Guten Morgen,
habe heute eine Frage zum Zugewinn.
Meine Frau und ich wollen versuchen, im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung den Zugewinn zum Stichtag 1.7.17 zu regeln. Dabei hat sie ihre Forderungen vorgelegt, die u.a. eine notarielle Vereinbarung von 04/2017 mit der Witwe ihres Vaters beinhaltet (nicht leibliche Mutter), wonach zum 31.5.17 rd. 20.000 Euro als Pflichteilserbe bar ausbezahlt werden.
Dieses hat sie sich als privilegiertes Anfangsvermögen eingetragen, soweit ok, nicht aber das Barvermögrn beim Endvermögen zum 1.7.17
Das ist doch nicht richtig, oder? Das Barvermögen müsste sie doch korrespondierend angeben ?
Vom 1.6. Bis 1.7. Kann sie ja schlecht 20000 euro nicht illoyal ausgegeben haben.
Auf eure Antworten bin ich gespannt und Danke schön im Voraus.
habe heute eine Frage zum Zugewinn.
Meine Frau und ich wollen versuchen, im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung den Zugewinn zum Stichtag 1.7.17 zu regeln. Dabei hat sie ihre Forderungen vorgelegt, die u.a. eine notarielle Vereinbarung von 04/2017 mit der Witwe ihres Vaters beinhaltet (nicht leibliche Mutter), wonach zum 31.5.17 rd. 20.000 Euro als Pflichteilserbe bar ausbezahlt werden.
Dieses hat sie sich als privilegiertes Anfangsvermögen eingetragen, soweit ok, nicht aber das Barvermögrn beim Endvermögen zum 1.7.17
Das ist doch nicht richtig, oder? Das Barvermögen müsste sie doch korrespondierend angeben ?
Vom 1.6. Bis 1.7. Kann sie ja schlecht 20000 euro nicht illoyal ausgegeben haben.
Auf eure Antworten bin ich gespannt und Danke schön im Voraus.