Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zur Berechnung des Unterhaltsrelevanten Einkommens in Verbindung mit der PKV bzw. Beihilfe:
1. Kann ich die Kostendämpfungspauschale, die man im Rahmen der Beihilfe als Beamter zahlen muss, abziehen?
2. Was ist mit Kosten für Zahnarzt oder Kieferörthopäde, die die PKV oder Beihilfe der Kinder nicht vollständig erstattet - kann ich die abziehen?
Danke und viele Grüße
IronZ
ich habe zwei Fragen zur Berechnung des Unterhaltsrelevanten Einkommens in Verbindung mit der PKV bzw. Beihilfe:
1. Kann ich die Kostendämpfungspauschale, die man im Rahmen der Beihilfe als Beamter zahlen muss, abziehen?
2. Was ist mit Kosten für Zahnarzt oder Kieferörthopäde, die die PKV oder Beihilfe der Kinder nicht vollständig erstattet - kann ich die abziehen?
Danke und viele Grüße
IronZ