In einem Vergleich zum "Ausgleich eines ehebedingten Nachteils" wurde formuliert, dass ich den vereinbarten Unterhalt bis zur "Verrentung der Beklagten" zahlen muss. Für mich stellt sich nun die Frage was das heißt. Da meine Ex wegen Erwerbsunfähigkeit bereits jetzt eine Rente bezieht, ist damit die "Verrentung" eingetreten? Oder tritt diese erst mit dem "Normalen" Eintrittsalter für 1959 geborene im Alter von 66 Jahren und 2 Monaten ein?
Danke für entsprechende Informationen.
Danke für entsprechende Informationen.