Freiwillige Unterschreitung des Selbstbehaltes, hat das gravierenden Folgen?

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    • Freiwillige Unterschreitung des Selbstbehaltes, hat das gravierenden Folgen?

      Hallo Community,

      wenn man als bald werdender Vater ohne jegliche Aufforderung - Unterhalt für sein Kind zahlt, in einer Höhe - mit der man freiwillig seinen Selbstbehalt von 1080€ unterschreiten würde, kann das dann irgendwann dazu führen, dass eine Unterschreitung des Selbstbehaltes ja grundsätzlich und generell kein Problem darstellen (bei einer Berechnung, Prüfung, Titulierung, Festsetzung - einer zuständigen Behörde) würde? Weil man ja bereits freiwillige den Selbstbehalt unterschritten hat, mit der dann damaligen freiwilligen Zahlung?

      Angenommenes Einkommen 1100€ Netto (nicht bereinigt). Vater zahle jetzt 150€ freiwillig, ohne jedwede Aufforderung, der Selbstbehalt wird damit freiwillig unterschritten. Kann das dann dazu führen, dass der Vater dann später und zum Beispiel den gesetzlichen Mindestunterhalt (bei etwa gleichen Einkommen) zahlen müsste. Da er bereits vorher freiwillig seinen Selbstbehalt unterschritten hat?

      Danke für die kommende Hilfe.

      Nein, weil nur ein Jugendamtstitel stellt ein Anerkenntnis dar, welches auch Auswirkungen auf die Zukunft hat???

      Mit freundlichen Grüßen,
      Max

      PS: Unterstellungen gegenüber meiner Person verbitte ich mir, ich habe mit meiner Fragestellung keinerlei negative Absichten und oder möchte auch nur irgendwas umgehen.
    • Hallo Maximilian 32
      Als erstes musst Du mal wissen, das Du verpflichtet bist dafür zu sorgen wenigstens den Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und das notfalls durch einen Zweitjob. Ich denke solange noch kein Titel erstellt wurde und Du dich mit der Mutter auf 150 € Unterhalt geeinigt hast und die Arge nicht im Spiel ist, ist das in Ordnung und kann Dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Dazu werden Dir aber die Fachleute hier bestimmt noch genaueres sagen können. Wenn die Arge im Spiel ist werden die auf dich zukommen da dann der Unterhaltsanspruch des Kindes und der Kindesmutter ( Betreuungsunterhalt) auf diese übergeht. Hast Du mal darüber nachgedacht für Dich ergänzend ALG II zu beantragen, denn mit 1100 € netto kommt man nicht weit wenn man für ein Kind sorgen muss. Gib Deine Daten mal in einen sogenannten ALG II Rechner ein.

      LG Hugoleser
    • Hallo Maximilian,

      gegenüber einem minderjährigen Kind besteht eine gesteigerte Erwerbspflicht. Sobald das JA im Spiel ist, könnte der Druck auf dich steigen, einen Nebenjob anzunehmen (sofern gesundheitlich und zeitlich zumutbar) oder einen besser bezahlten Job zu suchen, da du alles in deiner Macht Stehende tun musst, um den Mindestunterhalt nach DDT zahlen zu können.
      Kannst du das trotz aller Bemühungen nicht, kann die Kindsmutter beim JA Unterhaltsvorschuss beantragen, den sich das JA aber ggfs. bei dir zurückholt, sobald du dazu in der Lage bist.

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief
      Ich habe mal bei gelesen wenn der Unterhaltspflichtige nach § 1613 BGB nicht leistungsfähig ist, muss er das von der Unterhaltsvorschusskasse gezahlte Geld nicht zurück zahlen. Wie Du schon gesagt hast muss Maximilian alles tun um Unterhalts fähig zu werden, das aber nur im Rahmen des gesetzlich zulässigen ( Arbeitszeitgesetz)

      LG Hugolseser
    • Hallo Maximilian,

      du schreibst als bald werdender Vater und zahlst freiwillig Unterhalt. Daraus ließe sich schließen das du mit der Kindsmutter kein Verhältnis im Sinne Ehe/Lebenspartnerschaft hast, ist das korrekt?


      Egal wie die Antwort lautet, ein ganz lieber und ehrlich gemeinter Tipp:

      Überprüfe 200% ob du und wirklich nur DU als Vater in Frage kommst. Einmal die Vaterschaft anerkannt bist du so gut wie sicher für die nächsten 18-27 Jahre Zahlungspflichtig und eines kann ich dir dabei versprechen, bei 150€ bleibt es nicht! Es mag sein das du zum jetzigem Zeitpunkt ganz ehrenvolle Absichten hast ala "Ich werde mich immer um das Kind kümmern" etc.pp aber schau dir das Internet oder hier Forum die vielen realen Geschichten aus der Wirklichkeit an. Wenn alles schief läuft, zieht ein anderer dein Kind groß, zu dem es auch Papa sagt, du siehst es nicht weil die Kindsmutter 500km weit weg gezogen ist aber zahlst jeden Monat und das bis das Kind evtl. 27 Jahre ist. Am Ende also von 18-27 Jahre können das monatlich 535€ sein nur so aus eigener Erfahrung.

      ich will dir oder der Kindsmutter nichts unterstellen aber du wärst nicht der erste der für ein fremdes Kind zahlt und dabei seine physische und psychische Gesundheit vergeudet!

