Fragen zum unterhaltsrelevanten Einkommen

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    • Fragen zum unterhaltsrelevanten Einkommen

      Hallo zusammen,
      ich habe zwei Fragen zur Berechnung des Unterhaltsrelevanten Einkommens in Verbindung mit der PKV bzw. Beihilfe:
      1. Kann ich die Kostendämpfungspauschale, die man im Rahmen der Beihilfe als Beamter zahlen muss, abziehen?
      2. Was ist mit Kosten für Zahnarzt oder Kieferörthopäde, die die PKV oder Beihilfe der Kinder nicht vollständig erstattet - kann ich die abziehen?

      Danke und viele Grüße

      IronZ
    • Hallo,

      was ist eine Kostendämpfungspauschale?

      Die kieferorthopädischen Kosten sind was? Kleinere Brackets etc.? Medizinisch notwendiges müsste die KK doch übernehmen. Was sind das für Kosten die nicht übernommen werden.



      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Die Kostendämpfungspauschale ist ein fixer Betrag den du als Beamter im Rahmen der Beihilfe einmal pro Jahr, wenn du Arztrechnungen usw... einreichst, bezahlst.
      Der Betrag ist abhängig von deiner Gehaltsstufe und wird dann einfach bei der Kostenerstattung abgezogen.
      Du kriegst also weniger Geld zurück ( bei mir sind das dann 180€) pro Jahr.
      Die Kosten, die die PKV nicht erstattet hat, sind Kosten für den Zahntechniker. Er war am Fertigen einer Zahnspange beteiligt.
    • Hallo,

      diese Kostendämpfungspauschale dürftest du vermutlich gezwölftet (auf den Monat umgelegt) abziehen.

      Den Zahntechniker finde ich irritierend, weil der ja normalerweise gezahlt wird, auch von der gesetzlichen KK. Aber falls ihr da Sondewünsche hattet oder es eben nicht medizinisch notwendig war, dann wird das eher nicht der Fall sein. Wobei versuchen kannst du es ja.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!