Hallo,
habe mich vor einem Jahr schon einmal vorgestellt, aber die Account-Daten verlegt.
kurz : 53 Jahre , männlich , getrenntlebend - Rosenkrieg vom Feinsten ...
So langsam möchte ich kein mm mehr nachgeben, bringt sowieso nichts.
Deshalb Frage zum Nachteilausgleich.
Bekam letztens Brief von Ex-Anwalt, mit der Bezifferung des zu zahlenden Nachteilausgleichs.
4-Stelliger Betrag zahlbar laut EX-Anwalt innerhalb 10 Tagen (dem Termin, dem die Ex die Steuernachzahlung an FA überweisen muss.
Frage :
Gibt es gesetzliche Fristen, bis wann ich überweisen muss? - 10 Tage halt ich für sehr sportlich.
Auch wenn ich mit meinen laienhaften Steuerkenntnissen , meine , dass die Berechnung des EX-Anwalts stimmt, möchte ich dies doch von einem eigenen Steuerberater überprüfen lassen.
Habe ich Anspruch auf ihre Steuererklärung ?
Gruß
habe mich vor einem Jahr schon einmal vorgestellt, aber die Account-Daten verlegt.
kurz : 53 Jahre , männlich , getrenntlebend - Rosenkrieg vom Feinsten ...
So langsam möchte ich kein mm mehr nachgeben, bringt sowieso nichts.
Deshalb Frage zum Nachteilausgleich.
Bekam letztens Brief von Ex-Anwalt, mit der Bezifferung des zu zahlenden Nachteilausgleichs.
4-Stelliger Betrag zahlbar laut EX-Anwalt innerhalb 10 Tagen (dem Termin, dem die Ex die Steuernachzahlung an FA überweisen muss.
Frage :
Gibt es gesetzliche Fristen, bis wann ich überweisen muss? - 10 Tage halt ich für sehr sportlich.
Auch wenn ich mit meinen laienhaften Steuerkenntnissen , meine , dass die Berechnung des EX-Anwalts stimmt, möchte ich dies doch von einem eigenen Steuerberater überprüfen lassen.
Habe ich Anspruch auf ihre Steuererklärung ?
Gruß