gemeinsamer Kredit wird nur von mir bezahlt

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    • gemeinsamer Kredit wird nur von mir bezahlt

      Hallo, hier eine Frage zur Kreditabzahlung

      Ich habe mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt und bin seit Ende Oktober ausgezogen.
      Er lebt noch in dem gemeinsamen Haus. Den Kredit zahle ich seit dem
      gezwungenermaßen alleine ab. Das Kreditkonto läuft auf uns beide. Das
      Konto "darüber" also ein Girokonto, läuft auf meinen Namen. Von diesem
      Konto holt sich die Bank das Geld jeden Montat.
      Mein Nochmann zahlt auch keine Nutzungsentschädigung. Außerdem hat er mir auch schon im September einen
      größeren Betrag Geld entwendet - von einem anderen gemeinsamen Konto - hat er das Geld auf sein Konto übertragen.

      Es gibt mehrmalige Aufforderungen seitens des Anwalts, dass er für den Krdit und den Nutzungsausgleich zahlen soll und es fand auch
      schon ein gemeinsames Gespräch statt. Ohne Erfolg. Ich hatte auch schon
      mehrere Termine bei der Bank, doch ich komme aus diesem Schlamassel
      nicht raus. Kann ich da Strafanrag stellen? Hat dieser Erfolg? Im Haus
      wohnen noch meine erwachsenen Söhne....
      Wenn ich nicht mehr den Kredit abzahle, bekomme ich dann einen Schufaeintrag und mein Nochmann keinen Schufaeintrag?
      Welche Möglichkeit gibt es für mich, dass die Bank mir entgegenkommt?

      Wäre dankbar für Vorschläge bzw. Ratschläge.
    • Hallo energiebündel,
      und von mir die Frage: Seid ihr beide je zur Hälfte Eigentümer des Hauses?

      Eine Anzeige gem. §247 StGB (Haus- und Familiendiebstahl) kannst du stellen, aber: Hast du Beweise (z. B. entsprechende Kontoauszüge) für den Diebstahl?
      Durch die Anzeige bekommst du dein Geld in der Regel nicht zurück; dein Mann wird möglicherweise "nur" bestraft.

      Ist die Scheidung eingereicht? Wenn ja: Warum beantragt dein Anwalt keinen vorgezogenen Zugewinnausgleich (für den Fall, dein Mann ist dir zum Ausgleich verpflichtet)?

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Danke für die Antworten...

      die Kontoauszüge sind vorhanden und ich habe diese Woche mal wieder einen Termin bei meinem Bankberater.
      Ich habe mich bei einem Bekannten, der Bänker ist, erkundigt, ich komme wohl nicht drumherum mit zahlen, da, egal wie, auch ich das Mahnverfahren abkriege von der Bank, und das kostete auch Geld (und Kreditwürdigkeit). Der Schufaeintrag kommt wohl nicht so schnell, aber er kommt...

      Ob mein Mann letztes Jahr etwas verdient hat weiß ich nicht, er ist freiberuflich tätig, das Finanzamt sagte mir, dass der Steuerjahresausgleich für 2016 noch nicht eingereicht wurde.
      Die Jahre davor hat er jedenfalls mehr verdient als ich...

      Ich muss leider davon ausgehen, dass mein Nochmann nicht mehr in der Lage ist rational zu denken..

      LG
    • Hallo,

      wenn der Mann nicht reagiert, dann muss das schriftlich geklärt werden, auch der Anspruch auf Nutzungsentschädigung.
      Und die Vermögensaufteilung dann auch bei der Scheidung.

      Wie ist das denn, wenn du dir ein anderes Konto einrichtest, auf das dein Gehalt fließt? Dann bleibt das Konto leer und die Bank hat dann ein Problem.
      Sprich mal mit deinem Bankberater darüber, die Kredite zu stunden bis zur Klärung. Das mag einen Zusatzzins kosten, aber da würde ich es drauf ankommen lassen.
      Oder das sie deinen Nochmann anschreiben und erklären, dass sie ab dem nächsten 1. die Kreditrate von seinem Konto abbuchen und er bitte ihnen die Kontodaten zukommen lassen soll. Oder eben die Hälfte und du über deinen Anwalt die Nutzungsentschädigung schriftlich forderst, so dass dies später bei der Scheidung mit bearbeitet werden kann.

