"Verrentung" - Wann tritt diese ein?

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    • "Verrentung" - Wann tritt diese ein?

      In einem Vergleich zum "Ausgleich eines ehebedingten Nachteils" wurde formuliert, dass ich den vereinbarten Unterhalt bis zur "Verrentung der Beklagten" zahlen muss. Für mich stellt sich nun die Frage was das heißt. Da meine Ex wegen Erwerbsunfähigkeit bereits jetzt eine Rente bezieht, ist damit die "Verrentung" eingetreten? Oder tritt diese erst mit dem "Normalen" Eintrittsalter für 1959 geborene im Alter von 66 Jahren und 2 Monaten ein?


      Danke für entsprechende Informationen.
    • Hallo vonAbcon,

      Da es sich um einen Vergleich handelt dürftest du wissen was gemeint ist?

      Ich denke hier geht es um den Eintritt in die Regelaltersrente.

      In wieweit die unsaubere Formulierung Gültigkeit hat, und ob du dagegen mit Erfolg vorgehen kannst, kann ich nicht sagen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Moin,

      ich würde da mal behaupten das sie als Rentnerin gilt. Ihre Rente wird ja bei Eintritt der Altersrente auch nicht höher als die EM-Rente ausfallen.

      Sie wird als Rentnerin besteuert, ist wahrscheinlich in der KVdR(entner) und besitzt einen Rentnerausweis. Es sollte doch egal sein aus welchem Grund die Verrentung erfolgt ist.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp