Nachweis Anfangsvermögen

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    • Nachweis Anfangsvermögen

      Hallo,

      ich habe ein Problem mit dem Nachweis Anfangsvermögen, konkret mit dem Bestand an Wertpapieren in meinem Depot.
      Wer ist schon am Stichtag zur Bank gerannt und hat sich sein Vermögen/Depotbestand belegen lassen...(alle die Schlau sind).
      Was ich habe, sind Kauf/Verkaufsbelege, Depotauszüge zum Jahresende, jährliche Zinsmittelungen. Dadurch kann ich +- 3 Monate vor/nach Stichtag belegen, aber halt nicht zum Stichtag
      Belege von der Bank zu bekommen nach > 15 Jahren ist nicht möglich. Wundert mich sowieso, das Ex mir die Belege überhaupt gelassen hat, Kaufvertrag vom (Oberklasse)-Auto ist natürlich verschwunden ....
      Gibt es dazu vlt. irgendwelche Rechtsprechungen, dass ein Stichtagsnachweis nicht unbedingt nötig ist, sofern man schlüssige Belege über den Zeitraum um den Stichtag vorweist ?
      Gruß
      (kein) Geldsack
    • Hallo Geldsack,

      mit den vorhandenen Belegen läßt sich doch nachvollziehen, welche Werte zu besessen hast. Auf Boerse.de z.B. kannst du den Namen eingeben - z.B. Deutsche Bank ;) - und dir dann die Kurse der letzten 25 Jahre anzeigen lassen.

      Auto dürfte auch kein größeres Problem sein. Es gibt bei Schwacke eine Stichtagsbewertung (Kosten so um die 40 Euro). Fahrzeugdaten musst du natürlich haben. Hast du das Auto noch? Der Kaufvertrag ist sowieso nicht maßgebend. Der Wert am Stichtag ist entscheidend. Wenn du das Auto nicht mehr hast, sind vielleicht noch Rechnungen der KFZ-Werkstatt vorhanden? Daraus siehst du in der Regel alle relevanten Daten.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo, danke für die Antworten,

      also der Kurswert ist nicht entscheidend - waren sichere Anlagen, Ja nachvollziehbar für jeden vernünftig denkenden Mensch , aber was ist im Scheidungsverfahren
      schon vernünftig ...
      Schwacke habe ich sogar heute schon Kontakt gehabt, werde das auch noch investieren ,DAT-Schätzung vom Grundmodell habe ich schon über ADAC, wird die Gegenseite zwar auch nicht akzeptieren, obwohl ich da schon nur den minimalsten Wert angesetzt hatte, aber egal.
      Wenn ich dran denk, dass Sie mit ihren Freundinnen damit ständig im Nightlife den Dicken gemacht hat, könnte ich ko.....

      Gruß
    • Hallo Geldsack,



      Geldsack schrieb:

      also der Kurswert ist nicht entscheidend - waren sichere Anlagen, Ja nachvollziehbar für jeden vernünftig denkenden Mensch , aber was ist im Scheidungsverfahren

      Geldsack schrieb:

      ich habe ein Problem mit dem Nachweis Anfangsvermögen, konkret mit dem Bestand an Wertpapieren in meinem Depot.

      Aha! Wenn du dich nur ein bisschen unterhalten willst, ist das doch kein Problem. Mach das besser im Plausch. :D

      Susanne
    • Hallo Susanne,
      Wo ist das Problem?
      Ich habe nicht nach Kurswerten gefragt da bei der Anlageform dies vernachlaessigbar ist. Es geht um Stichtagsnachweise. Im Chat gestern hiess es, der Richter muss dem.Gesetz der Logik folgen. Ich hoffe und denke, dass er das tut, aber paar Rechtsprechungen dazu in der hinterhand wuerden beruhigen.ich will hier nicht zu sehr ins detail gehen, da ja per google auffindbar. Aber lass es mich mal so sagen, der gegenanwalt ist so drauf , wenn ich ein beleg vom stichtag 12.00 uhr haette, wuerde er argumentieren , ich haette doch um 11.00 uhr geheiratet.
      Denke diejenigen, die mir helfen koennten und davon gibts nicht viele, da es schon spezielle Sachen sind, wissen worauf ich hinaus will.
      Leider habe ich dazu keine faelle/urteile gefunden.
      Gruss
      Geldsack
    • Geldsack schrieb:

      Denke diejenigen, die mir helfen koennten und davon gibts nicht viele, da es schon spezielle Sachen sind, wissen worauf ich hinaus will.
      Hallo Geldsack,

      ich bin mir nicht sicher ob ich weiß was Du meinst, aber ich versuche das Ratespiel mal ...

      Für Wertpapierdepots gibt's normalerweise mindestens eine Depotaufstellung zum Jahresende. Wenn Du also beispielspielsweise am 15.6. geheiratet hast, solltest Du die Depotaufstellung vom Jahresende davor und danach haben, in der Regel aber nicht zum 15.6. . Dazu gibt es für jeden Kauf/Verkauf einen Beleg, wenn Du die auch noch vollzählig hast, lässt sich damit nach "Rechenlogik" zu jedem Zeitpunkt der Bestand errechnen, also auch zum angenommenen 15.6. . Die übliche Konsistenzprüfung wäre (wie auch vom Finanzamt für ausländische Kapitalerträge so gemacht), dass auf Basis der Depotaufstellung vom Vorjahresende unter Einrechnung aller Käufe und Verkäufe genau die Depotaufstellung vom nächsten Jahresende rauskommen muss.

      Nun könnte ein böswilliger Gegenanwalt auf die Idee kommen zu argumentieren, dass z.B. kurz vor dem 15.6. 1000 Anteile verkauft wurde und kurz nach der Hochzeit wieder 1000 neu gekauft wurden, und diese Belege nicht vorgelegt (unterschlagen) wurden, so dass zwar die Konsistenzprüfung stimmen würde, aber eben zum Stichtag ein viel geringeres Vermögen im Depot vorhanden war. Du könntest natürlich nicht nachweisen, dass solche Transaktionen nie stattgefunden haben, da es kein Dokument gibt, dass alle Transaktionen vollständig auflistet.

      Trotzdem wäre das meines Erachtens abwegig. Ich würde erwarten, dass in diesem Fall ein Nachweis der Gegenseite für diese These gefordert würde.

      Gruß
      Jon
    • Hallo Jon,

      That's it .... ;)
      aber bitte nicht von böswillig sprechen, geht doch alles fair zu ....... :rolleyes:
      Nur die Depotausstellung Jahresende danach habe ich nicht mehr. Was "eigentlich" kein Problem sein dürfte, weil vorher nachweislich verkauft.
      Kann sogar weitere Schriftstücke der Bank vorlegen, die den Besitz nicht nur zum Jahresende nachweisen.
      Der RA im Chat sagte, der Richter muss "dem Gesetz der Logik" folgen. Diese "Verfolgen" hätte ich halt gerne durch Beispielurteile/Rechtsprechungen abgedeckt

      Gruß
      Geldsack
    • Hallo,

      wir hatten damals einen Vergleich für den Zugewinn. Aber die Richterin hat einen Kontoauszug meines Kontos drei Tage vor der Hochzeit als Anfangsvermögen anerkannt (war das Original). Das wurde zwar von der Gegenseite angezweifelt, aber war für die Richterin irrelevant.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!