besser)
- Bringt es für mich Nachteile, wenn ich den Unterhalt an meine Frau überweise, obwohl er meinem Sohn zusteht?
- Kann ich (eventuell) zuviel gezahlte Beträge zurückfordern? (seit Januar 2016)
- Wenn ich Stufe 10 annehme, dann wäre der Unterhalt 844€- 184€ Kindergeld= 660 € + PKV(240€) = ca. 900 €? Und wenn ich dann davon ausgehe, dass meine Ex-Frau 40% des Gesamteinkommens hat und ich 60% dann wäre mein Anteil hier = 540€? Wenn ich richtig rechne?
- Sollte ich dann meinem Sohn diese 540 € überweisen mit einem Hinweis darauf, das ich nachzahle, wenn sich andere Einkommensverhältnisse ergeben?
Ich habe immer wieder die Sonderforderungen meiner Ex-Frau still akzeptiert und artig bezahlt.
Aber da Sie nun schon wieder ankommt, ist es an der Zeit mal klarzustellen, dass Sie nun auch unterhaltspflichtig ist.
Grüße
und Danke für die Hilfe schon vorab.
Geldverlust