      Zahlst du auch noch die Nebenkosten? Wenn ja würde ich das auch alles abmelden und ihm das mitteilen, dass er ab 01.09.2017 alles das selbst zu zahlen hätte.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      danke für die Infos...

      die Nebenkosten zahle ich nicht mehr.

      Allerdings komme ich aus dem Kreditvertragn nicht raus, da die Bank ein Konto will bei dem sie abbuchen kann und greift daher wieiterhin auf mein ungedecktes Girokonto zu. Mein Nochmann verweigert jegiche Kommunikation, so dass ich kein anderes Konto angeben kann von dem der Kredt abgebucht werden könnte. Löschen des Girokontos daher nicht möglich.
      Auch ein ungedecktes Girokonto bringt mich da leider nicht weiter wegen Mahnverfahren bzw. Schufaeintrag, da schade ich mir nur selbst..

      Hmmm...wird diese Verweigerungshaltung seitens meines Mann irgendwie gewertet? Vielleicht beim Versorgungsausgleich oder beim Zugewinnausgleich? Weiss vielleicht jemand Rat? Was passiert mit dem Steuerausgeich, da ich ja den Kredit alleine zahle seit ca. einem Jahr?
      Ich muss mir jetzt von jemandem Ged leihen, um einen Teil des Kredits zu tilgen, so dass die monatiche Belastung für mich erträglicher wird. Hoffe das findet auch irgendwie Beachtung bei der Berechnung...

      Danke für´s lesen und eventuelle Antworten.

      LG
    • Hallo energiebuendel,
      aufgrund deiner alleinigen Rückzahlung der Kreditrate und der Weigerung deines Mannes, Nutzungsentschädigung zu zahlen, hast du möglicherweise einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Begründung: Dein Einkommen wird u. a. um die Höhe der Kreditrate verringert, und das Einkommen deinen Mannes erhöht sich bei der Unterhaltsberechnung fiktiv um den Wohnwertvorteil.
      Wie hoch ist die Differenz eurer Einkommen (netto) und wie hoch ist die Kreditrate/Monat? Gibt es bei dir oder ihm weitere Kredite oder wird Kindesunterhalt gezahlt?

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,
      ich weiß leider nicht, ob mein Nochmann Einkommen hat im aktuellen Jahr und auch nicht, was er 2016 verdient hat, da er bisher keinen Steuerausgleich gemacht hat und auch nichts weitergegeben hat an meinen Anwalt.
      Auf einen Trennungsunterhalt wurde ich bisher noch nicht hingewiesen...
      Kann ich den vorgezogenen Zugewinnausgleich erst nach Einreichung der Scheidung beantragen?
      Ich hoffe sehr, dass mein Anwalt diesen Antrag im September zuschickt. Ausgezogen bin ich am 29.10., Mietvertrag läuft auf 01.11.2016.
      Die Kreditrate fürs Haus liegt bei über tausend Euro/Monat. Weitere Kredite gibt es nicht.
      Kindesunterhalt zahle ich nicht an meinen 19 jährigen Sohn, was nicht heißt dass ich das nicht zahlen möchte - nur kann ich das nicht leisten bei meiner finanzielen Lage.
      Außerdem wurde ja für 4 Monate das Kindergeld von mir doppelt bezahlt, da es die Versorgungsstelle zurückgefordert hat. Mein Nochmann sollte unterschreiben, dass ich es an meinen Sohn überwiesen habe. Das Formular hat er aber nicht unterschreiben wollen. Meine Kontoauszüge hat die Versorgungsstelle nicht interessiert und sie haben auch nicht meinen Sohn gefragt ob er es erhalten hat.
      Gruß
    • Hallo energiebuendel,
      ich frage mich, was dein Anwalt bislang ERNSTHAFT unternommen bzw. was er unterlassen hat, deine Rechte gerichtlich durchzusetzen (z. B.
      Auskunftpflicht deines Ehemannes über sein Einkommen, um deine etwaigen Unterhaltsansprüche berechnen zu können). Dafür sind Einkommensnachweise vorzulegen.

      In deiner Nähe gibt es bestimmt eine ISUV-Kontaktstelle mit regelmäßigen Veranstaltungen.
      Durch Einholen einer Zweitmeinung von einer Fachanwältin/einem Fachanwalt für Familienrecht im Rahmen einer ISUV-Mitgliedschaft wirst du dort sicher kostengünstig und kompetent beraten werden.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
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