      Zum Thema noch, so toll ich deine Freiwilligkeit finden mag, kann sie doch nach hinten losgehen, wenn du wirklich der Vater bist und damit auch in der Verpflichtung, schaffe klare Verhältnisse wie viel wann zu zahlen sind, das hilft dir und der KM und deinem Kind.

      Beste Grüße
      Matthias
    • Hallo und vielen Dank für eure Beiträge!

      Ich habe mich schon recht gründlich über diesen Sachverhalt informiert. Mir ist auch bekannt, dass mich der absolute Mangelfall treffen würde, auch das eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit zu Grunde gelegt wird. Darum geht es ja hier aber nicht. Die Mutter ist im ALG2-Bezug. Bei einem Netto-Einkommen von 1100€ (noch nicht bereinigt) werde ich wohl offizielle nichts zahlen können.

      MfG
      Max
    • Hallo Max,

      Maximilian32 schrieb:

      Darum geht es ja hier aber nicht.
      aber genau darum geht es - wenn die Mutter im Alg2-Bezug ist. Sie wird zwangsläufig Unterhaltsvorschuss beantragen müssen und darüber hinaus möglicherweise (kommt auf die Wohnkosten an) noch ergänzend Sozialgeld (das ist das Alg2 für Kinder).

      Beide Stellen werden versuchen, das Geld von dir zu bekommen. Da wirst du die Karten auf den Tisch legen müssen. Bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit kann man dir durchaus eine Ausweitung der Arbeitszeit, einen Nebenjob oder was auch immer zumuten. Die Folge ist, wenn du diesen Aufforderungen nicht nachkommst und weiterhin nicht zahlst, dass Schulden auflaufen. Die musst du irgendwann zurückzahlen.

      Etwas anderes ist es, wenn es gewichtige Gründe gibt, das erforderliche Einkommen nicht erzielen zu können. Das kann niemand hier mit deinen Angaben beurteilen. In dem Fall wärst du schlicht leistungsunfähig - und es laufen keine Schulden auf. Wenn das so ist, und wenn du schuldlos an dieser Situation bist, dann solltest du auch nichts anderes unterschreiben. Bei fehlender Leistungsfähigkeit musst du diese Unterhaltsbeträge nicht zurückzahlen. Unterschreibst du aber - aus gutem Willen heraus - dass du irgendwann oder auch jetzt schon in Raten zahlen willst, hängst du am Haken. Also - was immer du auch unterschreiben sollst - mit nach Hause nehmen und in Ruhe lesen, weiter informieren.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Maximilian 32
      Wie Susanne oben gerade sagte wenn Jobcenter mit an Bord ist, kommt auch auf jedenfall die UVG Zahlungen und die werden von Dir Geld wollen. Am besten ist Du gehst sofort zum Jobcenter und stellst für Dich den Antrag auf ergänzendes ALG II.Dadurch weist Du von Anfang an Deine Leistungsunfähigkeit nach und ich denke mal das dann keine Schulden für UVG anfallen. Von Deinem Netto werden ca 700 € angerechnet, wenn Du hohe Werbungskosten hast weniger. Wenn das Kind da ist und es sicher gestellt ist das Du der Vater bist ( Vaterschaftstest) musst Du dieses dem Jobcenter sofort mitteilen, weil das Geld das Du als Unterhalt zahlen musst dann wieder von Deinem anzurechnendem Einkommen abgezogen wird und sich somit Dein Anspruch auf ergänzendes ALG II erhöht. Das ändert aber nichts daran das Du vom Jugendamt aufgefordert wirst den Mindestunterhalt sicherzustellen und sei es durch einen Nebenjob oder einen Berufswechsel bei dem Du mehr Verdienst hättest. Ein geforderter Nebenjob ist nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetze möglich und zumutbar.
      LG Hugoleser
    • Lieber Maximilian,

      da du uns hier nicht alles verrätst muss man eben spekulieren.

      Interessant wären z.B. Alter und Wohnsituation von Euch ( KV / KM ).

      Da du ja parallel selbst recherchierst hier zwei Links:

      1. Rechtswahrungsanzeige

      Link rausgenommen
      2. fiktives Einkommen
      Link rausgenommen

      wir werden es doch hoffenlich schaffen ohne fremde Foren auszukommen? (edy)

      Beste Grüße
      Matthias