Hallo.
Da meine Tochter wegen einer seelischen Behinderung in der Leppermühle ist, wurde ich zum Unterhalt herangezogen. Die Mama ist leider Ende 2015 verstorben.
Um mich abzusichern, wurde mir geraten, den Unterhalt vorher von einer Anwältin prüfen zu lassen.
Das Ergebnis waren 410€.
Das kam mir schon sehr hoch vor aber die Unterlagen wurden schon ans Jugendamt geschickt.
Beim dortigen Termin lachte die Dame vom Jugendamt. Sie sagte, dass die Anwältin zwar die zusätzlichen Belastung nach eigener Prüfung richtig gemacht hat aber sie hat den falschen Pauschalbetrag angesetzt hat. 5% statt 25%. Ich muss nur 210€ zahlen.
Die Anwältin möchte trotz des falsch errechneten Betrags voll bezahlt werden. Ich habe sie gebeten mir eine komplette Listung aller errechneter Beträge des Unterhalts zu geben. Das wurde nicht gemacht. Ich bat sie um Hilfe bei steuerlichen Angelegenheiten bezüglich meiner Tochter. Keine Infos. usw. Die Anwältin ist tätig im Bereich Familienrecht und sollte doch Ahnung haben?
Muss ich sie voll bezahlen, obwohl sie den Unterhalt zu meinen Ungunsten berechnet hat und mir auch sonst keine Hilfe war?
Danke für kommende Antworten.
Da meine Tochter wegen einer seelischen Behinderung in der Leppermühle ist, wurde ich zum Unterhalt herangezogen. Die Mama ist leider Ende 2015 verstorben.
Um mich abzusichern, wurde mir geraten, den Unterhalt vorher von einer Anwältin prüfen zu lassen.
Das Ergebnis waren 410€.
Das kam mir schon sehr hoch vor aber die Unterlagen wurden schon ans Jugendamt geschickt.
Beim dortigen Termin lachte die Dame vom Jugendamt. Sie sagte, dass die Anwältin zwar die zusätzlichen Belastung nach eigener Prüfung richtig gemacht hat aber sie hat den falschen Pauschalbetrag angesetzt hat. 5% statt 25%. Ich muss nur 210€ zahlen.
Die Anwältin möchte trotz des falsch errechneten Betrags voll bezahlt werden. Ich habe sie gebeten mir eine komplette Listung aller errechneter Beträge des Unterhalts zu geben. Das wurde nicht gemacht. Ich bat sie um Hilfe bei steuerlichen Angelegenheiten bezüglich meiner Tochter. Keine Infos. usw. Die Anwältin ist tätig im Bereich Familienrecht und sollte doch Ahnung haben?
Muss ich sie voll bezahlen, obwohl sie den Unterhalt zu meinen Ungunsten berechnet hat und mir auch sonst keine Hilfe war?
Danke für kommende Antworten.