Hallo Community,
wenn man als bald werdender Vater ohne jegliche Aufforderung - Unterhalt für sein Kind zahlt, in einer Höhe - mit der man freiwillig seinen Selbstbehalt von 1080€ unterschreiten würde, kann das dann irgendwann dazu führen, dass eine Unterschreitung des Selbstbehaltes ja grundsätzlich und generell kein Problem darstellen (bei einer Berechnung, Prüfung, Titulierung, Festsetzung - einer zuständigen Behörde) würde? Weil man ja bereits freiwillige den Selbstbehalt unterschritten hat, mit der dann damaligen freiwilligen Zahlung?
Angenommenes Einkommen 1100€ Netto (nicht bereinigt). Vater zahle jetzt 150€ freiwillig, ohne jedwede Aufforderung, der Selbstbehalt wird damit freiwillig unterschritten. Kann das dann dazu führen, dass der Vater dann später und zum Beispiel den gesetzlichen Mindestunterhalt (bei etwa gleichen Einkommen) zahlen müsste. Da er bereits vorher freiwillig seinen Selbstbehalt unterschritten hat?
Danke für die kommende Hilfe.
Nein, weil nur ein Jugendamtstitel stellt ein Anerkenntnis dar, welches auch Auswirkungen auf die Zukunft hat???
Mit freundlichen Grüßen,
Max
PS: Unterstellungen gegenüber meiner Person verbitte ich mir, ich habe mit meiner Fragestellung keinerlei negative Absichten und oder möchte auch nur irgendwas umgehen.
wenn man als bald werdender Vater ohne jegliche Aufforderung - Unterhalt für sein Kind zahlt, in einer Höhe - mit der man freiwillig seinen Selbstbehalt von 1080€ unterschreiten würde, kann das dann irgendwann dazu führen, dass eine Unterschreitung des Selbstbehaltes ja grundsätzlich und generell kein Problem darstellen (bei einer Berechnung, Prüfung, Titulierung, Festsetzung - einer zuständigen Behörde) würde? Weil man ja bereits freiwillige den Selbstbehalt unterschritten hat, mit der dann damaligen freiwilligen Zahlung?
Angenommenes Einkommen 1100€ Netto (nicht bereinigt). Vater zahle jetzt 150€ freiwillig, ohne jedwede Aufforderung, der Selbstbehalt wird damit freiwillig unterschritten. Kann das dann dazu führen, dass der Vater dann später und zum Beispiel den gesetzlichen Mindestunterhalt (bei etwa gleichen Einkommen) zahlen müsste. Da er bereits vorher freiwillig seinen Selbstbehalt unterschritten hat?
Danke für die kommende Hilfe.
Nein, weil nur ein Jugendamtstitel stellt ein Anerkenntnis dar, welches auch Auswirkungen auf die Zukunft hat???
Mit freundlichen Grüßen,
Max
PS: Unterstellungen gegenüber meiner Person verbitte ich mir, ich habe mit meiner Fragestellung keinerlei negative Absichten und oder möchte auch nur irgendwas umgehen.