Zugewinn: Berücksichtigung einer Erbschaft

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    • Zugewinn: Berücksichtigung einer Erbschaft

      Guten Morgen,
      habe heute eine Frage zum Zugewinn.
      Meine Frau und ich wollen versuchen, im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung den Zugewinn zum Stichtag 1.7.17 zu regeln. Dabei hat sie ihre Forderungen vorgelegt, die u.a. eine notarielle Vereinbarung von 04/2017 mit der Witwe ihres Vaters beinhaltet (nicht leibliche Mutter), wonach zum 31.5.17 rd. 20.000 Euro als Pflichteilserbe bar ausbezahlt werden.
      Dieses hat sie sich als privilegiertes Anfangsvermögen eingetragen, soweit ok, nicht aber das Barvermögrn beim Endvermögen zum 1.7.17
      Das ist doch nicht richtig, oder? Das Barvermögen müsste sie doch korrespondierend angeben ?
      Vom 1.6. Bis 1.7. Kann sie ja schlecht 20000 euro nicht illoyal ausgegeben haben.
      Auf eure Antworten bin ich gespannt und Danke schön im Voraus.
    • Hallo Samuel,

      da es jetzt schon 'Rumzickerei' gibt, würde ich den Zugewinnausgleich sauber abwickeln. Dazu gehört, dass privilegiertes Vermögen wie Erbe oder Schenkungen, ins Anfangsvermögen gehört, vorhandes Barvermögen ins Endvermögen. Dadurch wird es praktisch 'neutralisiert', und genau das ist ja auch der Sinn.

      Deshalb ist es wichtig, jetzt schnell zu sein. Wenn das Barvermögen nicht mehr oder nur noch teilweise vorhanden ist, kann es eine illoyale Vermögensminderung sein - muss es aber nicht, wenn 'sinnvolle' Dinge damit gemacht wurden.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      zum einen muss sie belegen, dass sie das Geld erhalten hat. Und so gut wie niemand wird 20.000 € in bar weggeben ohne einen Beleg zu verlangen und zum anderen ist es auch eher untypisch, dass ein solcher Betrag bar genommen wird. Ohne Beleg wäre das für mich kein Anfangsvermögen. Und dann muss sie auch belegen, wo das Geld hingeflossen ist und Rechnungen/Kontoauszüge vorlegen, die das belegen. Und ja, sie muss auch im Zweifelsfall belegen, was sie zwischen dem 31.05. und 30.06. mit dem Geld gemacht hat.

      Andere Idee, könnt ihr den Stichtag nicht zum 30.05. festlegen, dann wäre das ganze außen vor.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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