Hallo,
wenn der Mann durch Schenkung während der Ehe ein viel größerers Vermögen hatte, als die Frau und dieses komplett in
die Finanzierung einer Immobilie (jeder 1:1 im Grundbuch) investiert ( 1/3 des Kaufpreises) die Ehefrau keinerlei Eigenkapital hatte, hat der Mann dann bei Scheidung und Zugewinngemeinschaft ein Recht auf das reingesteckte Eigenkapital?
z.B. als indirekte Schenkungen unter Ehegatten oder muss dies schriftlich fixiert sein?
Vielen Dank vorab
wenn der Mann durch Schenkung während der Ehe ein viel größerers Vermögen hatte, als die Frau und dieses komplett in
die Finanzierung einer Immobilie (jeder 1:1 im Grundbuch) investiert ( 1/3 des Kaufpreises) die Ehefrau keinerlei Eigenkapital hatte, hat der Mann dann bei Scheidung und Zugewinngemeinschaft ein Recht auf das reingesteckte Eigenkapital?
z.B. als indirekte Schenkungen unter Ehegatten oder muss dies schriftlich fixiert sein?
Vielen Dank vorab