Eigenkapital - Hauskauf - Scheidung

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    • Eigenkapital - Hauskauf - Scheidung

      Hallo,
      wenn der Mann durch Schenkung während der Ehe ein viel größerers Vermögen hatte, als die Frau und dieses komplett in
      die Finanzierung einer Immobilie (jeder 1:1 im Grundbuch) investiert ( 1/3 des Kaufpreises) die Ehefrau keinerlei Eigenkapital hatte, hat der Mann dann bei Scheidung und Zugewinngemeinschaft ein Recht auf das reingesteckte Eigenkapital?



      z.B. als indirekte Schenkungen unter Ehegatten oder muss dies schriftlich fixiert sein?

      Vielen Dank vorab
    • Hallo willswissen,

      das wird davon abhängen, wie die Schenkung beim Zugewinnausgleich eingestuft wird, insbesondere bei Schenkungen der Eltern oder Schwiegereltern.

      Entscheidend wird sein, ob die Schenkung dem Anfangsvermögen zugerechnet wird oder nicht. § 1374 Abs. 2 BGB .

      Wie gesagt - Haus und Schenkung sind 2 Dinge. Beim Haus ist das Eigentum klar: 50/50. Beim Zugewinn wird geregelt, wer wem wieviel ausgleichen muss, dabei wird das Haus mit berücksichtigt, ist aber wegen 50/50 neutral für die Vermögensdifferenz. Entscheidend ist, wie die Schenkung selbst für den Zugewinn eingestuft wird. Wird Sie Deinem Anfangsvermögen zugerechnet, wird dies zu einer hohen Ausgleichspflicht der Frau führen. (Mit dem Ausgleichsbetrag kannst Du dann die andere Hälfte zurückkaufen).

      Gruß
      Jon
    • Hallo willswissen17,
      die Schenkung zugunsten deines Mannes wird indexiert in sein Anfangsvermögen gestellt. Daher wirkt sich die Schenkung für ihn positiv bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs aus. Alles klar? Andernfalls stell' mal fiktive Werte für die Berechnung des Zugewinnausgleichs an, wenn du willst; dann kann man rechnen.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Amigo0815,
      behalten würde ich die Wohnung sehr gern. Die Frage ist, ob ich sie halten kann...
      Das hängt wahrscheinlich davon ab, wieviel von meinem Kapital meine Frau bekommen wird, da ihr ja auch 50 % von der Wohnung gehört.

      Ihr gehört zwar die Hälfte der, doch ihr Eigenkapitalanteil für den Kauf war nur ein Bruchteil von meinem.

      Wie kann man dies fair regeln?

      Gruß und danke vorab
    • Hallo willswissen17,

      die Empfehlung von Villa würde ich auf jeden Fall unterstützen. Den Zugewinn zu berechnen kann recht komplex werden, da geht es ja nicht nur um die Immobilie, sondern auch um alle anderen Vermögen, ggf. Auto, Versicherungen usw. Da kann man nicht isoliert nur die Wohnung betrachten.

      Da sich nach einer Trennung in der Regel keiner was schenkt, wird sich die Regelung an geltendem Recht orientieren müssen. Ob das Ergebnis dann in jedem Aspekt von jedem als "fair" betrachtet werden wird, ist eine ganz andere Sache.

      Ich würde dringend empfehlen, Zugewinn und Immobilie zusammen zu behandeln und (mindestens darüber) eine notarielle Einigung zu finden. Bei mir hatte ich letztlich, Jahre nach der Scheidung, eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, für Immobilie, Zugewinn, Hausrat und Unterhalt. Nach meiner Meinung: je mehr endgültig geregelt werden kann, desto besser.
      Für den "Kauf" der Wohnungshälfte als Scheidungsfolge fällt keine Grunderwerbsteuer an, aber natürlich Notarkosten, Gundbuchkosten, und ggf Anwaltskosten.

      Zunächst braucht ihr eine Verkehrswertschätzung / ein Verkehrswertgutachten für die Immobilie, die von beiden Seiten akzeptiert wird. (Es sei denn ihr könnt Euch sonst irgendwie auf den aktuellen Verkehrswert einigen).

      Um hier mal ein komplett fiktives, vereinfachtes Beispiel zu geben, unter der unrealistischen Annahme, dass außer der Wohnung gar nichts sonst im Zugewinn ist, und dass die Schenkung wirklich dem Anfangsvermögen zugerechnet wird (was für mich keinesfalls selbstverständlich ist, hier wissen wir zu wenig über diese konkrete Schenkung):

      Kaufpreis Wohnung: 200000
      Aktueller Wert Wohnung: 260000

      50% Eigentum: 50% Verkehrswert Wohnung: 130000.

      Eigenkapital Mann (Anfangsvermögen): 100.000
      Eigenkapital Frau (Anfangsvermögen): 10.000
      gemeinsame Hypothek: ursprünglich 90000, aktuelle Restschuld: 80000 , 50%: 40000

      Endvermögen Mann: 130000 - 40000 = 90000. Zugewinn: 0 (90000 - 100000 = -10000, wird auf 0 gesetzt).
      Endvermögen Frau: 130000 - 40000 = 90000 Zugewinn: 90000 - 10000 = +80000

      Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hätte die Frau dem Mann 50% der 80000, also 40000 auszugleichen.

      Wenn die Hausübernahme ins Spiel kommt, würde der Mann die Hälfte der Frau für 50% Wert - 50% Restschuld, also 90000 übernehmen können, bei gleichzeitiger Übernahme der Kreditverbindlichkeiten der Frau (Schuldfreistellung der Frau gegenüber der Bank).

      Verrechnet mit den 40000 von oben müsste der Mann der Frau 50000 zahlen, um Hausübernahme und Zugewinnausgleich zu regeln.

      Gruß
      Jon
    • Hi,
      vielen Dank für die raschen und ausführlichen Antworten. Ja der Grundbucheintrag ist vollzogen. Dank für den Tipp mit dem Merkblatt.

      Wenn ein Ehepartner sein größeres Anfangsvermögen in die Finanzierung einer gemeinsamen Wohnung einsetzt, kann man dies evtl. als Schenkung an den Ehegatten werten?

      Hat man eine Chance, dass dieser Betrag nicht über den Zugewinn ausgegelichen werden muss, und somit bei dem Beschenkten zum Anfangsvermögen gerechnet werden kann?

      Gruß
    • Hallo willswissen,

      ich denke auch nicht, dass das als Schenkung unter Ehegatten gewertet werden kann. In vielen Fällen wird es dem Anfangsvermögen des Beschenkten zugeordnet, aber da es um viel Geld gehen kann, kann hier auch darüber gestritten werden.

      Es wird darauf ankommen, dass der Zweck der Schenkung belegt werden kann, idealerweise als Schenkung nur an Dich mit Rücksicht auf künftiges Erbrecht. Dann dürfte es keine Fragen geben. Sollte es natürlich eine Schenkung ausdrücklich an beide Ehepartner gewesen sein, gäbe es wohl Probleme.

      Gruß
      Jon
    • Hallo Amigo,

      sie verkauft und bekommt eine Gegenleistung in Geld dafür. (Im Beispiel ist die Gegenleistung 50 % des Verkehrswertes der Immobilie abzgl 50% der Restschuld / Kreditvalutierung).

      Eigentlich ein normaler Vorgang.

      Und das Schöne ist, es ist im Grunderwerbsteuergesetz so festgelegt, dass das steuerfrei ist, wenn es ein Kauf als Scheidungsfolge ist.

      Gruß Jon.