eigener Haushalt - Theorie und Praxis...

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    • eigener Haushalt - Theorie und Praxis...

      Hallo zusammen,

      die Überschrift mag komisch klingen, aber ich finde auch zu folgendem Problem keine Antwort:
      Die Kindsmutter ist zu einer Freundin gezogen, um Miete zu sparen, und die (nicht privilegierte volljährige) Tochter lebt in der Wohnung der Mutter, nun in einer WG mit einer Mitbewohnerin. Laut Tochter hat sich die Mutter aber nicht umgemeldet, ist also offiziell noch in der gleichen Wohnung wie die Tochter gemeldet.

      = Was bedeutet das bzgl. der Chancen auf BAföG? Würde sie hier kein BAföG bekommen, weil sie offiziell in der elterlichen Wohnung lebt, kann ihr dann ein (ansonsten nach Rechner bestehender) BAföG-Anspruch als fiktives Einkommen unterstellt werden? Oder müsste ich die Lücke dann "ausgleichen"?
      => Laut Finanzamt kann ich den vollen Freibetrag nur beantragen, wenn ich auch das Kindergeld bekomme. Das Kindergeld kann ich aber nicht beantragen, solange sie offiziell bei der Mutter lebt (was sie faktisch nicht tut). Stimmt diese Aussage des Finanzamtes überhaupt? In § 32 EStG steht davon nichts, auch nicht im Einkommensteuer-Handbuch. Ich finde im Netz auch kein Formular zum Beantragen des Freibetrags. Kann mir da jemand weiterhelfen?

      Besten Dank vorab für eure Hilfe,
      Gruß,
      HT
    • Hallo HT,
      zunächst mal ist das evtl. ein Verstoß gegen geltendes Melderecht. Man muss sich innerhalb von 2 Wochen mit der neuen Anschrift anmelden. Eine Abmeldung ist in der Regel nicht mehr erforderlich. Vielleicht ist es aber auch eine Zweitwohnung. Wer für einen nicht länger als 6 Monate dauernden Zeitraum eine weitere Wohnung bezieht, muss sich nicht anmelden. Erst nach 6 Monaten.

      Für das BAFÖG spielt das schon eine Rolle, ob Kinder im eigenen oder im elterlichen Haushalt leben. Je nach Ausbildungsgang (Studium, Fachschule, Fachoberschule, Kolleg usw.) dürfte der Unterschied bei ca. 150 bis 200 Euro liegen.
      Ich hab dir mal die BAFÖG-Seite angehängt: bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bedarf.html

      Das mit der Übertragung des Steuerfreibetrages hab ich grad nicht auf dem Schirm. Vielleicht weiß das jemand hier?

      Gruß
      Susanne
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