Eine menge Probleme - Existenz gefährdet

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    • Hallo,

      zu 1. das denke ich auch. Aber der müsste dann ja auf VKH abrechnen.
      zu 2. Da könnte sogar das Problem bestehen, dass seine Frau dann nicht mehr als Unterhaltsberechtigte zählt, weil sie ja über ein 1/2 Haus verfügt und einen entsprechenden Wohnwertvorteil auch ihr angerechnet werden kann. Und die Frage ist eben, wie hoch wäre die ortsübliche Kaltmiete. Wenn die deutlich niedriger liegt als die Kredite wird der Wohnwertvorteil evtl. keine Berücksichtigung finden. Also nicht genau zu definieren, ob es zu einem Wohnwertvorteil kommt/kommen kann.
      3. Hier könnte man argumentieren, dass ja erst durch das Ansteigen der Zahl der Unterhaltsberechtigten die Frage danach aufkam. Wobei ich nicht glaube, dass es unbedingt abgefragt wird. Vielleicht hatte man das damals gar nicht auf dem Schirm. Solange die Unterhaltsklage damals mit einem Urteil und nicht mit einem Vergleich geendet hat dürfte das unkritisch sein, meiner Meinung nach.

      Vielleicht sollte Malte mal seine Zahlen in einen Verfahrenkostenrechner eingeben und schauen ob er vielleicht sorgar VKH ohne Ratenzahlung erhält.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!