Anwalt berechnet Unterhalt falsch

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    • Anwalt berechnet Unterhalt falsch

      Hallo.
      Da meine Tochter wegen einer seelischen Behinderung in der Leppermühle ist, wurde ich zum Unterhalt herangezogen. Die Mama ist leider Ende 2015 verstorben.
      Um mich abzusichern, wurde mir geraten, den Unterhalt vorher von einer Anwältin prüfen zu lassen.
      Das Ergebnis waren 410€.
      Das kam mir schon sehr hoch vor aber die Unterlagen wurden schon ans Jugendamt geschickt.
      Beim dortigen Termin lachte die Dame vom Jugendamt. Sie sagte, dass die Anwältin zwar die zusätzlichen Belastung nach eigener Prüfung richtig gemacht hat aber sie hat den falschen Pauschalbetrag angesetzt hat. 5% statt 25%. Ich muss nur 210€ zahlen.

      Die Anwältin möchte trotz des falsch errechneten Betrags voll bezahlt werden. Ich habe sie gebeten mir eine komplette Listung aller errechneter Beträge des Unterhalts zu geben. Das wurde nicht gemacht. Ich bat sie um Hilfe bei steuerlichen Angelegenheiten bezüglich meiner Tochter. Keine Infos. usw. Die Anwältin ist tätig im Bereich Familienrecht und sollte doch Ahnung haben?
      Muss ich sie voll bezahlen, obwohl sie den Unterhalt zu meinen Ungunsten berechnet hat und mir auch sonst keine Hilfe war?

      Danke für kommende Antworten.
    • Hallo Viahl,

      Nun ist erst mal zu prüfen wer denn recht hat. Anwältin oder Jugendamt ?


      Viahl schrieb:
      Beim dortigen Termin lachte die Dame vom Jugendamt. Sie sagte, dass die Anwältin zwar die zusätzlichen Belastung nach eigener Prüfung richtig gemacht hat aber sie hat den falschen Pauschalbetrag angesetzt hat. 5% statt 25%. Ich muss nur 210€ zahlen.





      Was sind in diesem Falle 5% und was sind 25% ?

      bist du selbstständig ?


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • hallo. das amt hat recht und eine komplette und saubere aufstellung aller posten gemacht. so wie ich es von der Anwältin wollte. zahle rückwirkend nun 210€ im monat. danke für deine antwort.

      ich gehe normal arbeiten als angestellter. die Anwältin meinte selbst, sie habe da den falschen pauschalbetrag angerechnet. hat also zugegeben einen fehler gemacht zu haben.
    • Hallo AnnaSophie. Objekitv gesehen stimmt das. Bis auf eine falsche Rechnung der Anwältin ist zum Glück durch das Amt der richtige Betrag ermittelt worden. Dennoch hat sie ihre Aufgaben nicht erledigt bzw. falsch gemacht und möchte dafür aber volles Honorar. Ich habe ansich kein Problem damit jemanden für seine Dienstleistungen zu bezahlen, wie sich das gehört. Aber für was ich sie beauftragt habe, wurde nicht fachgerecht erledigt. Hat ein Anwalt bei Mandatsannahme nicht die Verpflichtung mich fachlich korrekt und gesetzestreu zu vertreten? Wenn sie selbst sogar schreibt, dass sie einen falschen Pauschalbetrag angesetzt hat und somit nichts von einem allgemeinen Pauschalbetrag wusste, finde ich es unverschämt das volle Honorar zu verlangen. Auch eine genaue Aufstellung, wie sie zu dem Betrag kommt, konnte oder wollte sie mir nicht geben. Lediglich die vier Posten meiner zusätzlichen Aufwendungen waren zu sehen und ein Endbetrag. Wie sie auf diesen kam, habe ich nie erfahren. Das Amt hat eine peinlichst genaue Aufstellung und eine absolut nachvollziehbare Aufstellung und Rechnung bis zum Endbetrag gemacht. Ist eine Anwältin für Familienrecht zu sp etwas nicht in der Lage? vg
    • Viahl schrieb:

      Um mich abzusichern, wurde mir geraten, den Unterhalt vorher von einer Anwältin prüfen zu lassen.
      Das Ergebnis waren 410€.
      Moin Viahl,

      das Ergebnis entspricht exakt dem Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle. 3. Altersstufe (12-17), 3. Einkommensgruppe (1.901 - 2.300). Passt das vom Alter des Kindes und von deinem Einkommen her?

      Die Anwältin hätte Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle aber gar nicht berechnen dürfen, sondern sie hätte den Kostenbeitrag gemäß § 91 ff SGB VIII ermitteln müssen. Sie wusste doch von Anfang an, dass sich das Kind in der Leppermühle befindet, oder?

      Viahl schrieb:

      Das kam mir schon sehr hoch vor aber die Unterlagen wurden schon ans Jugendamt geschickt.
      WER hat WAS an das Jugendamt gesendet?
    • Hallo Viahl,
      nach meiner Kenntnis muss die angefallene Gebühr in voller Höhe auch dann an die Anwältin gezahlt werden, wenn sie falsch beraten oder gerechnet hat.
      Wenn ein (finanzieller) Schaden eintritt kann ein Anwalt schadensersatzpflichtig werden.

      Grüße
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Guten Morgen.

      @Clint. Genau das ist mein Problem. Ich habe keine Rechnung wie die Anwältin auf ihren Betrag kommt und erhalte das auch nicht von ihr. Sie meinte nur, da würde doch alles stehen. Ende.
      Ich werde nochmal das Jugendamt befragen nach welchen Richtlinien der Unterhalt berechnet wurde. Danke dir.

      @Villa. Du meinst also, Pech gehabt und ich muss sie bezahlen auch wenn sie Mist baut? Das ist wirklich traurig. :( Keine Optionen den Betrag wenigstens zu drücken? Ich bezahle jemanden in voller Höhe, für fachlich unsaubere Arbeit. ._.

      Danke euch für die Anworten.
    • Hallo,

      Viahl schrieb:

      @Villa. Du meinst also, Pech gehabt und ich muss sie bezahlen auch wenn sie Mist baut? Das ist wirklich traurig. Keine Optionen den Betrag wenigstens zu drücken? Ich bezahle jemanden in voller Höhe, für fachlich unsaubere Arbeit. ._.
      Ich hatte auch Probleme mit meinem RA, stand dann Wochen später bei ihm auf der Matte.

      Hat zwar finanziell keine Auswirkungen gehabt, aber mir hat es gut getan.

      Mir wurde dann empfohlen mich an eine "Schlichtungsstelle" zu wenden.

      brak.de/fuer-verbraucher/schli…e-der-rechtsanwaltschaft/

      lg
      edy
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