Hallo,
ich habe lange im Internet und auch hier im Forum gesucht, um eine belastbare und begründete Regelung für meinen Fall zu finden - leider bisher ohne Erfolg.
Mein Sohn (20) ist noch im Haushalt seiner Mutter gemeldet. Er hat vor zwei Jahren den erweiterten Hauptschulabschluss erreicht. In Kürze wird er an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
teilnehmen, und erhält dann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§ 112 ff SGB III in Verbindung mit § 33 und §§ 44 ff SGB IX. Die Maßnahme dient als Reha-Maßnahme zur Vorbereitung auf den Arbeitsalltag.
Die BVB-Maßnahme wird von der Arbeitsagentur vollfinanziert. Er erhält Ausbildungsgeld i.H.v. monatlich 111 €. Die Unterbringung erfolgt im Internat bei Vollverpflegung.
Ihm werden monatliche Reisekosten für Familienheimfahrten sowie einmalige Reisekosten für An- und Abreise erstattet.
Er darf sich noch nicht ummelden, sondern muss den Wohnsitz in der Wohnung der Mutter beibehalten.
Für mich stellt sich die Frage, in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist? Mir ist klar, dass die jeweilige Höhe des Barunterhalts einkommensabhängig für jeden Elternteil individuell berechnet wird.
Allerdings finde ich keinen Hinweis darauf, wie hoch denn sein Bedarf überhaupt ist - und wie die Leistungen der Arbeitsagentur angerechnet werden.
Kennt hier jemand die Rechtslage?
Viele Grüße
ich habe lange im Internet und auch hier im Forum gesucht, um eine belastbare und begründete Regelung für meinen Fall zu finden - leider bisher ohne Erfolg.
Mein Sohn (20) ist noch im Haushalt seiner Mutter gemeldet. Er hat vor zwei Jahren den erweiterten Hauptschulabschluss erreicht. In Kürze wird er an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
teilnehmen, und erhält dann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß §§ 112 ff SGB III in Verbindung mit § 33 und §§ 44 ff SGB IX. Die Maßnahme dient als Reha-Maßnahme zur Vorbereitung auf den Arbeitsalltag.
Die BVB-Maßnahme wird von der Arbeitsagentur vollfinanziert. Er erhält Ausbildungsgeld i.H.v. monatlich 111 €. Die Unterbringung erfolgt im Internat bei Vollverpflegung.
Ihm werden monatliche Reisekosten für Familienheimfahrten sowie einmalige Reisekosten für An- und Abreise erstattet.
Er darf sich noch nicht ummelden, sondern muss den Wohnsitz in der Wohnung der Mutter beibehalten.
Für mich stellt sich die Frage, in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist? Mir ist klar, dass die jeweilige Höhe des Barunterhalts einkommensabhängig für jeden Elternteil individuell berechnet wird.
Allerdings finde ich keinen Hinweis darauf, wie hoch denn sein Bedarf überhaupt ist - und wie die Leistungen der Arbeitsagentur angerechnet werden.
Kennt hier jemand die Rechtslage?
Viele Grüße