Hallo zusammen,
da dieser Aspekt meinem anderen Thread etwas untergegangen ist, eröffne ich das Thema separat.
Mich interessiert, ob ein Student, der sich aus gesundheitlichen Gründen beurlauben lässt, weiterhin u-berechtigt ist.
Laut Studis Online ist man dann zumindest nicht mehr BAföG-berechtigt, von daher würde ich eher einen Alg-II-Anspruch vermuten, bin mir aber nicht sicher.
Wie viele Krankheitssemester darf man maximal haben?
Was wäre, wenn der Student sich nicht beurlauben lässt, aber auch die Uni nicht besucht, d.h. faktisch nicht studiert?
Ich hoffe, dass sich hierzu jemand auskennt und mir Auskunft geben kann.
Vielen Dank vorab,
Gruß, HT
da dieser Aspekt meinem anderen Thread etwas untergegangen ist, eröffne ich das Thema separat.
Mich interessiert, ob ein Student, der sich aus gesundheitlichen Gründen beurlauben lässt, weiterhin u-berechtigt ist.
Laut Studis Online ist man dann zumindest nicht mehr BAföG-berechtigt, von daher würde ich eher einen Alg-II-Anspruch vermuten, bin mir aber nicht sicher.
Wie viele Krankheitssemester darf man maximal haben?
Was wäre, wenn der Student sich nicht beurlauben lässt, aber auch die Uni nicht besucht, d.h. faktisch nicht studiert?
Ich hoffe, dass sich hierzu jemand auskennt und mir Auskunft geben kann.
Vielen Dank vorab,
Gruß, HT