Getrennte Veranlagung im Jahr vor der Trennung

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    • Getrennte Veranlagung im Jahr vor der Trennung

      Guten Morgen,
      wir haben uns im März 2017 getrennt und die ganzen Jahre vorher gemeinsame Steuererklärungen ( ich Steuerklasse 3, sie 5) abgegeben. Nun habe ich erfahren, das meine Frau für 2016 ( als wir noch zusammen lebten) eine eigene getrennte Steuererklärung abgegeben hat und eine Steuererstattung von rd. 3000 Euro bekam.
      Da wir generell keine Erstattung zusammen bekommen, muss ich dieses Geld wohl bei meiner Steuererklärung nachbezahlen.
      Nun meine Frage:
      Kann ich zumindest beim jetzigen Unterhalt an sie diese Sondereinnahme von ihr und wenn ja wie reduzierend berücksichtigen?
      Freu mich auf viele Antworten.
    • Hallo Samuel,
      wenn dir durch die Einzelveranlagung in 2016 ein finanzieller Schaden entstanden ist hast du wahrscheinlich einen finanziellen Nachteil erlitten.
      Hier kommt der Begriff "eheliche Solidarität" ins Spiel: Während der Ehe - aber auch danach - gilt der Grundsatz der (nach-) ehelichen Solidarität.
      Das bedeutet: Kein (Ex-)Ehepartner darf den anderen finanziell schlechterstellen als nötig. Das könnte deine Frau möglicherweise mit Abgabe einer eigenen Steuererklärung nicht beachtet haben. Also hast du dann einen Anspruch auf Schadenersatz.
      Die Höhe deines finanziellen Nachteils kannst du durch Anfrage beim Finanzamt oder bei deinem Steuerfachmann erfahren.
      Auch für das Trennungsjahr gilt der vorgenannte Grundsatz der Solidarität bei Abgabe der gemeinsamen Steuererklärung.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Samuel,
      die Antwort würde ich von der Höhe des monatlichen Trennungsunterhalts (TU) und der Gesamtsumme des ihr monatlich zur Verfügung stehenden Gesamteinkommens (also einschl. TU) abhängig machen.
      Allerdings wird ihr Anwalt nicht einverstanden sein.
      Wirst du ebenfalls anwaltlich vertreten? Wenn nicht, empfehle ich dir eine ISUV-MITGLIEDSCHAFT, damit du deine Rechte besser wahrnehmen kannst. Auch die Unterhaltsberechnung sollte möglichst geprüft werden, da sie von ihrem Anwalt erstellt wurde.

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Samuel,
      Ich wuerde an deiner Stelle sofern noch nicht geschehen mit einem RA eine eigene Unterhaltsberechnung machen.
      Unter Umstaenden hat sie sich sogar selbst ein Ei gelegt. Einkommen ist ja nettoeinkommenplus steuerausgleich, also hat sie sich praktisch ihr einkommen.zur berechnung erhoeht und du unfreiwillig gedrueckt.
      Meist ist es Jacke wie Hose, ist praktisch eine Vorausbezahlung.
      Bloed wirds nur wenn.du auf basis st3 den tu bezahlst und dann das fa kommt und von.dir geld fordert.
    • Hallo Villa,
      Vielen Dank für den Tipp. Werde es wohl an RA übergeben.
      Mitglied im ISUV bin ich schon.

      Hallo Geldsack,
      auch dir vielen Dank.

      ZITAT: "Bloed wirds nur wenn.du auf basis st3 den tu bezahlst und dann das fa kommt und von.dir geld fordert"

      Genau das ist derzeit der Fall.

      Weiß jemand, ob ich jetzt noch für die Restmonate 17 die Änderung von Stkl. 3 in 4 ( bzw. 2) verlangen kann?

      Gruß
      Samuel
    • Samuel schrieb:

      Weiß jemand, ob ich jetzt noch für die Restmonate 17 die Änderung von Stkl. 3 in 4 ( bzw. 2) verlangen kann?
      Moin Samuel,

      im Jahr der Trennung können die gewohnten Steuerklassen beibehalten werden. Derjenige, der aus der gemeinsamen Veranlagung Steuervorteile zieht, hat Anspruch auf Beibehaltung der Lohnsteuerklassen, wie sie während intakter Ehe verteilt und eingerichtet wurden (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.2007 - XII ZR 250/04). Der Ehegatte, der hieraus Nachteile erleidet (LStkl. V) hat dabei Anspruch auf Nachteilsausgleich im Innenverhältnis nach § 426 BGB. Nach welchen Verteilungsmaßstäben dies zu erfolgen hat siehe BGH, Urteil vom 31.05.2006 - XII ZR 111/03.

      Informiere dich weiter über das gesamte Steuerthema (2016, 2017 etc sowie begrenztes Realsplitting) im Forum und in den ISUV-Merkblättern, dann mit Anwalt Details klären.

      Und das mit 2016, das würde ich mir nicht bieten lassen. :thumbdown:
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